Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. An welchen Schulen in der VG Saarburg wurden solche Geschenke verteilt?
2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt?
3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde?
Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule …
An Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11960]
Datum
15. November 2015 19:40
An
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel (VG Ruwer) wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. An welchen Schulen in der VG Saarburg wurden solche Geschenke verteilt? 2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt? 3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde? Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Sehr geehrter Herr Koster, nach Rücksprache mit unserer Schulabteilung müssen wir Ihnen mitteilen, dass unserers…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Betreff
AW: Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11960]
Datum
11. Dezember 2015 12:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, nach Rücksprache mit unserer Schulabteilung müssen wir Ihnen mitteilen, dass unsererseits nicht erfasst ist, welche Schulen an diesem Projekt teilgenommen haben, da dies nicht in unseren Zuständigkeitsbereich fällt. Das RWE tritt in der Regel unmittelbar mit den Schulen in Kontakt und für uns ergibt sich kein konkreter Bezug, da wir als Schulträger lediglich für die Gebäude und die Sachausstattung der Schulen verantwortlich sind. Gegenleistungen erhalten wir somit natürlich auch keine vom RWE und wir leisten auch keine. Da eine Gestattung unsererseits weder erfolgt ist noch mangels Zuständigkeit notwendig war, musste unsererseits auch keine vorherige Stellungnahme des Ministeriums eingeholt werden. Ob dies durch die Schule oder die ADD als zuständiger Stelle für den Schulablauf erfolgt ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden. Schriftverkehr in dieser Angelegenheit kann Ihnen leider nicht zur Verfügung gestellt werden, da ein solcher bei uns nicht vorliegt. Soweit eventuell Informationen zu der Sache hier eingegangen sind (beispielsweise zur eventuellen Presseveröffentlichung) wurden diese bei uns mangels eigener Betroffenheit nicht archiviert. Mit freundlichen Grüßen