Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. An welchen Schulen in der VG Kell am See wurden solche Geschenke verteilt?
2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt?
3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde?
Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule …
An Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11958]
Datum
15. November 2015 19:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. An welchen Schulen in der VG Kell am See wurden solche Geschenke verteilt? 2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt? 3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde? Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Verteilung von Werbeartikeln an Grundschulen (#11958) Sehr geehrter Herr Koster, über die von Ihnen angefragte Ve…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Betreff
Verteilung von Werbeartikeln an Grundschulen (#11958)
Datum
19. November 2015 10:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, über die von Ihnen angefragte Verteilung liegen uns nur wenige Informationen vor. Schriftverkehr ist mit Ausnahme einer Terminbestätigung für den Bürgermeister( S. Anlage) im Hause nicht vorhanden. Der Bürgermeister hat an der Übergabe einer Box mit Sport- und Spielgeräten für die Grundschule Schillingen teilgenommen. ( s. beil. Auszug aus dem Wochenspiegel). Dem Vernehmen nach ist sowohl die Kontaktaufnahme als auch die Abwicklung der Übergabe unmittelbar zwischen RWE und den Schulen gelaufen. Mit freundlichen Grüßen