Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung

Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:

Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:

1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2016
  • Frist
    11. Mai 2016
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die die…
An Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313]
Datum
11. April 2016 10:52
An
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Sehr geehrte Frau Herbst, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage. Die inhaltliche Antwort folgt i…
Von
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Betreff
WG: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313]
Datum
11. April 2016 13:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Herbst, hiermit bestätigen wir Ihnen den Erhalt Ihrer Anfrage. Die inhaltliche Antwort folgt in den nächsten Tagen. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Recht und Steuern, Existenzgründung und Unternehmensförderung Anja Mota Neves Tel.: +49 541 353-311 Fax: +49 541 353-99311 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.osnabrueck.ihk24.de Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück Aktuell und kompakt: Unser wöchentlicher Newsletter informiert Sie über Wirtschaftsthemen und Veranstaltungen! Die IHK auf Facebook, Twitter und XING:       Erfahren Sie mehr über das IHK-Schwerpunktthema 2015/2016 "Wirtschaft Digital". Wir feiern Jubiläum! Informieren Sie sich gerne über unser Programm:  ----- Weitergeleitet von Helga Hofmeyer/IHKOSN/IHK am 11.04.2016 10:56 ----- Von: Claudia Herbst <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 11.04.2016 10:49 Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313] Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Sehr geehrte Frau Herbst, nach dem Gesetz (§ 5 IHKG) soll die Zusammensetzung der Vollversammlung ein Spiegelbil…
Von
Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
Betreff
Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313]
Datum
10. Mai 2016 14:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, nach dem Gesetz (§ 5 IHKG) soll die Zusammensetzung der Vollversammlung ein Spiegelbild der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse im IHK-Bezirk abbilden. Die Vollversammlung hat nach der Rechtsprechung (z. B. OVG Münster, GewArch 2003, 378) bei der Verteilung der Sitze in der Wahlordnung einen Gestaltungsspielraum, der nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben ist. Bei der Aufteilung sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Es ist bei uns gute Tradition, dass im Vorfeld einer IHK-Wahl im Präsidium über die Bildung neuer Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung beraten wird. Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine Berechnung auf Basis folgender Kriterien: Bruttowertschöpfung (Gewichtung 30 %), Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten (Gewichtung 30 %), Beiträge zur IHK (Gewichtung 20 %), Zahl der Auszubildenden (Gewichtung 20 %). Es ist möglich, dass das Gremium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis des "rechnerischen Ergebnisses" macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit "guten Gründen" hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine "Rechenaufgabe", sondern auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Gesamtwertung der Struktur des Kammerbezirks. Die aktuelle Wahlordnung unserer IHK finden Sie auf unserer Internetseite unter www.osnabrueck.ihk24.de. Der Vollständigkeit halber merken wir an, dass wir diese Auskunft geben, obwohl die in Ihrer Mail-Anfrage angegebenen Rechtsgrundlagen offensichtlich nicht einschlägig sind und ein gesetzlicher Auskunftsanspruch auch nach sonstigem Bundes- oder niedersächsischem Landesrecht nicht besteht. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim Recht und Steuern, Existenzgründung und Unternehmensförderung Thomas Reyl Geschäftsbereichsleiter Tel.: +49 541 353-310 Fax: +49 541 353-99310 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.osnabrueck.ihk24.de Neuer Graben 38, 49074 Osnabrück Aktuell und kompakt: Unser wöchentlicher Newsletter informiert Sie über Wirtschaftsthemen und Veranstaltungen! Die IHK auf Facebook, Twitter und XING:       Erfahren Sie mehr über das IHK-Schwerpunktthema 2015/2016 "Wirtschaft Digital". Von: Claudia Herbst <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 11.04.2016 10:49 Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313] Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen

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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16313]
Datum
11. Mai 2016 08:36
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Industrie- und Handelskammer Osnabrück-Emsland
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