Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die in § 99 Satz 2 SchulG NRW genannte Ausnahmegenehmigung, die es Unternehmen des RWE Konzerns ermöglicht, z.B. mit dem Claim "voRWEggehen" gebrandete Kunststoffboxen auf vielen Schulgeländen in NRW an Grundschüler auszuhändigen.
Laut diversen Zeitungsberichten erfolgt die Übergabe an die Erstklässler in vielen Fällen durch Vertreter des RWE Konzerns persönlich. Auch zu diesen Ausnahmegenehmigungen für das Betreten der Grundschulen durch Schulfremde beantrage ich hiermit Informationszugang in Form von Ablichtungen aller individuell erteilten Genehmigungen(Namen, persönliche Daten der RWE-Mitarbeiter und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis bitte schwärzen).
Beispielhafte Veröffentlichungen auf Internetauftritten nordrhein-westfälischer Kommunen:
http://www.marl.de/marlekin/ueber-marlekin/news/detail/artikel/fuer-ein-gesundes-fruehstueck-in-der-schule.html
https://www.goch.de/C12574C50069C002/html/6798981D7459265AC1257BE80056AC73?opendocument
Desweiteren beantrage ich Zugang zu allen Dokumenten, die in Zusammenhang mit der Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb des Portals http://www.rwe-brotdose.de/rwe/ bei Ihnen vorliegen.
Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen