Verteilung von Hochschul- und Universitätsgeldern in Sachsen

Ich würde gerne wissen wie die Gelder an die sächsischen Hochschulen und Universitäten verteilt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2019
  • Frist
    20. August 2019
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich würde gerne…
An Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung von Hochschul- und Universitätsgeldern in Sachsen [#158969]
Datum
18. Juli 2019 17:13
An
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen wie die Gelder an die sächsischen Hochschulen und Universitäten verteilt werden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage war sehr allgemein gestellt, deshalb zunächst eine Antwort, die grundsätz…
Von
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus
Betreff
AW: Verteilung von Hochschul- und Universitätsgeldern in Sachsen [#158969]
Datum
12. August 2019 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Frage war sehr allgemein gestellt, deshalb zunächst eine Antwort, die grundsätzlich beschreibt, wie die Mittel an die Hochschulen ausgereicht werden. Im Anhang finden Sie dann eine Übersicht aus dem aktuellen Doppelhaushalt, in der Sie konkrete Zahlen finden. Im Zuge der Einführung der Neuen Hochschulsteuerung hat der Gesetzgeber u. a. die staatliche Hochschulfinanzierung mittels Budgetierung normiert, welche aus einem Grund, Leistungs- und Innovationsbudget besteht (vgl. § 11 Abs. 7 SächsHSFG). Die staatliche Finanzierung hat dabei gemäß § 11 Abs. 6 SächsHSFG die Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Lehre und Forschung sowie die Erfüllung der den Hochschulen übertragenen Aufgaben zu gewährleisten und wird den Hochschulen nach Maßgabe des Staatshaushaltsplanes als Globalbudget zur Verfügung gestellt. Bei der Mittelzuweisung an die Hochschulen sind insbesondere die in Hochschulvereinbarungen nach § 10 Abs. 1 SächsHSFG und in hochschulspezifischen Zielvereinbarungen nach § 10 Abs. 2 SächsHSFG getroffenen Regelungen, wie z. B. zur Profilbildung durch Schwerpunktsetzung, zur Qualitätssicherung in Forschung und Lehre, zur Durchsetzung des Gleichstellungsauftrages, zu berücksichtigen. Am Gesamtbudget des jeweiligen Haushaltsjahres aller Hochschulen hat das Grundbudget einen Anteil von 90 Prozent, das Leistungsbudget einen Anteil von 2 Prozent und das Innovationsbudget einen Anteil von 8 Prozent (vgl. § 2 Sächsische Hochschulsteuerungsverordnung). Vom Innovationsbudget stehen 25% zentral dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst als Initiativbudget zur Anschubfinanzierung und die Finanzierung hochschulübergreifender Programme sowie 75% als Zielvereinbarungsbudget zur Umsetzung hochschulindividueller Zielvereinbarungen zur Verfügung. Die Verteilung des Grund- und Zielvereinbarungsbudgets erfolgt im Verhältnis der im Haushaltsjahr 2014 in den Haushaltskapitels der Hochschulen eingestellten Mittel unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Stellenplanveränderungen. Für die Universitäten und Fachhochschulen – Hochschulen für angewandte Wissenschaften wird das Leistungsbudget anhand der Leistungsindikatoren Absolventen- und Drittmittelquote berechnet, welche bei den Universitäten 50/50 und bei den Fachhochschulen 75/25 gewichtet sind. Für die Kunsthochschulen wird diesbezüglich auf die gleichgewichteten Leistungsindikatoren Studenten in der Regelstudienzeit und Anzahl der Absolventen abgestellt. Mit freundlichen Grüßen