Sehr geehrte Frau Herbst,
Die Vollversammlung der IHK Braunschweig hat die Verteilung der Sitze auf
die Wahlgruppen in ihrer Wahlordnung festgelegt.
Es ist bei uns gute Tradition, dass im Vorfeld einer IHK-Wahl im
Wahlausschuss aus Mitgliedern der Vollversammlung, dem Vertreter aus den
unterschiedlichen Gewerbegruppen angehören und im Präsidium über die
Bildung neuer Wahlgruppen sowie über die Sitzverteilung beraten wird.
Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine Berechnung auf
Basis folgender Kriterien:
Zahl der IHK-Betriebe im Kammerbezirk (einfache Gewichtung)
Gewerbeertrag (doppelte Gewichtung)
Anteil an der Berufsausbildung (Mittelwert aus Zahl der im Gewerbezweig
ausbildenden Betriebe im Kammerbezirk und Zahl Ausbildungsverhältnisse)
(einfache Gewichtung)
Die Beschäftigten sind keine Bezugsgröße in unserer IHK, da wir keine
Datenbasis vorhalten, die eine solche Auswertung ermöglichen würde.
Es ist möglich, dass das Gremium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung
auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis des "rechnerischen Ergebnisses"
macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit "guten Gründen"
hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die
Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung
ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine
"Rechenaufgabe", sondern auch nach der Rechtsprechung des
Bundesverwaltungsgerichts eine Gesamtwertung der Struktur des
Kammerbezirks.
Die Vollversammlung der IHK Braunschweig wird in der nun laufenden
Legislaturperiode die Wahlgruppen erneut diskutieren, anhand evaluierbarer
Kriterien beurteilen und die Gewichtung ggf. hinterfragen.
Die Geschäftsführung hat bereits einen Auftrag, entsprechende Vorschläge
zu unterbreiten.
Einen erste Änderung wird die Wahlordnung in Kürze erfahren, denn das
Präsidium hat der Vollversammlung vorgeschlagen, in ihrer nächsten Sitzung
die Zahl der Kooptationssitze für die laufende Legislaturperiode von
bisher 7 auf 4 zu reduzieren.
Bei weiteren Fragen zögern Sie bitte nicht, mich direkt zu kontaktieren.
Freundliche Grüße
Anje Gering
Recht
INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER
BRAUNSCHWEIG
Brabandtstr. 11
38100 Braunschweig
Telefon: +49 531 4715-226
Telefax: +49 531 4715-126
<<E-Mail-Adresse>>
http://www.braunschweig.ihk.de
http://www.ihk-wirtschaft-online.de
----- Weitergeleitet von Bernd Meier/IHKBRA/IHK am 01.04.2016 13:51 -----
Von: Claudia Herbst <
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An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 01.04.2016 13:25
Betreff: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung
[#16179]
Antrag nach dem NUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:
Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der
Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:
1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des
Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit
Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des
Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage
als Bürgeranfrage zu behandeln.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte
ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei
geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir
die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines
Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die
zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem
Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche
Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende
Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen