Sehr geehrte Frau Herbst,
nach § 5 des IHK-Gesetzes soll die Zusammensetzung der Vollversammlung ein
Spiegelbild der wirtschaftlichen Kräfteverhältnisse im IHK-Bezirk
verkörpern. Die Vollversammlung hat bei der Verteilung der Sitze in der
Wahlordnung einen Gestaltungsspielraum. Bei der Aufteilung sind die
wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die
gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu
berücksichtigen.
Es ist bei uns gute Tradition, dass im Vorfeld einer IHK-Wahl im Präsidium
über die Bildung neuer Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung beraten
wird. Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine
Berechnung auf Basis folgender Kriterien: Anzahl der Gewerbetreibenden
(Gewichtung: 20 %), Gewerbeerträge (Gewichtung: 60 %), Anzahl der
Ausbildungsplätze (Gewichtung 20 %).
Es ist möglich, dass das Präsidium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung
auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis dieses rechnerischen Ergebnisses
macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit guten Gründen
hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die
Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung
ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine
reine Rechenaufgabe, sondern auch eine Gesamtwertung der Struktur des
Kammerbezirks. Die aktuelle Wahlordnung unserer IHK finden Sie auf unserer
Internetseite unter http://ihkoldenburg. de/download/os_wahlordnung.pdf.
Der Vollständigkeit halber möchten wir anmerken, dass wir diese Auskunft
geben, obwohl die in Ihrer Mail-Anfrage angegebenen Rechtsgrundlagen hier
offensichtlich nicht einschlägig sind und ein gesetzlicher
Auskunftsanspruch auch nach sonstigem Bundes- oder niedersächsischem
Landesrecht nicht besteht. Im Interesse der Transparenz möchten wir Ihnen
die gewünschten Informationen gleichwohl nicht vorenthalten.
Freundliche Grüße
Bernd Seifert
Geschäftsführer
Recht
Tel. 0441 2220-360 | Fax 0441 2220-5360
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer
Moslestraße 6 | 26122 Oldenburg
Internet:
www.ihk-oldenburg.de
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Von: Claudia Herbst <
<Name und E-Mail-Adresse>>
Gesendet: Dienstag, 12. April 2016 08:37
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Antwort an: Claudia Herbst
Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16332]
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:
Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der
Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:
1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des
Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit
Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des
Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage
als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei
geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir
die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende
Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen