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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App“
STADTJENA Dezernat ZentralerService« BehördlicheDatenschutzbeauftragte der Stadt SE ee 7 Met TE SEES SEHR ILONA ECHT: MR Big it: EL 20% —r StadtJena +»Postfach10 03 38 -07703Jena Bereich: Besucheradresse: Am Anger 15 07743 Jena █████████████ █████ ████████████ Telefon:03541███████ Telefax.03541 ███████ E-Mai datenschutz@jena de Internet wwurjena de IhrSchreiben |Zeichen UnserSchreiben / Zeichen:█████████████████████ Datum: 07.07.2021 IhreAnfrage„Vertragund KostenzurNutzungder Luca App“ (#217359) zunächstentschuldige ichmichausdrücklich fürdieüberlangeBearbeitungsdauer Ihrer0.9. Anfrage.Diezeitliche VerzögerungderAntwortresultierte allein aus derÜberlastung dermit dem Vorgangbetrauten Verwaltungskräfte. Auch an dieserStelle wirktdiePandemieimmer nochnach. Zur BeantwortungIhrerFragen übersendeich Ihnen anbei eine Kopie des mit der Culture4life GmbH geschlossenen Vertrages. Die geweißtenPassagen beziehensichauf Betriebs- Geschäftsgeheimnisse. und IndiesenFällenüberwiegtdas private Interesse an der Geheimhaltung der einzelnen Passagen das öffentliche Interessean der Veröffentlichung. IchweiseSie ausdrücklich daraufhin,dass der Vertragim Ursprungder Culture4life GmbH zuzuordnenistund eineVervielfältigung oder sonstigeNutzungdes Vertragesdie vorherigeZustimmung des Erstellers benötigt, da dortdie Urheberrechte liegen. Die Stadt Jena hat keine finanziellen Mittelfür einen Lizenzerwerbaufgewendet. Die Zusammenarbeit mit der Culture4life GmbH erfolgtim Rahmen eines Modellprojektes, welches eine kostenfreie Nutzung vorsieht. Diese Zusammenarbeitbeinhaltet keine Ausschließlichkeitsverpflichtung, d.h.jedem Einzelhändler, Gastronometc.inJena stehtder Einsatz alternativer digitaler Werkzeugefrei. Für Rückfragen steheichIhnengernezurVerfügung. Mit freundlichen Grüßen ███████████ ███████████████████████ ████ ██████ Anlage IBAN BIC Sparkasse DE728305 3030 0000 74 0005 HELADEF1JEN J E N A Commerzbank AG DE758204 0000 0258 00 9000 COBADEFFXXX - YGEUENZEU3 HypoVereinsbank DE108302 0087 00041491 49 HYVEDEMM463 LICHTSTADT. Deutsche Volksbank Bank DEA478207 0000 03906666 00 NF3N 8309 4454 00406176.04 DEUTDEBEXXX GFNOPFFARILI
24.02.2021 Kooperationsvertrag Zwischen Stadt Jena vertreten durch den Oberbürgermeister Herr Dr. Thomas Nitzsche Am Anger 15. D-07743 Jena - „Stadt Jena” - Charlottenstraße 58, D-10117 Berlin - „euiture#llle”— — Stadt Jena und cultusedäfe eınzein „Partei” und gemeinsam „Parteien“ — Präambel (A) Die Stadt Jena ist bestrebt. zum Schutz der Bevölkerung effektive Maßnahmen zur Eindammung der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 („Pandemie“) zu ergreifen. @) culture4üife forscht unter anderem zu und entwickelt Software für digitale Kontaktnachverfolgungssysteme. (©) Die Parteien beabsichtigen, im Bereich der digitalen Kontaktnachverfolgung zum Zwecke der Bekämpfung der Pandemie zusammenzuarbeiten. Dies vorausgeschickt vereinbaren die Parteien was folgt: 1. Vertragsgegenstand | Ablauf des Modellvorhabens 1.1 digitalen Kontaktnachverfolgungsiösung auf der Grundlage eines Sicherheitskonzepts zum sicheren, digitalen und einfachen Datenaustausch mit den Gesundheitsämtern auf dem Gebiet der Stadt Jena („Modellregion“). 12 Zum Zwecke der Realisierung des Modellvorhabens wird cuiture4life die Stadt Jena während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages bei der flächendeckenden Implementierung der von culturedlife entwickelten digitalen Kontaktnachverfolgungsiösung Juca” („Software“) unterstützen, ınsbesondere bei der Implementierung des Backends der Software auf Seiten der Gesundheitsämter sowie des Betriebs der Software auf Seiten der pri- vaten Betreiber (sog. „Rollout”). Die Funktionsweise und Leistungsmerkmale der Software sind in Anlage A beschrieben. 13 Neben dem unmittelbaren Ziel der Eindämmung der Pandemie ist es gemeinsames Ziel der Parteien bei der Umsetzung des Modellvorhabens das Gewinnen von Erkenntnissen im Bereich digitaler Kontaktnachverfoi- gungssysteme durch Erprobung in der Praxis. Ziel von culture4life ist dabei insbesondere die Erforschung, Überprüfung, Verbesserung und Fortentwicklung der Software. 14 Die Parteien begreifen das Modellvorhaben als Kooperationsprojekt, weiches neben dem Erbringen der verein- barten Leistungsbeiträge auch darauf abzielt, dass beide Parteien ergebnisoflen Erkenntnisse gewinnen sollen. 15 Den Ablauf des Modellvorhabens vereinbaren die Parteien wie folgt: 1.5.1 Während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages wird culture4life die Software in der Modellregion zur Nutzung durch die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe, Bürger*innen, Unternehmen, Ver- bände, Kultureinrichtungen zur Verfügung stellen. Das Recht von culturedlife, die Software außerhalb der Modellregion ggf. nach eigenem Ermessen zu kommerzialisieren, bleibt hiervon unberührt. Seite 1von4
Kooperationsvertrag 1.5.2 Die Stadt Jena wird geeignete Maßriahmen ergreifen, um den flächendeckenden Einsatz der Software in der Modellregion durch Gesundheitsbehörden, Wirtschafts- und Kulturverbände, Unternehmen (insb. Gastronomie) sowie Trägern von Pflegeeinrichtungen zu fördern. 1.5.3 Die Stadt Jena wird die Software in angemessener Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und diese in angemessener Weise bewerben. Entsprechende Pressemitteilungen, Marketingkonzepte und sonstige Maßnahmen werden die Parteien gemeinschaftlich erarbeiten. 15.4 culturedlife wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um Dritten die Nutzung der Software innerhalb der Modeilregion zu ermöglichen. 1.5.5 culture4life wird sich bemühen, die Software mit einer hohen Verfügbarkeit zu betreiben sowie etwaige Fehler der Software in angemessener Zeit zu beseitigen. 1.6 Über die in den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.5 genannte Zusammenarbeit hinaus und unbeschadet der sons- tigen Regelungen dieses Kooperationsvertrages begründet dieser Kooperationsvertrag keine wechseiseitigen Verpflichtungen der Parteien. 17 Die Stadt Jena erwirbt unter diesem Kooperationsvertrag kein eigenes Recht zur Nutzung der Software. Soweit erforderlich, wird culture4life zum Zwecke der Realisierung des Modellvorhabens nach eigenem Ermessen in angemessener Weise Verträge mit Dritten schließen. 5 Kommunikation | Zusammenarbeit Die Parteien sind davon überzeugt, dass das Modellvorhaben ein hohes Maß an Transparenz und partner- schaftlicher Zusammenarbeit erfordert. Die Parteien werden daher stets eine vertrauensvolle, offene und sach- liche Kommunikation pflegen, um das Modellvorhaben zur beidseitigen Zufriedenheit durchzuführen. a8 Durch diesen Kooperationsvertrag wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine sonstige Gesellschaft gegründet. Eine Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes findet nicht statt. Kostenbeteiligung | Kostentragung a w Haftung 51 Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen, (a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (b) für Schäden. die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einer Partei oder ‚ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden: und (c) für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Arglist. sowie für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz Die Parteien haften einander bei einfach fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung ‚eine Partei regelmäßig vertrauen darf. im Übrigen ist eine Haftung der Parteien bei einfach fahrlässiger Scha- ‚densverursachung ausgeschlossen. Seite2 von 4
54 62 Das Recht der Parteien, diesen Kooperationsvertrag außerordentlich fristlos aus wichtiger Grund zu kündigen. bleibst unberührt. Ein solche Kündigung bedarf der Schriftform. Po En 9 7 EEE Zn = Ba aleA Bra Gr a u 7 a e Vertraulichkeit | Datenschutz Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über sämtliche während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages im Rahmen seiner Durchführung bekannt werdenden geschäftlichen und betnebächen Verhältnisse der jeweili- gen anderen Partei, insbesondere geschäftliche. betnebliche, organisatorische und technische Kenntnisse. Vor- Konzepte sowie Informalionen. die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Wi- zu bewahren. 72 Allgemeinheit bekannt sind. Sie bestehen auch insoweit nicht, als eine gesetzliche Verpflichtung zur Bekannt- gabe bestimmter Informationen besteht. 73 Die Parteien werden im Rahmen dieses Kooperationsvertrages und des Modellvorhabens die einschlägigen Gesetze, insbesondere die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, einhalten. Sollte nach gültigem Datenschutzrecht im Zusammenhang mit diesem Kooperationsvertrag der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein oder werden, werden die Parteien eine solche Vereinbarung in rechtskonformer Weise abschließen. Anlagen Die folgenden Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Kooperationsvertrages: Anlage A Leistungsbeschreibung der Software 91 Änderungen oder Ergänzungen dieses Kooperationsvertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit unter Ausschluss der Regelung des $ 127 Abs. 2 BGB der Schriftform nach $ 126 BGB sowie der ausdrücklichen Bezugnahme auf diesen Kooperationsvertrag. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordemis abzuweichen oder es aufzuheben. Dieser Kooperationsvertrag unterliegt unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen, ausschließlich deutschem Recht. . 9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kooperati- onsvertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist Jena, Deutschland. 94 Sollte eine Bestimmung dieses Kooperationsvertrages ganz oder teilweise nichtig. unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaf- ten Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Kooperationsvertrages vereinbart hätten, wenn sie Seite 3 von 4
Kooperationsvertrag die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Ko- operationsvertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bioße Beweislastumkehr zur Folge hat, sondem $ 139 BGB insg esamt abbed ungen ist. zn cn _F.3. 2021 a ET Herr Dr. Thomas Nitzsche vertreten durch Patrick Hi Jena, den 23.2084 Berlin, den 83 nr Stadt Jena vertreten durch den Oberbürgermeister GmbH Herr Dr. Thomas Nitzsche a Seite 4 von 4