Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring

den Vertrag mit der Otto Fuchs KG bezüglich des Sponsorings des Hörsaals „H03 Otto Fuchs KG“. Personenbezogene Daten dürfen gerne geschwärzt werden.

Antwort verspätet

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  • Datum
    6. Oktober 2023
  • Frist
    8. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: de…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
6. Oktober 2023 09:55
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag mit der Otto Fuchs KG bezüglich des Sponsorings des Hörsaals „H03 Otto Fuchs KG“. Personenbezogene Daten dürfen gerne geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring“ vom 06.10.2023 (#289635) wurd…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
8. November 2023 05:54
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring“ vom 06.10.2023 (#289635) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring“ [#289635]
Datum
15. November 2023 06:35
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289635/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die RWTH Aachen bis jetzt nach fast sechs Wochen überhaupt gar nicht auf meine Anfrage reagiert hat. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 289635.pdf Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt.   Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring“ [#289635]
Datum
15. November 2023 13:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.11.2023 wird hiermit bestätigt.   Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen.   Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank!   Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.   Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.  
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 6.10.2023…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring"
Datum
17. November 2023 08:47
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 6.10.2023 Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.11-8289/23 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu dem Vertrag mit der Otto Fuchs KG bezüglich des Sponsorings des Hörsaals „H03 Otto Fuchs KG“ über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/) gestellt zu haben. Bislang habe [geschwärzt] trotz Erinnerung keine Rückmeldung von Ihnen erhalten. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe [geschwärzt] eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, [geschwärzt] Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt]
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf ihr…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring
Datum
29. November 2023 13:25
Status
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6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf ihre Anfrage auf dem Portal „fragdenstaat.de“ kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Der von Ihnen angefragten Vertrag kann gern bei der Unterzeichnerin eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie zur Akteneinsicht einen Termin mit mir, gerne telefonisch unter der untenstehenden Nummer. Ich bitte um Verständnis dafür, dass eine Übersendung und Veröffentlichung der Verträge aufgrund von Vertraulichkeitsvereinbarungen mit den beteiligten Unternehmen ausscheidet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635] Guten Tag << Antragsteller:in >> herz…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
4. Dezember 2023 19:31
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> herzlichen Dank für Ihre Antwort, insbesondere, dass Sie mir vollen Zugang zu dem Vertrag geben wollen. Allerdings muss ich auf elektronischer Übersendung bestehen, da ich weder in Aachen, noch in der Umgebung wohne. Daher ist es mir nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, zur persönlichen Einsicht zu kommen. Einen wichtigen Grund für eine andere Art des Informationszugangs gemäß §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW haben Sie nicht genannt. Mithin ist es mir nicht verständlich, warum Sie mir einerseits den vollen Zugang bei einer Einsicht vor Ort ermöglichen möchten, mir aber andererseits das Dokument nicht im selben Umfang elektronisch zusenden möchten. Sollten Sie bei Ihrer Ablehnung bleiben, darf ich außerdem auf § 5 Abs. 2 Satz 3 f. IFG NRW hinweisen. Ich freue mich auf eine positive Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Automatische Antwort: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635] Sehr [geschwärzt], Ich bin [ges…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Automatische Antwort: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
4. Dezember 2023 19:31
Status
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Sehr [geschwärzt], Ich bin [geschwärzt] nicht erreichbar und Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitten wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an [geschwärzt] . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635] Sehr << Antragsteller:in >> ich ne…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
19. Dezember 2023 08:41
Status
Warte auf Antwort
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> ich nehme Bezug auf Ihre Mail vom 4.12.2023. Die Art und Weise des Informationszugangs steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde. Begehrt ein Antragssteller eine bestimmte Art des Informationszugangs, so darf nur dann eine andere Art bestimmt werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 5 Absatz 1 Satz 5 IFG NRW liegt vor, da wir uns gegenüber unserem Vertragspartner zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Eine privatrechtliche Vertraulichkeitsverpflichtung kann Ansprüche nach dem IFG NRW grundsätzlich nicht übersteuern, da der Auskunftsanspruch sonst regelmäßig ins Leere gehen würde. Allerdings kann der Zugang zu den Informationen auf eine bestimmte Form festgelegt werden. Eine Zusendung und eine Veröffentlichung auf dem Portal "fragdenstaat,de" wäre mit einer Außerkraftsetzung der Vertraulichkeitsverpflichtung gleichzusetzen. Eine Einsichtnahme vor Ort ist demgegenüber ein milderes, gleich geeignetes Mittel, um einerseits dem Willen der Vertragspartei weitestgehend zu genügen und auf der anderen Seite Ihrem Auskunftsanspruch nach dem IFG NRW zu entsprechen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Justizzentrum, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635] Guten Tag, ich möchte Sie abermals um Vermittlung…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 768/23 -- IFG Anfrage bezüglich Hörsaalsponsoring [#289635]
Datum
19. Dezember 2023 09:10
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich möchte Sie abermals um Vermittlung bitten. Das Aktenzeichen lautet 14.209.2.3.1.11-8289/23. Die RWTH Aachen beharrt auf dem Standpunkt, dass ich mir zwar das gesamte Dokument vor Ort anschauen könne. „Eine Zusendung und eine Veröffentlichung auf dem Portal ‚fragdenstaat.de‘“ (wobei von einer Veröffentlichung bis dato keine Rede war) lehnt die RWTH Aachen allerdings weiterhin ab. Eine Einsichtnahme vor Ort ist mir allerdings nicht mit vertretbarem Aufwand möglich, da ich weder in Aachen, noch in der Umgebung wohne. Die RWTH Aachen missachtet dabei die hohen Hürden, die an einen „wichtigen Grund“ gelegt werden (vgl. BeckOK InfoMedienR/Schwartmann, 42. Ed. 1.11.2023, IFG NRW § 5 Rn. 12-15, HK-IFG NRW/Frankewitsch, 1. Aufl. 2022, IFG NRW § 5 Rn. 67-70). Außerdem betrachtet die RWTH Aachen überhaupt nicht die Möglichkeit, ggf. geheimzuhaltende Passagen zu schwärzen, selbstverständlich bei Erläuterung des jeweiligen Schwärzungsgrunds. Nicht zuletzt hat die RWTH Aachen mich im Ablehnungsbescheid nicht auf mein Recht nach § NRW IFG § 13 Abs. 2 hingewiesen. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/289635/ Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich möchte an die E-Mail der Landesbeauftragten für Datenschutz und …
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring" [#289635]
Datum
22. Dezember 2023 09:22
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich möchte an die E-Mail der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit anknüpfen. Außerdem möchte ich Sie höflich darauf hinweisen, dass eine Ablehnung des gewünschten Informationszugangs nur aus einem „wichtigen Grund“ geschehen kann. An einen „wichtigen Grund“ werden allerdings mitunter hohe Hürden gelegt, wobei eine privatrechtliche Vertraulichkeitsverpflichtung hier vermutlich nicht reicht (vgl. BeckOK InfoMedienR/Schwartmann, 42. Ed. 1.11.2023, IFG NRW § 5 Rn. 12-15, HK-IFG NRW/Frankewitsch, 1. Aufl. 2022, IFG NRW § 5 Rn. 67-70). Sie möchten nicht, dass das Dokument auf fragdenstaat.de veröffentlicht wird. Dazu kann ich Ihnen sagen, dass eine Veröffentlichung nicht automatisch geschieht. Jedes Dokument muss einzeln freigeschaltet werden. Immer wieder werden Dokumente, die auf IFG-Anfragen hin übersendet wurden, auf Bitte der Behörde nicht auf fragdenstaat.de veröffentlicht. Unbenommen bleibt Ihnen außerdem, Teile des Dokuments vor der Übersendung zu schwärzen, allerdings bei Erläuterung des jeweiligen Schwärzungsgrunds. Hiermit möchte ich Sie noch einmal bitten, mir den gewünschten Vertrag per E-Mail zuzusenden. Das ist mit Sicherheit das mildeste und am besten geeignete Mittel, mir den Informationszugang zu gewähren. Ich wünsche Ihnen bereits jetzt angenehme und erholsame Feiertage und einen erfolgreichen Start ins neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr [geschwärzt], Ich bin aktuell [geschwärzt] nicht erreichbar und Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitte…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Automatische Antwort: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring" [#289635]
Datum
22. Dezember 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], Ich bin aktuell [geschwärzt] nicht erreichbar und Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet. Bitten wenden Sie sich in dringenden Angelegenheiten an [geschwärzt] . Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich habe der RWTH Aachen noch einmal geschrieben. Da fragdenstaat.de…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage „Vertrag bezüglich Hörsaalsponsoring" [#289635]
Datum
22. Dezember 2023 09:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich habe der RWTH Aachen noch einmal geschrieben. Da fragdenstaat.de keine cc-Funktion beim Versenden von E-Mails unterstützt, können Sie meine Antwort unter folgendem Link finden: https://fragdenstaat.de/anfrage/vertrag-bezueglich-hoersaalsponsoring/#nachricht-860211 Ich vermute, dass ich erst im neuen Jahr eine Antwort erhalten werde. Gegebenenfalls werde ich mich dann wieder bei Ihnen melden. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen und Ihrer Behörde für die fortwährende Unterstützung in IFG-Angelegenheiten über fragdenstaat.de vielmals bedanken. Ich wünsche Ihnen erholsame Feiertage und ein erfolgreiches neues Jahr. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289635 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289635/

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768/23 -- IFG Anfrage Hörsaal-Sponsoring AZ LDI: Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.11-8289/23 Sehr << Antragsteller…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
768/23 -- IFG Anfrage Hörsaal-Sponsoring AZ LDI: Aktenzeichen: 14.209.2.3.1.11-8289/23
Datum
26. Januar 2024 14:48
Status
smime.p7s
6,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> sehr geehrte Frau Weggen, auch bei einer Zusendung an einer private Mailadresse ist eine schnelle Veröffentlichung möglich. Es macht daher keinen Unterschied, ob die angefragten Informationen an eine generierte „fragdenstaat.de“ Mailadresse gehen oder an eine private. Die Gefahr, dass hier die Vertraulichkeit gegenüber dem Vertragspartner nicht gewahrt werden kann, bleibt weiterhin bestehen. Mein Vorschlag wäre noch, dass wir Ihnen, Herr << Antragsteller:in >>, eine geschwärzte Variante des Dokumentes zukommen lassen. Allerdings wird damit Ihr Informationsinteresse voraussichtlich nicht erfüllt. Mit freundlichen Grüßen