Sehr geehrte Frau Herbst,
wie gewünscht erhalten Sie von uns die Kriterien und deren Gewichtung
bezüglich der Sitzverteilung in unserer Vollversammlung:
Gewerbeertrag 45 %
Anzahl der Unternehmen 25 %
Beschäftigte 20 %
Ausbildungsplätze 10 %
Freundliche Grüße
Dr. Christian Götz
IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim
D.-Martin-Luther-Str. 12 | 93047 Regensburg
Tel. +49 941 5694-306 | Fax +49 941 5694-5306
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Von: Claudia Herbst <
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An:
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Datum: 12.04.2016 08:37
Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung
[#16334]
Antrag nach dem BayUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:
Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der
Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:
1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen
Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne
des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind,
sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der
gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen
Datenschutzgesetzes.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage
als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei
geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte,
mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter
FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende
Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen