Vertrag juris GmbH/Hamburg

Den Vertrag der Stadt Hamburg mit dem Dienstleister juris GmbH (Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken) über die Dokumentation der Entscheidungen der Landesgerichte.

Weiterhin eine Liste aller Verträge der Stadt Hamburg mit der juris GmbH.

Ich weise Sie daraufhin, dass eine Einwilligung der juris GmbH nach § 6 IFG ist in diesem Fall nicht notwendig ist, da es sich bei der juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG um eine Institution handelt, die einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. August 2013
  • Frist
    8. Oktober 2013
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag juris GmbH/Hamburg
Datum
6. August 2013 17:15
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Vertrag der Stadt Hamburg mit dem Dienstleister juris GmbH (Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken) über die Dokumentation der Entscheidungen der Landesgerichte. Weiterhin eine Liste aller Verträge der Stadt Hamburg mit der juris GmbH. Ich weise Sie daraufhin, dass eine Einwilligung der juris GmbH nach § 6 IFG ist in diesem Fall nicht notwendig ist, da es sich bei der juris GmbH nach § 1 Abs. 1 Satz 3 IFG um eine Institution handelt, die einer Behörde im Sinne des Gesetzes gleichgestellt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Justiz und Gleichstellung eingegangen un…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Vertrag juris GmbH/Hamburg
Datum
7. August 2013 13:24
Status
Warte auf Antwort
ATT995141.jpg
631 Bytes


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage ist in der Behörde für Justiz und Gleichstellung eingegangen und wird bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen Olaf Schenk ______________________________________________ Behörde für Justiz und Gleichstellung Justizverwaltungsamt IT-Abteilung, J41 Tel.: 040 428 43 2434 <<E-Mail-Adresse>> _______________________________________________
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Beantwortung Ihres Antrages vom 6. August 2013 erfordert eine intensive …
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Vertrag juris GmbH/Hamburg
Datum
28. August 2013 13:28
Status
Warte auf Antwort
image003.jpg
3,5 KB


Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, die Beantwortung Ihres Antrages vom 6. August 2013 erfordert eine intensive Prüfung, daher wird die Frist für die Übersendung der Antwort nach § 13 Abs. 3 S. 1 HmbTG auf zwei Monate verlängert. Mit freundlichem Gruß, Isabel Klante ***************************************************************** Isabel Klante Behörde für Justiz und Gleichstellung, J41/13 Dammtorwall 9-13, 20354 Hamburg ***************************************************************** [igs+iba_logo]
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Gebührenankündigung Sehr geehrter Antragsteller, die Auskunftserteilung wird nach § 13 Abs 4 HmbTG kostenpflichti…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
Gebührenankündigung
Datum
1. Oktober 2013 06:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Antragsteller, die Auskunftserteilung wird nach § 13 Abs 4 HmbTG kostenpflichtig sein. Bitte teilen Sie daher kurzfristig eine zustellungsfähige Postanschrift mit. Im Hinblick auf den Prüfungsaufwand in dieser Sache wird die Gebühr bei einem Betrag von etwa 150 Euro liegen. Für den Fall der Antragsrücknahme werden keine Gebühren erhoben. Falls Sie im Hinblick auf die entstehenden Gebühren Ihren Antrag nicht aufrecht erhalten wollen, teilen Sie dies bitte ebenfalls mit. Mit freundlichem Gruß, Isabel Klante ****************************************************** Isabel Klante Behörde für Justiz und Gleichstellung, J41/13 Dammtorwall 9-13, 20354 Hamburg ******************************************************
<< Anfragesteller:in >>
AW: Gebührenankündigung Sehr geehrte Frau Klante, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Bisher erschließt sich mir…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gebührenankündigung
Datum
7. Oktober 2013 20:38
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Frau Klante, ich danke Ihnen für Ihre Nachricht. Bisher erschließt sich mir noch nicht warum in dieser Sache ein Prüfungsaufwand besteht der Gebühren von 150€ rechtfertigt. Heißt das dann, dass Sie mir den Vertrag übermitteln oder nur das Sie eine Übermittlung prüfen? Ich erbete mir eine Bedenkzeit bis zum Ende der Woche. Dann übermittle ich Ihnen meine Postanschrift. Weiterhin reicht mir für die Übermittlung der Informationen auch eine elektronische Version. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
AW: Gebührenankündigung Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der…
Von
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gebührenankündigung
Datum
9. Oktober 2013 06:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, wir danken Ihnen für Ihre Rückmeldung. Aufgrund der zahlreichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse in dem begehrten Vertrag war eine umfangreiche Prüfung nach § 7 HmbTG erforderlich. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG werden für Amtshandlungen nach §§ 11 bis 13 HmbTG Gebühren nach dem Hamburgischen Gebührengesetz erhoben. Diese belaufen sich für Ihren Antrag auf ca. 150 Euro. Auf Ihren Antrag können wir Ihnen eine teilgeschwärzte (also teilweise unkenntlich gemachte) Fassung des Vertrages übersenden, da der Vertrag zu schützende Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthält. Wenn Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten wollen, benötigen wir vor Übersendung des Vertrages die Mitteilung Ihrer zustellungsfähigen Postanschrift, an die anschließend auch der gesonderte Gebührenbescheid übersandt werden wird. Bitte teilen Sie uns bis zum 14. Oktober 2013 mit, ob Sie Ihren Antrag aufrecht erhalten. Mit freundlichem Gruß,   Isabel Klante   ****************************************************** Isabel Klante Behörde für Justiz und Gleichstellung, J41/13 Dammtorwall 9-13, 20354 Hamburg ******************************************************

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<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Gebührenankündigung Sehr geehrte Frau Klante, Danke für Ihre Auskunft. 150€ für die geschwärzte Version…
An Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Gebührenankündigung
Datum
14. Oktober 2013 18:35
An
Behörde für Justiz und Verbraucherschutz
Status
Sehr geehrte Frau Klante, Danke für Ihre Auskunft. 150€ für die geschwärzte Version dieses Vertrages kann ich leider nicht aufbringen und halte ich auch selbst für unangemessen. Ich habe weiterhin solch eine Version bereits von Nordrhein-Westfalen erhalten. Ich danke Ihnen dafür, dass Sie mir Ihre Gebührenforderung transparent und rechtzeitig mitgeteilt haben. Ich ziehe hiermit den Antrag zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in