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Verteilung von Straf, - Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW aus 2013

Anfrage an: Amtsgericht Hagen

Hiermit bitte ich mir Informationen zu folgendem Thema per PDF Datei zuzusenden. : Verteilungsschlüssel sowie die Verteilung von Straf, Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW

1. Stehen vereinnahmte Bußgelder dem jeweiligen Bundesland zu oder sind sie im Rahmen der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern in die Finanzmasse einzubeziehen. Wenn ja, wie ist der Verteilungsschlüssel?

2. Liste aller sozialer Träger oder Vereine die finanziell in NRW im Jahr 2013 begünstigt wurden.

3. Angaben über die höhe der Summe für die jeweiligen sozialen Träger oder Vereine.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2014
  • Frist
    3. Januar 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verteilung von Straf, - Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW aus 2013 [#8094]
Datum
29. November 2014 14:16
An
Amtsgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hiermit bitte ich mir Informationen zu folgendem Thema per PDF Datei zuzusenden. : Verteilungsschlüssel sowie die Verteilung von Straf, Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW 1. Stehen vereinnahmte Bußgelder dem jeweiligen Bundesland zu oder sind sie im Rahmen der Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern in die Finanzmasse einzubeziehen. Wenn ja, wie ist der Verteilungsschlüssel? 2. Liste aller sozialer Träger oder Vereine die finanziell in NRW im Jahr 2013 begünstigt wurden. 3. Angaben über die höhe der Summe für die jeweiligen sozialen Träger oder Vereine.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amtsgericht Hagen
Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Antwort
Datum
29. November 2014 14:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Hagen eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht! Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege. Insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwort [#8094] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verteilung von Straf…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort [#8094]
Datum
18. Januar 2015 17:07
An
Amtsgericht Hagen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verteilung von Straf, - Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW aus 2013" vom 29.11.2014 (#8094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Amtsgericht Hagen
Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Antwort
Datum
18. Januar 2015 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Hagen eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht! Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege. Insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Hagen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Der Direktor des Amtsgerichts …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
23. Januar 2015 09:29
Status
Warte auf Antwort
Der Direktor des Amtsgerichts Hagen, 21.01.2015 15 - 8 - 31 (HH) Tel.: 985-561 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ihre E-Mails vom 29.11.2014 und 18.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails vom 29.11.2014 und 18.01.2015 teile ich Ihnen mit, dass Ihre Anfrage nicht auf dem elektronischen Weg, sondern auf dem schriftlichen Weg beantwortet wird. Bitte teilen Sie uns Ihre Anschrift zu dem oben angegeben Aktenzeichen mit. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Hagen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Der Direktor des Amtsgerichts …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Datum
20. Februar 2015 09:12
Status
Der Direktor des Amtsgerichts Hagen,19.02.2015 15 - 8 - 31 (HH) Tel.: 985 - 286 Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Ihre E-Mails vom 29.11.2014 und 18.01.2015 Mein Schreiben vom 21.01.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in unter Bezugnahme auf Ihre E-Mails vom 29.11.2014 und 18.01.2015 und mein Schreiben vom 21.01.2015 bitte ich Sie nochmals, Ihre Anschrift zu dem oben angegeben Aktenzeichen mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#8094] Sehr geehrte Damen und Herren, meine I…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG [#8094]
Datum
25. Februar 2015 13:01
An
Amtsgericht Hagen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Verteilung von Straf, - Bußgeldern durch Staatsanwaltschaft und Richter in NRW aus 2013" vom 29.11.2014 (#8094) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 54 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8094 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Amtsgericht Hagen
Antwort Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten …
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Antwort
Datum
25. Februar 2015 13:01
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese automatisch erzeugte Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben an das Amtsgericht Hagen eine E-Mail geschickt haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: Der Übermittlungsweg per E-Mail dient ausschließlich dazu, informelle Mitteilungen außerhalb von anhängigen Verfahren zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht! Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege. Insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht! Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr<http://www.justiz.nrw.de/JM/online_verfahren_projekte/projekte_fuer_partner_der_justiz/elektronischer_rechtsverkehr/index.php> - soweit er in Nordrhein-Westfalen in bestimmten Fällen zugelassen ist - erhalten sie im Justizportal. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.