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Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020

Informationsübersichten der Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. August 2020
  • Frist
    8. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020 [#194683]
Datum
6. August 2020 17:21
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationsübersichten der Verwaltung der Generalstaatsanwaltschaft über die Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2019, 2018, 2017, 2016, 2015, 2014, 2013, 2012, 2011, 2010, 2009, falls möglich mit Aufschlüsselung nach Staatsanwaltschaft bzw. gem. Ihren Kategorisierungen in den Informationssammlungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 1…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
17. August 2020 13:59
Status
Warte auf Antwort
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 17. August 2020 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres vorgenannten Antrages. Ich bitte um Mitteilung Ihrer vollständigen Personalien einschließlich Anschrift/en, da vorher eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages im Verwaltungsverfahren nicht möglich ist. Hochachtungsvoll
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 1…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
17. August 2020 14:01
Status
Warte auf Antwort
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 17. August 2020 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag per E-Mail vom 6. August 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> wunschgemäß bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres vorgenannten Antrages. Ich bitte um Mitteilung Ihrer vollständigen Personalien einschließlich Anschrift/en, da vorher eine ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages im Verwaltungsverfahren nicht möglich ist. Hochachtungsvoll
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683] Sehr geehrte<Informat…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
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Betreff
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683]
Datum
18. August 2020 12:54
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> Sie vertreten eine Rechtsauffassung, die von der ständigen Rechtsauffassung der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit diametral abweicht. Die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil das Gesetz ausdrücklich die pseudo- bzw. anonyme Antragsstellung ermöglicht. Ein Antrag nach dem IFG NRW kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Der Gesetzgeber hat somit ausdrücklich zwei Antragsarten (mündlich und elektronisch) zugelassen, bei denen es eine sichere Identifizierbarkeit des/der Antragstellers/in eventuell nicht gegeben sein kann. Da der freie Zugang zu Informationen als wesentlicher Bestandteil des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip gesehen wird (s. Gesetzesbegründung, LT-Drs. 13/1311) und die Ausübung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber dem Staat durch die Bürgerinnen und Bürger gestärkt werden sollte, hat der Gesetzgeber jedoch ganz bewusst geringe Anforderungen an die Antragstellung gestellt. Auch muss die Möglichkeit anonymer oder pseudonymer Antragstellungen allein schon deshalb gewährleistet sein, um eventuellen negativen Folgen für die Antragenden vorzubeugen. Die einzige durch den Gesetzgeber vorgesehene materielle Antragsvoraussetzung ist, dass der Antrag erkennen lassen muss, auf welche Information er gerichtet ist. Zu der Frage, ob ein elektronisch gestellter Antrag auf Informationszugang nach dem IFG NRW zulässig ist, wurde bereits im 22. Datenschutz und Informationsfreiheitsbericht auf Seite 100 Stellung bezogen. Hierbei handelt es sich um Anträge, die über die Internetplattform fragdenstaat.de gestellt wurden (zu finden unter: https://www.ldi.nrw.de). Zudem wurde am 30.06.2016 in der 86. Innenausschusssitzung des Landtags der elektronische Zugang von Anträgen auf Informationszugang nach dem IFG NRW erörtert. Im Ausschuss stellte die Landesregierung ausdrücklich klar, dass Anträge, die über die Internetplattform Fragenstaat gestellt werden, grundsätzlich beantwortet werden (ich verweise hierzu auf das Protokoll, Seite 17, zu finden unter: https://www.landtag.nrw.de). Ich rüge Ihren Bescheid zu dem Antrag, vermisse zudem die obligatorische Information zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU, weswegen