Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen

Antrag nach dem LIFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten:
1. An welchen weiteren Schulen in der VG Ruwer wurden solche Geschenke verteilt?
2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt?
3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde?
Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.

Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. November 2015
  • Frist
    18. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Verteilung von RWE-Werbeartikeln an Grundschulen [#11952]
Datum
15. November 2015 02:00
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, den frisch eingeschulten Erstklässler*innen der Grundschule Kasel wurden zur Einschulung von der RWE Brotdosen, Stifte usw. geschenkt. Ich bitte Sie, mir dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. An welchen weiteren Schulen in der VG Ruwer wurden solche Geschenke verteilt? 2. Welche Gegenleistung erhalten die Schulen, die VG oder die Ortsgemeinden dafür von der RWE bzw. umgekehrt? 3. Wurde vor Gestattung dieser Geschenkaktion eine Stellungnahme des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz eingeholt, in dem das hier betretene Konfliktfeld zwischen dem legalen Sponsoring (§ 23 Abs. 4 S. 2 SchulG) und verbotener Werbung geklärt wurde? Ich bitte Sie auch darum, mir sämtlichen Schriftverkehr in dieser Sache zukommen zu lassen. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nach nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Verteilung von Werbemitteln an Grundschulen Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist am 16.11.2015 bei uns eing…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Betreff
Verteilung von Werbemitteln an Grundschulen
Datum
23. November 2015 15:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anfrage ist am 16.11.2015 bei uns eingegangen. Zur Sache: RWE hat offensichtlich selbständig den Kontakt mit den Schulen aufgenommen. Bürgermeister Busch wurde lediglich um die Teilnahme an einer Übergabeveranstaltung gebeten. Er war in Kasel dabei. Schriftverkehr ist bei uns zu dieser Thematik nicht angefallen. Mit freundlichen Grüßen