Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. An welchen Schulen in der VG Hermeskeil wurden solche Geschenke verteilt?
2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt?
3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde?
Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule …
An Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11959]
Datum
15. November 2015 19:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. An welchen Schulen in der VG Hermeskeil wurden solche Geschenke verteilt? 2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt? 3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde? Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Sehr geehrter Herr Koster, der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Betreff
AW: Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11959]
Datum
16. November 2015 08:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Koster, der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Antrag vom 15.11.2015 beantworte ich wie folgt: Dem Umweltschutz und dem sparsa…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Hermeskeil
Betreff
AW: Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11959]
Datum
23. November 2015 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, Ihren Antrag vom 15.11.2015 beantworte ich wie folgt: Dem Umweltschutz und dem sparsamen Umgang mit Energie kommt heutzutage, insbesondere bei der jungen Generation, eine überragende Bedeutung zu! Zum Erlernen eines verantwortungsvollen Umgangs mit Energie – u. a. auch mit Energie aus Pausenbroten – wurden auch an unseren Grundschulen durch den Grundversorger RWE Brotdosen verteilt. (Frage 1) Gegenleistungen waren nicht mit der Aushändigung dieser Geschenke, die zum Teil als Unterrichtsmaterialien verwendet werden können, verbunden. (Frage 2) Die Schulbehörde war nicht beteiligt, da es sich nicht um verbotene Werbung handelt. (Frage 3) Schriftverkehr gibt es nicht! Mit freundlichen Grüßen