Sie auch keine personenbezogenen Daten abfragen oder verarbeiten dürfen. Während ich auf die Informationen und die fehlenden, obligatorischen Hinweise nach der DSGVO-EU über die von Ihnen anlasslos begehrte Datenverarbeitung und -erhebung warte, erinnere ich Sie an Folgendes. "Die Formlosigkeit der Antragstellung, die vom Gesetzgeber so entschieden worden ist, ist zu respektieren." Schoch, Informationsfreiheitsgesetz: IFG, Kommentar, 2016, § 7, Rn. 19. "Der Antragsteller entscheidet über die Form der Antragstellung. Verbreitet ist die Antragstellung per E-Mail; auf diese Vorgehensweise des Antragstellers wird gerichtlich verschiedentlich ausdrücklich hingewiesen." [Ebd., Rn. 17] Ich habe meinen Antrag per email gestellt. Dies reicht für Ihre Aufgabenerfüllung im Rahmen der Erteilung der einfachen Antwort und der klar eingegrenzten Information vollkommen aus. Bitte missachten Sie nicht die Rechtsauffassungen der Landesbeauftragten. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]
Datum
18. August 2020 12:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194683/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anlasslos und ohne die Vorabzusendung von Datenschutzhinweisen personenbezogene Daten zum Antrag nach IFG NRW abgefragt werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194683.pdf Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]
Datum
18. August 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 18.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]
Datum
26. August 2020 11:49
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194683/ Werden Sie eine Anweisung an die Behörde gem. Art. 58 Abs. 2 lit. d DSGVO-EU erteilen, auf anlasslose Abfrage personenbezogener Daten nach IFG NRW zu verzichten? Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 194683.pdf Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
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Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie, im ersten Schritt mit der LDI NRW zu kooperieren und ihre…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]
Datum
26. August 2020 11:54
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte Sie, im ersten Schritt mit der LDI NRW zu kooperieren und ihre Rechtsauffassung nicht weiter zu missachten, zudem ohne Datenschutzhinweise generell keine Daten abzufragen. Da zudem eine Eingabe an den Landtag durch eine Strohperson geplant ist, weise ich auf Folgendes im Rahmen des nicht motivationsbedürftigen, formlosen Antrags hin: Ein (nicht der einzige) Hintergrund der nicht motivationsbedürftigen Anfrage ist der seit Jahren in Fachkreisen auch für andere Bundesländer bekannte und statistisch z. T. grob geschätzte Umstand der vielfältigen Beeinflussungen von wirtschaftlichen abhängigen Sachverständigen vor Gericht, zudem die aktuelle Verhaftung eines leitenden hessischen Oberstaatsanwalts aufgrund des geschäftsmäßigen Korruptionsverdachts: https://www.hessenschau.de/panorama/oberstaatsanwalt-unter-korruptionsverdacht-alles-zum-fall-alexander-b,gutachten-fragen-antworten-100.html?fbclid=IwAR0E8pkepetOtACXr4DfTGnmGY-CULU71FqEf8B6Qg-WQgkDd1X5HiUa3fk In Fachkreisen wird seit Jahren die Verquickung von Justiz und Gutachterwesen diskutiert: "Die Strukturen sind teilweise regelrecht mafios" (c) https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ "Warum bayerische Richter immer wieder denselben Gutachter bestellten" (2008): https://www.welt.de/welt_print/article2056490/Warum-bayerische-Richter-immer-wieder-denselben-Gutachter-bestellten.html?fbclid=IwAR1JLW5lexxx1nKycRRzXqqKqKeOG5pH28O_bgB0a9whiZkkYYeDxRsGDfI Jordan B, Prof. Gresser U: Wie unabhängig sind Gutachter? Ergebnisse einer Befragung unter 548 medizinischen und psychologischen Sachverständigen in Bayern 2013, Der Sachverständige 4/2014 vom 08.04.2014; 41: S. 71-83, Verlag C.H. Beck München https://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Inform…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verteilung von staatsanwaltschaftlichen bzw. Gerichtsaufträgen in Ihrem Bezirk (Zahlen) bzw. Auftragsvolumen in Euro auf Sachverständigenbüros und Gutachterfirmen für die Jahre 2009-2020“ [#194683] [#194683]
Datum
26. August 2020 12:01
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 26.08.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 2…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
