Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

Den Vertrag über die Nutzung der Luca App im Landkreis Ahrweiler,
die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT.

Anlass für diese Nachfrage ist die Newsmeldung vom 26.03. "AW-Kreis startet mit Luca-App"
https://www.kreis-ahrweiler.de/presse.php?lfdnrp=9828

Ergebnis der Anfrage

Es handelt sich um eine landeseinheitliche Beschaffung.
Die Kreisverwaltung Ahrweiler hat hier keine individuellen Verträge abgeschlossen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2021
  • Frist
    8. Mai 2021
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag über die Nut…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217356]
Datum
4. April 2021 12:04
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag über die Nutzung der Luca App im Landkreis Ahrweiler, die vereinbarten Lizenzkosten so wie falls vorhanden eine Kostenaufstellung bezüglich der Integration der Luca App in die bestehende IT. Anlass für diese Nachfrage ist die Newsmeldung vom 26.03. "AW-Kreis startet mit Luca-App" https://www.kreis-ahrweiler.de/presse.php?lfdnrp=9828
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217356/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App“ …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217356]
Datum
9. Mai 2021 02:06
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App“ vom 04.04.2021 (#217356) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 217356 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/217356/

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zur Kenntnis genommen haben. Mit dem Einsatz der App…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
AW: Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App [#217356]
Datum
12. Mai 2021 18:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir zur Kenntnis genommen haben. Mit dem Einsatz der App kommen wir dem Beschluss des Ministerrates nach, die luca App zur digitalen Kontaktnachverfolgung einzusetzen. Es handelt sich daher - ebenso wie bei der Gesundheitsamts-Software SORMAS - um eine landeseinheitliche Beschaffung, sodass wir diesbezüglich keine individuellen Verträge abgeschlossen haben. Wir bitten Sie deshalb, sich mit der Anfrage an die Landesregierung zu wenden. Mit freundlichen Grüßen