Verteilung der MTW Beh des Bundes

„Am 14. und 15. März 2023 wurden im Bestückungslager des BBK in Bonn-Dransdorf 24 neue Fahrzeuge des Typs "Mannschaftstransportwagen Behandlung" (MTW Beh) an zehn Bundesländer übergeben. Damit wird die Medizinische Task Force des Bundes (kurz: MTF) in der Teileinheit Behandlung ergänzt.“ (Mitteilung BBK auf bbk.bund.de)

Wo werden diese Fahrzeuge in NRW stationiert und welche Standorte sind für die weiteren für dieses Jahr angekündigten gleichartigen MTW vorgesehen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2023
  • Frist
    22. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung der MTW Beh des Bundes [#273408]
Datum
18. März 2023 20:01
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: „Am 14. und 15. März 2023 wurden im Bestückungslager des BBK in Bonn-Dransdorf 24 neue Fahrzeuge des Typs "Mannschaftstransportwagen Behandlung" (MTW Beh) an zehn Bundesländer übergeben. Damit wird die Medizinische Task Force des Bundes (kurz: MTF) in der Teileinheit Behandlung ergänzt.“ (Mitteilung BBK auf bbk.bund.de)<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Wo werden diese Fahrzeuge in NRW stationiert und welche Standorte sind für die weiteren für dieses Jahr angekündigten gleichartigen MTW vorgesehen? Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273408 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273408/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (I…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Verteilung der MTW Beh des Bundes [#273408]
Datum
24. März 2023 07:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW) vom 18.03.2023. In der Auslieferungsrunde am 14./15.03.2023 hat das Land NRW einen MTW Beh PtO erhalten. Dieses Fahrzeug ist zur Zeit in 52223 Stolberg, An der Hohenburg 19, in der Städteregion Aachen stationiert. Weitere Festlegungen zu den künftigen MTF-Standorten sind noch nicht erfolgt, der behördliche Entscheidungsprozess zwischen den beteiligten Dienststellen hat hier erst begonnen. (§7 Abs. 2 Buchstabe a IfG NRW). In der Hoffnung, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben Mit freundlichen Grüßen