Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung

Aktuell stehen neun Bundesländern mobile Basisstationen ohne Satellitenanbindung (mBs) zur Verfügung.
Das sind Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen.

Derzeit sind insgesamt 48 mBs im Netz integriert und prinzipiell einsatzbereit.

Siehe dazu auch:
https://fragdenstaat.de/a/247038

Mein Anliegen:
Bitte nennen Sie die Verteilung der 48 mBs auf die neun genannten Bundesländer.
Also z.B.:
Bundesland A: 5 mBs
Bundesland B: 7 mBs
etc.

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell stehen ne…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#249806]
Datum
24. Mai 2022 09:24
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell stehen neun Bundesländern mobile Basisstationen ohne Satellitenanbindung (mBs) zur Verfügung. Das sind Brandenburg, Berlin, Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen. Derzeit sind insgesamt 48 mBs im Netz integriert und prinzipiell einsatzbereit. Siehe dazu auch: https://fragdenstaat.de/a/247038 Mein Anliegen: Bitte nennen Sie die Verteilung der 48 mBs auf die neun genannten Bundesländer. Also z.B.: Bundesland A: 5 mBs Bundesland B: 7 mBs etc. Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#249806]" vom 24. Mai 2022, hier: Eingangsbestätigung und Mitteilung vorauss. Gebührenfreiheit
Datum
7. Juni 2022 13:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihr Auskunftsersuchen nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 24. Mai 2022, mit welchem Sie ausdrücklich um Empfangsbestätigung und Mitteilung evtl. anfallender Gebühren bitten. Ihre IFG-Anfrage "Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#249806]" habe ich mit dem Geschäftszeichen St3-100 102/9#110 erfasst. Nach bisherigem Kenntnisstand handelt es sich voraussichtlich um eine einfache Auskunft, welche gem. § 10 Absatz 1 Satz 2 IFG gebührenfrei ergehen wird. Sollten neue Erkenntnisse ergeben, dass aufgrund eines erhöhten Verwaltungsaufwandes doch Gebühren erhoben werden müssen, werde ich Sie vorab in Kenntnis setzen. Für die inhaltliche Beantwortung Ihrer Anfrage bitte ich um etwas Geduld. Mit freundlichem Gruß
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
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Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) u…
Von
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Betreff
Ihre IFG-Anfrage "Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#249806]" vom 24. Mai 2022, hier: Vorabinformation Bescheid auf dem Postweg
Datum
16. Juni 2022 09:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihren Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und Umweltinformationsgesetz (UIG) vom 24. Mai 2022 zur im Betreff genannten Angelegenheit. Auf diesem Wege teile ich Ihnen mit, dass der Bescheid vom 14. Juni 2022 gestern in den Postversand gegeben wurde. Mit freundlichem Gruß

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#110) und das Übersende…
An Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre IFG-Anfrage "Verteilung der mobilen Basisstationen (mBS) für das TETRA-Digitalfunknetz ohne Satelliten-Anbindung [#249806]" vom 24. Mai 2022, hier: Vorabinformation Bescheid auf dem Postweg [#249806]
Datum
22. Juni 2022 21:19
An
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage (St3-100 102/9#110) und das Übersenden Ihrer Antwort per Briefpost. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249806 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249806/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>