Vertrag HU mit Videokonfenzsoftwareanbieter Zoom

den schriftlichen Vertrag zwischen der Universität und dem Unternehmen ZOOM. Die Vertragsbedingungen interessieren mich hier aus eigener Betroffenheit insbesondere Fragen der Datenerhebung und -speicherung.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Humboldt Universität zu Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag HU mit Videokonfenzsoftwareanbieter Zoom [#220173]
Datum
10. Mai 2021 19:00
An
Humboldt Universität zu Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den schriftlichen Vertrag zwischen der Universität und dem Unternehmen ZOOM. Die Vertragsbedingungen interessieren mich hier aus eigener Betroffenheit insbesondere Fragen der Datenerhebung und -speicherung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220173 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220173/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage hat uns erreicht,  wir melden uns nach Bearbeitung. Viele Grüsse,
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Vertrag HU mit Videokonfenzsoftwareanbieter Zoom [#220173]
Datum
11. Mai 2021 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage hat uns erreicht,  wir melden uns nach Bearbeitung. Viele Grüsse,
Humboldt Universität zu Berlin
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 10.05.2021 wird abgelehnt. Das VIG ist nicht anwendbar. I…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Betreff
Re: Vertrag HU mit Videokonfenzsoftwareanbieter Zoom [#220173]
Datum
31. Mai 2021 08:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihr Antrag auf Aktenauskunft vom 10.05.2021 wird abgelehnt. Das VIG ist nicht anwendbar. Ihrem Auskunftsbegehren steht § 7 IFG entgegen. Das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft besteht nach § 7 IFG Berlin nicht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann, es sei denn, das Informationsinteresse überwiegt das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung. Bei den von Ihnen gewünschten Informationen handelt es sich um Angaben, an deren Weiterverbreitung der beteiligte Vertragspartner kein Interesse hat. Die Offenlegung der Information ist geeignet, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen (wie Beschluss vom 19. Januar 2009 - BVerwG 20 F 23.07). Im vorliegenden Fall ist ein überwiegendes Informationsinteresse nicht erkennbar. Informationen zum Thema Datenschutz und Zoom finden Sie bitte unter: https://www.cms.hu-berlin.de/de/dl/multimedia/bereiche/tele/zoom/faqs/datenschutz. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch bei der Humboldt-Universität zu Berlin, vertreten durch die Präsidentin, Prof. Dr.-Ing. Dr. Sabine Kunst, Unter den Linden 6, 10099 Berlin, erheben. Mit freundlichen Grüßen,

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Humboldt Universität zu Berlin
Antrag auf Informationszugang Antwort der HU auf Widerspruchsschreiben. Vertrag der HU mit dem Videokonferenzsoft…
Von
Humboldt Universität zu Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag auf Informationszugang
Datum
1. November 2021
Status
Anfrage abgeschlossen
Antwort der HU auf Widerspruchsschreiben. Vertrag der HU mit dem Videokonferenzsoftwareanbieter Zoom; teilweise in Hinblick auf etwaigen Schutz von "Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen" geschwärzt.