Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung

Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:

Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:

1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2016
  • Frist
    13. Mai 2016
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Industrie- und Handelskammer München Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16312]
Datum
11. April 2016 10:47
An
Industrie- und Handelskammer München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)

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Industrie- und Handelskammer München
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen Vollversammlung Sehr geehrte Frau Herbst, die Vollversammlung hat nach der Recht…
Von
Industrie- und Handelskammer München
Betreff
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen Vollversammlung
Datum
4. Mai 2016 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
SchleheNathalie.vcf
345 Bytes


Sehr geehrte Frau Herbst, die Vollversammlung hat nach der Rechtsprechung bei der Verteilung der Sitze in der Wahlordnung einen Gestaltungsspielraum, der nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben ist. Bei der Aufteilung sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Entsprechend unserer Wahlordnung bestellt die Vollversammlung vor Ablauf einer Wahlperiode den Sitzverteilungsüberprüfungsausschuss, der über die Bildung neuer Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung berät und seine Ergebnisse der Vollversammlung zur Beschlussfassung vorlegt. Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine Berechnung auf Basis folgender Kriterien: Zahl der IHK-Betriebe (Gewichtung 20%) Gewerbeertrag/Gewinn aus Gewerbebetrieb (Gewichtung 40%) Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Gewichtung 40%) Es ist möglich, dass das Gremium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis des "rechnerischen Ergebnisses" macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit "guten Gründen" hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine "Rechenaufgabe", sondern auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Gesamtwertung der Struktur des Kammerbezirks. Freundliche Grüße Nathalie Schlehe ____________________________________ Nathalie Schlehe Leiterin des Referats Kammerrecht, Öffentliches Recht IHK für München und Oberbayern Balanstraße 55-59 81541 München Tel.: (089) 51 16 - 1258 Fax: (089) 51 16 - 81258 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: http://www.muenchen.ihk.de IHK-Wahl 2016: Geben Sie jetzt Ihre Stimme bei der IHK-Wahl ab und gestalten Sie die Zukunft der Wirtschaft Oberbayerns mit: www.ihkwahl-muenchen.de