Verteilung Gelder

Warum kann für die Bundeswehr kurzfristig ein Sonderbudget in solch großer Höhe zur Verfügung gestellt werden, für das Gesundheitssystem aber selbst in den Zeiten der Pandemie nicht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2022
  • Frist
    3. Mai 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum kann für di…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
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Betreff
Verteilung Gelder [#245269]
Datum
1. April 2022 20:25
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum kann für die Bundeswehr kurzfristig ein Sonderbudget in solch großer Höhe zur Verfügung gestellt werden, für das Gesundheitssystem aber selbst in den Zeiten der Pandemie nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245269 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245269/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung Gelder“ vom 01.04.2022 (#245269) wu…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verteilung Gelder [#245269]
Datum
3. Mai 2022 08:26
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung Gelder“ vom 01.04.2022 (#245269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung Gelder“ vom 01.04.2022 (#245269) wu…
An Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verteilung Gelder [#245269]
Datum
3. Mai 2022 08:27
An
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung Gelder“ vom 01.04.2022 (#245269) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre o.g. E-Mail an die Geschäftsstelle des Patienten…
Von
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
Betreff
AW: Verteilung Gelder [#245269]
Datum
6. Mai 2022 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre o.g. E-Mail an die Geschäftsstelle des Patientenbeauftragten der Bundesregierung, Herrn Stefan Schwartze, MdB. Ich bin mit der Beantwortung beauftragt. Entschuldigen Sie bitte unserer späte Antwort. Uns erreichen aufgrund der pandemischen Lage sehr viele Anfragen. Vorweg möchte ich Ihnen mitteilen, dass aus rechtsstaatlichen Gründen der Patientenbeauftragte und seine Geschäftsstelle leider nicht die Möglichkeit haben (Rechts-) Beratung in Einzelfällen durchzuführen und Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen. Vielmehr ist es Aufgabe der Patientenbeauftragten, in unabhängiger und beratender Funktion darauf hinzuwirken, dass die Belange der Patientinnen und Patienten in allen relevanten gesellschaftlichen Bereichen beachtet werden. Sie wünschen Auskunft nach dem IFG, dem UIG und dem VIG zu der Frage "Warum kann für die Bundeswehr kurzfristig ein Sonderbudget in solch großer Höhe zur Verfügung gestellt werden, für das Gesundheitssystem aber selbst in den Zeiten der Pandemie nicht?" Hierzu ist hierzu Folgendes anzumerken: Das Sondervermögen für die Bundeswehr, welches der Bundeskanzler Herr Olaf Scholz angekündigt hat, ist zunächst und nach derzeitigem Sachstand eine politische Absichtserklärung. Zur weiteren Ausgestaltung und Realisierung bedarf es noch der Willensbildung des Parlaments mit abschließend ausreichenden Mehrheiten. Nach Artikel 110 GG, hat der Deutsche Bundestag das Budgetrecht. Die entsprechenden Gesetzesentwürfe zum Sondervermögen Bundeswehr habe ich Ihnen beigefügt. Die Festlegung des Artikel 110 GG betrifft auch den zweiten Teil Ihrer Frage. Hinzu kommt die Logik der Budgetgestaltung und /-Verantwortung im Bereich der Sozialversicherungen. Hier steuert das Parlament die Ausgaben nur abstrakt über die in den Sozialgesetzbüchern festgeschriebenen Aufgaben und Leistungen der Sozialversicherungsträger und legt auf der Einnahmenseite die Beitragshöhe und die zur Beitragszahlung Verpflichteten fest. Inwieweit Schwerpunktsetzungen erfolgen ist "politischer" Prozess im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Informationen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen für die Zukunft und vor allem für Ihre Gesundheit alles Gute! Im Auftrag mit freundlichen Grüßen