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Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019

Informationsübersichten der Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
6. August 2020 17:23
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten der Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194685/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
6. August 2020 17:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen<http://www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen> und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php>. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlic…
An Generalstaatsanwaltschaft Köln Details
Von
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Betreff
AW: RE: Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
20. September 2020 23:35
An
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ vom 06.08.2020 (#194685) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194685/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194685] [#194685]
Datum
20. September 2020 23:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194685/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil IFG NRW auch auf Generalstaatsanwaltschaften anzuwenden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194685.pdf Anfragenr: 194685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194685/
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Köln
Betreff
RE: RE: Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
20. September 2020 23:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an die Generalstaatsanwaltschaft Köln eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Hinweis: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Rechtssachen durch die Justiz in Nordrhein-Westfalen finden Sie unter: www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen<http://www.justiz.nrw/datenschutz/rechtssachen> und Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten durch die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie in dem Informationsblatt zum Datenschutz<http://www.gsta-koeln.nrw.de/kontakt/impressum/datenschutz/index.php>. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019“ [#194685] [#194685]
Datum
21. September 2020 07:37
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 20.09.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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AW: 209.2.3.1.15-8628/20 Auftragsvolumen Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685] Sehr geehrte<Informa…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8628/20 Auftragsvolumen Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
28. September 2020 12:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> danke für Ihre Vorabeinschätzung. Aus der aktuellen kleinen Anfrage der FDP-Fraktion in Hessen an die dortige Landesregierung geht die Frage hervor, wie viel Geld die Landeskasse für Sachverständigengutachten nach unterschiedlichen Rechtsgebieten bezahlen musste, so dass die entsprechenden Zahlungen im Rahmen der Verwaltungsaufgaben ebenfalls verarbeitet worden sein dürften. Sehen Sie das auch so? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194685/

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<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.15-8628/20 Auftragsvolumen Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685] Sehr geehrte<Informa…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8628/20 Auftragsvolumen Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2019 [#194685]
Datum
28. September 2020 12:31
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> die besagte kleine Anfrage im Rechtsausschuss des Nachbar-Bundeslandes ist auf die (durch zufallsbedingte Anzeige einer Ex-Lebensgefährtin) veranlasste Verhatung eines (inzwischen geständigen) leitenden Oberstaatsanwalts und seiner Komplizen Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194685 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194685/
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