Vertrag der FWTM-Geschäftsführer

- den (verlängerten) Vertrag von Geschäftsführers Bernd Dallmann, Geschäftsführer der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM)

- den Vertrag der designierten FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Januar 2017
  • Frist
    1. März 2017
  • Kosten dieser Information:
    115,60 Euro
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Steve Przybilla
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den (verläng…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Steve Przybilla
Betreff
Vertrag der FWTM-Geschäftsführer [#20124]
Datum
30. Januar 2017 23:14
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den (verlängerten) Vertrag von Geschäftsführers Bernd Dallmann, Geschäftsführer der Freiburg Wirtschaft Touristik und Messe GmbH & Co. KG (FWTM) - den Vertrag der designierten FWTM-Geschäftsführerin Hanna Böhme
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Steve Przybilla <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Steve Przybilla
Steve Przybilla
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag der FWTM-Geschäftsführer“ vom 30.01.20…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Steve Przybilla
Betreff
AW: Vertrag der FWTM-Geschäftsführer [#20124]
Datum
2. März 2017 09:28
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag der FWTM-Geschäftsführer“ vom 30.01.2017 (#20124) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Steve Przybilla Anfragenr: 20124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steve Przybilla
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Przybilla, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2017. Wir haben Ihren Antrag auf Informa…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Vertrag der FWTM-Geschäftsführer
Datum
10. März 2017 09:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Przybilla, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.01.2017. Wir haben Ihren Antrag auf Informationszugang zu den Verträgen der Geschäftsführung der FWTM prüfen lassen und können Ihnen mitteilen, dass wir beabsichtigen, Ihren Antrag abzulehnen. Begründung: Der Zugang zu Informationen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) besteht gem. § 1 Abs. 2 LIFG nur nach dessen näheren Maßgaben. Die von Ihnen angefragten Verträge der FWTM-Geschäftsführer stellen personenbezogene Daten dar. Zugang zu personenbezogenen Daten ist nach Maßgabe des § 5 LIFG nur dann zu gewähren, wenn die Betroffenen in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben oder das öffentliche Informationsinteresse an der Bekanntgabe das schutzwürdige Interesse am Ausschluss des Informationszugangs überwiegt. Die Betroffenen in diesem Beteiligungsverfahren haben keine Einwilligung erteilt. Die angefragten personenbezogenen Daten stehen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis der Betroffenen. Für solche Fälle schreibt § 5 Abs. 3 LIFG vor, dass ein Überwiegen des öffentlichen Informationsinteresses nicht gegeben ist. Für eine weitere Abwägung mit dem öffentlichen Informationsinteresse ist daher bereits nach den gesetzlichen Regelungen des LIFG kein Raum. Der Antrag ist daher abzulehnen. Die von Ihnen angeführten Vorschriften des UVwG und des VIG sind nicht einschlägig. Sofern Sie einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid wünschen, bitten wir Sie uns Ihre Anschrift mitzuteilen. Der Ablehnungsbescheid wäre gebührenpflichtig und stellt einen Verwaltungsakt dar, der formgerecht gem. § 41 Landesverwaltungsverfahrensgesetz bekanntzugeben ist. Mit freundlichen Grüßen
Steve Przybilla
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir zuvor mit, welche Kosten für einen Ablehnungsbescheid an…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Steve Przybilla
Betreff
AW: Vertrag der FWTM-Geschäftsführer [#20124]
Datum
10. März 2017 09:41
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> bitte teilen Sie mir zuvor mit, welche Kosten für einen Ablehnungsbescheid anfallen. Mit freundlichen Grüßen Steve Przybilla Anfragenr: 20124 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Steve Przybilla
Stadt Freiburg im Breisgau
Antw: AW: Vertrag der FWTM-Geschäftsf= C3�hrer [#20124] Sehr geehrter Herr Przybilla, wegen Abwesenheit komme ich…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
Antw: AW: Vertrag der FWTM-Geschäftsf= C3�hrer [#20124]
Datum
23. März 2017 09:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Przybilla, wegen Abwesenheit komme ich erst heute zu einer Antwort. Entsprechend der Verwaltungsgebührensatzung würden 120 € anfallen. Geben Sie mir wieder Nachricht? Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Freiburg im Breisgau
Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag der FWTM-Geschäftsführer" vom 30.01.2017
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage "Vertrag der FWTM-Geschäftsführer" vom 30.01.2017
Datum
20. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,4 MB