Verteilung von Mund-Nase-Schutzmasken an die hessischen Landkreise durch das Land Hessen im Jahr 2020

Hat das Land Hessen im Jahr 2020 an die hessischen Landkreise insbesondere nach Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 Mund-Nase-Schutzmasken u.a. zur Ausgabe an Geflüchtete verteilt? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2021
  • Frist
    4. Januar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hat das Land …
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung von Mund-Nase-Schutzmasken an die hessischen Landkreise durch das Land Hessen im Jahr 2020 [#234222]
Datum
30. November 2021 19:14
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hat das Land Hessen im Jahr 2020 an die hessischen Landkreise insbesondere nach Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 Mund-Nase-Schutzmasken u.a. zur Ausgabe an Geflüchtete verteilt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 234222 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/234222/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich prüfe Ihr Anliegen auf Informationen, über die das Hessi…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Verteilung von Mund-Nase-Schutzmasken an die hessischen Landkreise durch das Land Hessen im Jahr 2020 [#234222]
Datum
1. Dezember 2021 13:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich prüfe Ihr Anliegen auf Informationen, über die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport verfügt und antworte Ihnen dann entsprechend (§ 85 Abs. 1 HDSIG). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag gem. § 80 HDSIG vom 30.11.2021 und ihrer konkreten Frage Hat das Land Hes…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Verteilung von Mund-Nase-Schutzmasken an die hessischen Landkreise durch das Land Hessen im Jahr 2020 [#234222] - AZ: II 6-01a01.23-04-21/051
Datum
16. Dezember 2021 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrem Antrag gem. § 80 HDSIG vom 30.11.2021 und ihrer konkreten Frage Hat das Land Hessen im Jahr 2020 an die hessischen Landkreise insbesondere nach Einführung der Maskenpflicht ab dem 27. April 2020 Mund-Nase-Schutzmasken u.a. zur Ausgabe an Geflüchtete verteilt? antworte ich Ihnen wie folgt: Am 23. März 2020 wurde zur Unterstützung des Krisenstabes der Landesregierung bei dem Hessischen Ministerium des Innern und für Sport die Task Force Koordinierung Beschaffungsmanagement und Verteilung (TF B/V) gegründet. Aufgabe der TF B/V war die Beschaffung und Verteilung von dringend benötigter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und von weiteren medizinischen Bedarfen vorrangig für das öffentliche Gesundheitswesen sowie für die Ressorts der Hessischen Landesregierung. Trotz einer sehr angespannten Beschaffungssituation auf dem Weltmarkt gelang es der TF B/V unter schwierigsten Bedingungen PSA und Medizinprodukte zu beschaffen. Auf diese Weise konnte eine dramatische Unterversorgung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Verwaltung mit diesen Artikeln erfolgreich abgewendet werden. Die TF B/V hat im Rahmen von Auslieferungserlassen des HMSI und im Auftrag des hessischen Landeskrisenstabs nachfolgende Verteilungen an die hessischen Landkreise im Jahr 2020 durchgeführt. Zwischen dem 29.04.2020 und dem 11.12.2020 wurden in etwa 100 Auslieferungen ca. 12.560.450 Stück Mund-Nase-Schutzmasken (MNS) an die hessischen Landkreise verteilt. Zu einer Unterverteilung in den hessischen Landkreisen, hier u.a. Verteilung zur Ausgabe an Geflüchtete, kann keine Aussage getroffen werden, da dem Innenministerium die Aufschlüsselung der Unterverteilungen innerhalb der Landkreise nicht vorliegen. Am 16.10.2020 erfolgte die einzige Direktlieferung der TF B/V an eine Einrichtung für Geflüchtete (Erstaufnahmeeinrichtung Gießen) in Höhe von 28.000 Stück Mund-Nase-Schutzmasken. Mit freundlichen Grüßen