Vertrag, datenschutzrechtliche Bewertung, Bewertung der Informationssicherheit und Kosten zur Nutzung und Integration der "Luca" App

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

- den Vertrag,
- die datenschutzrechtliche Bewertung,
- die Bewertung der Informationssicherheit und
- die Kostenaufstellung zur
-- Nutzung und
-- Integration

der "Luca" App (https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/infektionsschutz/luca-app.html) in die bestehenden informationstechnischen Systeme der Stadt Lübeck und des Landes Schleswig-Holstein

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Vertrag, - die daten…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag, datenschutzrechtliche Bewertung, Bewertung der Informationssicherheit und Kosten zur Nutzung und Integration der "Luca" App [#216436]
Datum
23. März 2021 17:06
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag, - die datenschutzrechtliche Bewertung, - die Bewertung der Informationssicherheit und - die Kostenaufstellung zur -- Nutzung und -- Integration der "Luca" App (https://www.luebeck.de/de/rathaus/verwaltung/gesundheitsamt/infektionsschutz/luca-app.html) in die bestehenden informationstechnischen Systeme der Stadt Lübeck und des Landes Schleswig-Holstein
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216436/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lübeck
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 23.03.2021 hier: luca-App Ihr…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 23.03.2021 hier: luca-App
Datum
24. März 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
899,6 KB
Ihr Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 23.03.2021 habe ich erhalten. Ich habe den zuständigen Bereiche Gesundheitsamt und Informationstechnik um Prüfung und Stellungnahme gebeten und sobald die Rückmeldung von dort vorliegt, erhalten Sie unverzüglich weitere Nachricht. Bis dahin bitte ich noch um etwas Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Ihr Auskunftsersuchen nach Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 23.03.2021 Seitens des Gesundheitsamte…
Von
Hansestadt Lübeck
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen nach Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein vom 23.03.2021
Datum
21. April 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
456,6 KB
Seitens des Gesundheitsamtes der Hansestadt Lübeck wurde mit der culture4life GmbH, der Betreiber:in der "luca App", kein Vertrag geschlossen. Im Auftrag des IT-Verbund Schleswig-Holstein (ITVSH), [..] wurde die Fa. Dataport AöR, [...] beauftragt, die entsprechenden Applikationen für alle 15 Gesundheitsämter in Schleswig-Holstein zentral zu beschaffen. Ein entsprechender Vertrag wurde durch die Fa. Dataport AöR geschlossen. Die dort anfallenden Lizenzgebühren werden aus dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst refinanziert. Eine entsprechende Kostenaufstellung liegt der Hansestadt Lübeck nicht vor.

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AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 23.03.2021 hier: luca-App…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Auskunftsersuchen nach dem Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 23.03.2021 hier: luca-App [#216436]
Datum
29. April 2021 12:21
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag, datenschutzrechtliche Bewertung, Bewertung der Informationssicherheit und Kosten zur Nutzung und Integration der "Luca" App“ vom 23.03.2021 (#216436) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216436 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216436/