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Vertrag

Anfrage an: Südwestrundfunk

Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten".

Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich SWR ausgewählt.

Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den SWR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt.

Mich interessieren Bedingungen, unter denen SWR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob SWR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt.

PS. wohne in NRW / Köln. Ich gehe davon aus, dass SWR auch in NRW seine Fernsehzuschauer hat und als Quelle auch zu mir in NRW seine Dienstleistung bringen kann. Technisch ist es wahrscheinlich möglich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich h…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag [#188399]
Datum
7. Juni 2020 19:56
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich habe nach Art. 5 des Grundgesetzes das Recht, "sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten". Als Quelle im Rahmen dieses Rechts habe ich SWR ausgewählt. Bitte schicken Sie mir den Vertrag (Internetlink, pdf-Datei), den SWR mit seinen Fernsehzuschauern normalerweise abschließt. Mich interessieren Bedingungen, unter denen SWR seine Dienstleistung anbietet, damit ich entscheiden kann, ob SWR meinen hohen Anforderungen an eine Quelle im Rahmen des Art. 5 des Grundgesetzes entspricht und als Quelle nach Art. 5 des Grundgesetzes für mich in Frage kommt. PS. wohne in NRW / Köln. Ich gehe davon aus, dass SWR auch in NRW seine Fernsehzuschauer hat und als Quelle auch zu mir in NRW seine Dienstleistung bringen kann. Technisch ist es wahrscheinlich möglich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 188399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188399 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Südwestdeutscher Rundfunk
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail an den Südwestrundfunk und Ihr Interesse an unserem P…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Vertrag [#188399]
Datum
8. Juni 2020 09:05
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Guten Tag, Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail an den Südwestrundfunk und Ihr Interesse an unserem Programm. Wir bedauern, für NRW ist der SWR nicht zuständig, unsere Sendegebiete sind Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Gerne schicken wir Ihnen einen Link über den Sie sich über die gesetzlichen Rechtsgrundlagen und den Staatsvertrag zwischen dem SWR und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz informieren können. Dieser Staatsvertrag haben alle Landesrundfunkanstalten mit den jeweiligen Bundesländern geschlossen, auch der NDR, der für Ihr Bundesland zuständig ist. http://www.artikel5.de/gesetze/swr-stv.html#Heading4 Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser schreiben Sie, dass für NRW der…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag [#188399]
Datum
8. Juni 2020 10:33
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. In dieser schreiben Sie, dass für NRW der SWR nicht zuständig ist und die Sendegebiete von SWR Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sind. Heißt es, dass SWR-Fernsehzuschauer in NRW ohne rechtliche Grundlage ihre Dienstleistung in Anspruch nehmen? Auch SWR ohne rechtliche Grundlage seine Dienstleistung in NRW anbietet? Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 188399 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188399 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Südwestdeutscher Rundfunk
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deut…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Vertrag [#188399]
Datum
8. Juni 2020 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Herr Antragsteller/in, Die rechtlichen Grundlagen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (ARD, ZDF, Deutschlandradio) im Grundgesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag der Länder und gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung Den genauen Inhalt entnehmen Sie bitte dem Staatsvertrag, der Link wurde Ihnen bereits mitgeteilt. Freundliche Grüße
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.