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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag & Kosten zur Nutzung der Luca App

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STADTJENA Dezernat ZentralerService« BehördlicheDatenschutzbeauftragte           der Stadt SE ee 7 Met   TE SEES SEHR ILONA ECHT: MR Big it:    EL 20% —r StadtJena +»Postfach10 03 38 -07703Jena                                                    Bereich: Besucheradresse:   Am Anger 15 07743 Jena █████████████ █████ ████████████ Telefon:03541███████ Telefax.03541 ███████ E-Mai datenschutz@jena de Internet wwurjena de IhrSchreiben |Zeichen UnserSchreiben   / Zeichen:█████████████████████ Datum: 07.07.2021 IhreAnfrage„Vertragund KostenzurNutzungder Luca App“ (#217359) zunächstentschuldige          ichmichausdrücklich                 fürdieüberlangeBearbeitungsdauer                   Ihrer0.9. Anfrage.Diezeitliche        VerzögerungderAntwortresultierte                        allein  aus derÜberlastung           dermit dem Vorgangbetrauten            Verwaltungskräfte.             Auch an dieserStelle            wirktdiePandemieimmer nochnach. Zur BeantwortungIhrerFragen übersendeich Ihnen anbei eine Kopie des mit der Culture4life    GmbH geschlossenen              Vertrages.           Die geweißtenPassagen beziehensichauf Betriebs- Geschäftsgeheimnisse. und                                 IndiesenFällenüberwiegtdas private                        Interesse   an der Geheimhaltung der einzelnen Passagen das öffentliche                                               Interessean der Veröffentlichung.     IchweiseSie ausdrücklich                     daraufhin,dass der Vertragim Ursprungder Culture4life    GmbH zuzuordnenistund eineVervielfältigung                                 oder sonstigeNutzungdes Vertragesdie vorherigeZustimmung des Erstellers                               benötigt,      da dortdie Urheberrechte liegen. Die Stadt Jena hat keine finanziellen                     Mittelfür einen Lizenzerwerbaufgewendet. Die Zusammenarbeit mit der Culture4life                     GmbH erfolgtim Rahmen eines Modellprojektes, welches eine kostenfreie             Nutzung vorsieht.                  Diese Zusammenarbeitbeinhaltet                    keine Ausschließlichkeitsverpflichtung,          d.h.jedem Einzelhändler,                  Gastronometc.inJena stehtder Einsatz  alternativer    digitaler  Werkzeugefrei. Für Rückfragen     steheichIhnengernezurVerfügung. Mit freundlichen    Grüßen ███████████   ███████████████████████           ████   ██████                                       Anlage IBAN                               BIC Sparkasse                   DE728305  3030 0000 74   0005      HELADEF1JEN J E N A                                Commerzbank      AG        DE758204  0000 0258     00 9000    COBADEFFXXX -       YGEUENZEU3                             HypoVereinsbank DE108302             0087 00041491 49         HYVEDEMM463 LICHTSTADT.                   Deutsche Volksbank Bank            DEA478207 0000 03906666 00 NF3N 8309 4454 00406176.04 DEUTDEBEXXX GFNOPFFARILI
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24.02.2021 Kooperationsvertrag Zwischen Stadt Jena vertreten durch den Oberbürgermeister        Herr Dr. Thomas Nitzsche Am Anger 15. D-07743 Jena - „Stadt Jena” - Charlottenstraße  58, D-10117 Berlin - „euiture#llle”— — Stadt Jena und cultusedäfe eınzein „Partei” und gemeinsam „Parteien“ — Präambel (A)  Die Stadt Jena ist bestrebt. zum Schutz der Bevölkerung effektive Maßnahmen zur Eindammung der aktuellen Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 („Pandemie“) zu ergreifen. @)   culture4üife forscht unter anderem zu und entwickelt Software für digitale Kontaktnachverfolgungssysteme. (©)   Die Parteien beabsichtigen, im Bereich der digitalen Kontaktnachverfolgung zum Zwecke der Bekämpfung der Pandemie zusammenzuarbeiten. Dies vorausgeschickt   vereinbaren die Parteien was folgt: 1.     Vertragsgegenstand    | Ablauf des Modellvorhabens 1.1 digitalen Kontaktnachverfolgungsiösung      auf der Grundlage eines Sicherheitskonzepts zum sicheren, digitalen und einfachen Datenaustausch mit den Gesundheitsämtern auf dem Gebiet der Stadt Jena („Modellregion“). 12     Zum Zwecke der Realisierung des Modellvorhabens wird cuiture4life die Stadt Jena während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages bei der flächendeckenden Implementierung        der von culturedlife entwickelten digitalen Kontaktnachverfolgungsiösung      Juca” („Software“) unterstützen, ınsbesondere bei der Implementierung des Backends der Software auf Seiten der Gesundheitsämter sowie des Betriebs der Software auf Seiten der pri- vaten Betreiber   (sog. „Rollout”). Die Funktionsweise und Leistungsmerkmale       der Software sind in Anlage A beschrieben. 