28. August 2020 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 27. August 2020 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 6. August 2020; Ihre E-mails vom 18. und 26. August 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> soweit die hiesige E-mail vom 17. August 2020 versehentlich ohne den Hinweis auf die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten in Angelegenheiten der Justizverwaltung nach der DSGVO versandt wurde, bitte ich dieses Versehen zu ent­schuldigen. Den Hinweis auf das Informationsblatt zum Datenschutz finden Sie unten. In der Sache wird nicht verkannt, dass Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW auch zulässigerweise in elektronischer Form gestellt werden können. Indes wird die Meinung nicht geteilt, dass dies auch anonym geschehen kann. Zur ordnungsge­mäßen Bearbeitung - insbesondere auch im Hinblick auf eine mögliche Kostentragung - ist die Kenntnis, welche Person bzw. Personengruppe hinter der Antragstellung steht, unerlässlich (vgl. auch Schoch, IFG, 2. Aufl., §1, Rn. 88). Im Übrigen weise ich darauf hin, dass nach § 4 Abs. 1 IFG NRW lediglich ein Anspruch auf Zugang zu hier vorhandenen amtlichen Informationen besteht. Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Ein Anspruch, diese - soweit überhaupt möglich - ggfs. unter Zuhilfenahme externer Stelle zu beschaffen, besteht nicht. Sofern Sie einen rechtmittelfähigen Bescheid erhalten möchten, teilen Sie mir bitte Ihren Namen und Ihre Anschrift mit. Ansonsten betrachte ich die Angelegenheit als erledigt. Hochachtungsvoll
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683] Sehr geehrte<Informat…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683]
Datum
5. September 2020 23:25
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für die Information, dass Informationen nicht vorhanden seien. Haben Sie die Informationsübersichten zu Korruptionsvorbeugung und Vorbeugung wirtschaftlicher Abhängigkeitsstrukturen im generalstaatsanwaltlichen Sachverständigenwesen? Haben Sie verpflichtend mind. das 4-Augenprinzip bei Auftragsvergabe? Ich verweise auf die Pläne, wie sie derzeit im Rechtsausschuss in Hessen diskutiert werden, v. a. betr. das "4-Augenprinzip" oder weitergehende Maßnahmen zur Vorbeugung der Korruption und "regelrecht mafiöser Strukturen" (titeltragendes Zitat in einem Artikel in der lto vor Jahren) im staatsanwaltlichen und gerichtlichen Sachverständigenwesen. Ich verweise hier auf die Pläne des hess. Justizministeriums, nach der Verhaftung eines leitenden hess. Oberstaatsanwalts und seiner jahrelangen Komplizen in Folge einer zufälligen Anzeige durch Ex-Lebensgefährting sowie nach der entsprechenden Offenbarung der systemischen Verquickungen zwischen Justiz und Gutachterwesen, wie sie seit Jahren auch für andere Bundesländer in Fachliteratur und Forschung diskutiert wurden. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683] Sehr geehrte<Informat…
An Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) [#194683]
Datum
21. September 2020 21:02
An
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> sind Sie sicher, dass die Informationen in der Verwaltung nicht vorhanden sind? Im Hess. Landtag wurde eine ähnlich gelagerte kleine Anfrage an die dortige Landesregierung gerichtet, nach einer durch Zufall (Anzeige der Ex-Lebensgefährting) verursachten Verhaftung eines leitenden Oberstaatsanwalts. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 194683 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194683/

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Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 3…
Von
Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf
Betreff
1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
2. Oktober 2020 11:49
Status
Der Generalstaatsanwalt Düsseldorf, 30. September 2020 1500 - 171 (SH I) Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 21. September 2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> Ihre vorbezeichnete Eingabe vom 21. September 2020 hat mir nach erneuter Prüfung zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass gegeben. Auf das hiesige Schreiben vom 27. August 2020 (gleiches Aktenzeichen) nehme ich insoweit Bezug. Nachdem die Angelegenheit nunmehr wiederholt geprüft worden ist, vermag ich Ihnen auf weitere Eingaben in dieser Sache, die neues erhebliches Vorbringen nicht enthalten, eine Antwort nicht mehr in Aussicht zu stellen. Hochachtungsvoll
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.