Verteilung von RWE Werbeartikeln an Erstklässler - auf dem Gelände von Grundschulen in NRW
die in § 99 Satz 2 SchulG NRW genannte Ausnahmegenehmigung, die es Unternehmen des RWE Konzerns ermöglicht, z.B. mit dem Claim "voRWEggehen" gebrandete Kunststoffboxen auf vielen Schulgeländen in NRW an Grundschüler auszuhändigen.
Laut diversen Zeitungsberichten erfolgt die Übergabe an die Erstklässler in vielen Fällen durch Vertreter des RWE Konzerns persönlich. Auch zu diesen Ausnahmegenehmigungen für das Betreten der Grundschulen durch Schulfremde beantrage ich hiermit Informationszugang in Form von Ablichtungen aller individuell erteilten Genehmigungen(Namen, persönliche Daten der RWE-Mitarbeiter und das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis bitte schwärzen).
Beispielhafte Veröffentlichungen auf Internetauftritten nordrhein-westfälischer Kommunen:
http://www.marl.de/marlekin/ueber-marlekin/news/detail/artikel/fuer-ein-gesundes-fruehstueck-in-der-schule.html
https://www.goch.de/C12574C50069C002/html/6798981D7459265AC1257BE80056AC73?opendocument
Desweiteren beantrage ich Zugang zu allen Dokumenten, die in Zusammenhang mit der Genehmigung, Errichtung und dem Betrieb des Portals http://www.rwe-brotdose.de/rwe/ bei Ihnen vorliegen.
Vielen Dank!
Anfrage erfolgreich
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Datum26. November 2013
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28. Dezember 2013
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