Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Griechenland/ Lesbos

Wir würden gerne wissen, wohin (prozentual welche Bundesländer und welche Einrichtungen: Kinderheime, Pflegeeltern o.ä.) die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die im Frühjahr 2020 aus Lesbos nach Deutschland geholt worden sind, kamen. Aufgrund welcher Kriterien sind sie wie folgt verteilt worden? Wo können Ehepaare, die bereit sind, ein solches Kind aufzunehmen, ihren Antrag stellen? Werden nochmal solche Kinder aus den überfüllten Lagern geholt und falls ja, wann? Danke für jedes Kind, dem Sie eine Chance gegeben haben!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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Judith Debus
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wir würden …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Judith Debus
Betreff
Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Griechenland/ Lesbos [#194350]
Datum
4. August 2020 23:50
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wir würden gerne wissen, wohin (prozentual welche Bundesländer und welche Einrichtungen: Kinderheime, Pflegeeltern o.ä.) die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die im Frühjahr 2020 aus Lesbos nach Deutschland geholt worden sind, kamen. Aufgrund welcher Kriterien sind sie wie folgt verteilt worden? Wo können Ehepaare, die bereit sind, ein solches Kind aufzunehmen, ihren Antrag stellen? Werden nochmal solche Kinder aus den überfüllten Lagern geholt und falls ja, wann? Danke für jedes Kind, dem Sie eine Chance gegeben haben!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Judith Debus Anfragenr: 194350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194350/ Postanschrift Judith Debus << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Judith Debus
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Debus, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Griechenland/ Lesbos [#194350] IFG 915
Datum
5. August 2020 10:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Debus, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 04.08.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-915 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 04.09.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vor-liegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrte Frau Debus, vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen folgende Rückmeldung geben kann: Inform…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: [EXTERN]Verteilung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus Griechenland/ Lesbos [#194350] IFG 915
Datum
6. August 2020 15:51
Status
Sehr geehrte Frau Debus, vielen Dank für Ihre Anfrage, auf die ich Ihnen folgende Rückmeldung geben kann: Informationen zur Anzahl der minderjährigen, unbegleiteten Flüchtlinge, die im Frühjahr 2020 nach Deutschland kamen, finden Sie auf der Internetseite des Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI). Das BMI hat zu dieser Thematik am 18.04., 29.04. sowie 31.07.2020 verschiedene Pressemitteilungen herausgegeben. Dort ist die Anzahl der aufgenommenen Kinder und Jugendlichen sowie deren Verteilung auf die einzelnen Bundesländer aufgeführt. Auch zu den Verteilungskriterien können Sie hier Näheres erfahren. Die Pressemitteilungen finden Sie unter folgenden Links: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres…; https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres… https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pres…) Über mögliche weitere Aufnahmen unbegleiteter, minderjähriger Flüchtlinge können noch keine Informationen gegeben werden. Es handelt sich hierbei um einen laufenden bzw. neuen Prozess, bei dem und die notwendige Vertraulichkeit internationaler Verhandlungen der beteiligten Akteure sowie die freie Beratungen innerhalb der Behörde sichergestellt sein muss (vgl. § 3 Abs. 3 IFG). Die Unterbringung der unbegleiteten Flüchtlinge liegt in der Zuständigkeit der Länder, sodass das BAMF hierüber leider keine Auskunft geben kann. Gleiches gilt für das Verfahren zur Aufnahme eines Kindes durch Ehepaare. Ich bitte Sie daher sich diesbezüglich an die jeweiligen Landesbehörden zu wenden. Bei Rückfragen stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen