Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen VBB und Google

Bitte senden Sie mir den Vertrag bzw. die Vereinbarung zwischen dem VBB und Google zu zur Nutzung der Fahrplanauskunft in Google Maps.
Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen.

"Ab sofort ist das gesamte Angebot der Busse und Bahnen in Berlin und Brandenburg in Google Maps Transit - Googles Routenplanung für öffentliche Verkehrsmittel - verfügbar. Nutzer können damit ihre Reiseroute mit Bahn-Regionalverkehr, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus und Fähren aller 40 Verkehrsunternehmen leicht planen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist deutschlandweit der erste Verkehrsverbund, der für sein Verbundgebiet flächendeckend Fahrplandaten aller Verkehrsmittel des ÖPNV in Google Maps bereitstellt. Insgesamt umfasst das VBB-Angebot mehr als 1.000 Linien im Bus- und Bahnverkehr mit über 13.000 Haltestellen."
Quelle: http://www.vbb.de/de/article/presse/google-maps-transit-fuer-berlin-und-brandenburg-verfuegbar/15997.html

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2015
  • Frist
    6. März 2015
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen VBB und Google [#8573]
Datum
2. Februar 2015 11:25
An
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte senden Sie mir den Vertrag bzw. die Vereinbarung zwischen dem VBB und Google zu zur Nutzung der Fahrplanauskunft in Google Maps. Da ich die Anfrage für die gemeinnützige Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. stelle, sollten die Gebühren entfallen. "Ab sofort ist das gesamte Angebot der Busse und Bahnen in Berlin und Brandenburg in Google Maps Transit - Googles Routenplanung für öffentliche Verkehrsmittel - verfügbar. Nutzer können damit ihre Reiseroute mit Bahn-Regionalverkehr, S-Bahn, U-Bahn, Tram, Bus und Fähren aller 40 Verkehrsunternehmen leicht planen. Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ist deutschlandweit der erste Verkehrsverbund, der für sein Verbundgebiet flächendeckend Fahrplandaten aller Verkehrsmittel des ÖPNV in Google Maps bereitstellt. Insgesamt umfasst das VBB-Angebot mehr als 1.000 Linien im Bus- und Bahnverkehr mit über 13.000 Haltestellen." Quelle: http://www.vbb.de/de/article/presse/google-maps-transit-fuer-berlin-und-brandenburg-verfuegbar/15997.html
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage vom 02.02.2015 an den Verkehrsverbu…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Re: Vertrag bzw. Vereinbarung zwischen VBB und Google [#8573]
Datum
3. Februar 2015 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in &nbsp; vielen Dank f&uuml;r Ihre Anfrage vom 02.02.2015 an den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB). Ihr Schreiben liegt bereits der entsprechenden Fachabteilung in unserem Hause zur Pr&uuml;fung vor. Bis zu einer abschlie&szlig;enden Antwort bitten wir Sie daher noch um ein wenig Geduld. &nbsp; F&uuml;r weitere Ausk&uuml;nfte steht Ihnen unsere Homepage www.VBB.de oder auch unser VBB-Infocenter unter der Rufnummer 030 / 25 41 41 41 montags bis freitags in der Zeit von 8:00 bis 20:00 Uhr sowie samstags und sonntags von 9:00 bis 18:00 Uhr gern zur Verf&uuml;gung. Mit freundlichen Gr&uuml;&szlig;en i. A.

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VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 02.02.…
Von
VBB Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg GmbH
Betreff
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG
Datum
6. Februar 2015 09:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit E-Mail vom 02.02.2015 baten Sie um die Zusendung des Vertrages zwischen der VBB GmbH und Google Inc. zur Nutzung der Fahrplanauskunft in Google Maps. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die VBB GmbH nicht unter den Anwendungsbereich des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) fällt, da wir als privates Unternehmen nicht mit der Ausübung hoheitlicher Aufgaben betraut sind (vgl. § 2 Abs. 1 IFG). Nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Verbraucherinformationsgesetz besteht ebenfalls keine Informationspflicht. Darüber hinaus sind wir keine informationspflichtige Stelle i. S. v. § 18 a Abs. 1 IFG i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Umweltinformationsgesetz, da wir keine Dienstleistungen erbringen, die in Zusammenhang mit der Umwelt stehen. Mit freundlichen Grüßen