Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung

Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben:

Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen:

1. Gewerbertrag
2. Anzahl der Unternehmen
3. Beschäftigte
4. Ausbildungsplätze
5. evtl. weitere

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. April 2016
  • Frist
    1. Mai 2016
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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, die d…
An Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16176]
Datum
1. April 2016 13:08
An
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, die diese Angaben enthalten oder die Angaben: Verteilungsschlüssel zur Einteilung der Wahlgruppen für die Wahl der Vollversammlung in prozentualer Aufteilung auf die folgenden Bezugsgrößen: 1. Gewerbertrag 2. Anzahl der Unternehmen 3. Beschäftigte 4. Ausbildungsplätze 5. evtl. weitere
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind sowie nach § 36 des Bayerischen Datenschutzgesetzes. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Sehr geehrte Frau Herbst, die Vollversammlung hat nach der Rechtsprechung (z. B. OVG Münster, GewArch 2003, 378)…
Von
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Betreff
Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16176]
Datum
6. April 2016 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Herbst, die Vollversammlung hat nach der Rechtsprechung (z. B. OVG Münster, GewArch 2003, 378) bei der Verteilung der Sitze in der Wahlordnung einen Gestaltungsspielraum, der nach pflichtgemäßem Ermessen auszuüben ist. Bei der Aufteilung sind die wirtschaftlichen Besonderheiten des Kammerbezirks und die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der einzelnen Gewerbegruppen zu berücksichtigen. Es ist bei uns gute Tradition, dass im Vorfeld einer IHK-Wahl im Präsidium über die Bildung neuer Wahlgruppen sowie über deren Sitzverteilung beraten wird. Ausgangspunkt für die Diskussion in diesem Gremium ist eine Berechnung auf Basis folgender Kriterien: - Zahl der IHK-Betriebe (Gewichtung 35 %) - Gewerbeertrag (Gewichtung 35 %) - Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten (Gewichtung 20 %) - Zahl der Ausbildungsverhältnisse (Gewichtung 10 %) Es ist möglich, dass das Gremium seinen Vorschlag für die Sitzverteilung auf Wahlgruppen und Wahlbezirke auf Basis des "rechnerischen Ergebnisses" macht. Allerdings kann es auch sein, dass das Gremium mit "guten Gründen" hiervon abweicht. Letztlich entscheidend ist, welche Sitzverteilung die Vollversammlung in der Wahlordnung festlegt. Die endgültige Sitzverteilung ist trotz der zur Vorbereitung herangezogenen statistischen Daten keine "Rechenaufgabe", sondern auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Gesamtwertung der Struktur des Kammerbezirks. Die aktuelle Fassung unserer Wahlordnung finden Sie auf unserer Internetseite unter www.aschaffenburg.ihk.de Mit freundlichen Grüßen

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Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anf…
An Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Details
Von
Claudia Herbst (Bundesverband für freie Kammern e.V.)
Betreff
AW: Antwort: Verteilungsschlüssel Wahlgruppen der Vollversammlung [#16176]
Datum
11. April 2016 08:59
An
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Auskunft. Mit freundlichen Grüßen Claudia Herbst Anfragenr: 16176 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Claudia Herbst Bundesverband für freie Kammern e.V. << Adresse entfernt >>