13  Neben dem unmittelbaren Ziel der Eindämmung der Pandemie ist es gemeinsames Ziel der Parteien bei der Umsetzung des Modellvorhabens das Gewinnen von Erkenntnissen im Bereich digitaler Kontaktnachverfoi- gungssysteme durch Erprobung in der Praxis. Ziel von culture4life ist dabei insbesondere die Erforschung, Überprüfung, Verbesserung und Fortentwicklung         der Software. 14  Die Parteien begreifen das Modellvorhaben als Kooperationsprojekt, weiches neben dem Erbringen der verein- barten Leistungsbeiträge auch darauf abzielt, dass beide Parteien ergebnisoflen Erkenntnisse gewinnen sollen. 15   Den Ablauf des Modellvorhabens vereinbaren die Parteien wie folgt: 1.5.1 Während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages        wird culture4life die Software in der Modellregion zur Nutzung durch die Stadt Jena und ihre Eigenbetriebe, Bürger*innen, Unternehmen, Ver- bände, Kultureinrichtungen    zur Verfügung stellen. Das Recht von culturedlife, die Software außerhalb der Modellregion ggf. nach eigenem Ermessen zu kommerzialisieren, bleibt hiervon unberührt. Seite 1von4
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Kooperationsvertrag 1.5.2 Die Stadt Jena wird geeignete Maßriahmen ergreifen, um den flächendeckenden Einsatz der Software in der Modellregion durch Gesundheitsbehörden, Wirtschafts- und Kulturverbände, Unternehmen (insb. Gastronomie) sowie Trägern von Pflegeeinrichtungen      zu fördern. 1.5.3 Die Stadt Jena wird die Software in angemessener Weise einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen und diese in angemessener Weise bewerben. Entsprechende Pressemitteilungen, Marketingkonzepte und sonstige Maßnahmen werden die Parteien gemeinschaftlich erarbeiten. 15.4 culturedlife wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um Dritten die Nutzung der Software innerhalb der Modeilregion  zu ermöglichen. 1.5.5 culture4life wird sich bemühen, die Software mit einer hohen Verfügbarkeit zu betreiben sowie etwaige Fehler der Software in angemessener    Zeit zu beseitigen. 1.6  Über die in den vorstehenden Ziffern 1.1 bis 1.5 genannte Zusammenarbeit hinaus und unbeschadet der sons- tigen Regelungen dieses Kooperationsvertrages begründet dieser Kooperationsvertrag keine wechseiseitigen Verpflichtungen  der Parteien. 17    Die Stadt Jena erwirbt unter diesem Kooperationsvertrag kein eigenes Recht zur Nutzung der Software. Soweit erforderlich, wird culture4life zum Zwecke der Realisierung des Modellvorhabens nach eigenem Ermessen in angemessener Weise Verträge mit Dritten schließen.                                                    5 Kommunikation     | Zusammenarbeit Die Parteien sind davon überzeugt, dass das Modellvorhaben ein hohes Maß an Transparenz und partner- schaftlicher Zusammenarbeit erfordert. Die Parteien werden daher stets eine vertrauensvolle, offene und sach- liche Kommunikation pflegen, um das Modellvorhaben zur beidseitigen Zufriedenheit durchzuführen. a8    Durch diesen Kooperationsvertrag wird zwischen den Parteien keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder eine sonstige Gesellschaft gegründet. Eine Überlassung von Arbeitnehmern im Sinne des Arbeitnehmerüber- lassungsgesetzes   findet nicht statt. Kostenbeteiligung    | Kostentragung a w Haftung 51   Die Parteien haften einander nach den gesetzlichen Bestimmungen, (a) für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. (b) für Schäden. die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit einer Partei oder ‚ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden: und (c) für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, für Ansprüche aus einer Garantie, wegen Arglist. sowie für Personenschäden und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz Die Parteien haften einander bei einfach fahrlässiger Schadensverursachung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist oder auf deren Einhaltung ‚eine Partei regelmäßig vertrauen darf. im Übrigen ist eine Haftung der Parteien bei einfach fahrlässiger Scha- ‚densverursachung ausgeschlossen. Seite2 von 4
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54 62 Das Recht der Parteien, diesen Kooperationsvertrag außerordentlich fristlos aus wichtiger Grund zu kündigen. bleibst unberührt. Ein solche Kündigung bedarf der Schriftform. Po       En             9  7    EEE                 Zn = Ba      aleA    Bra Gr            a  u  7                a  e Vertraulichkeit   | Datenschutz Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, über sämtliche während der Laufzeit dieses Kooperationsvertrages im Rahmen seiner Durchführung bekannt werdenden geschäftlichen und betnebächen Verhältnisse der jeweili- gen anderen Partei, insbesondere geschäftliche. betnebliche, organisatorische und technische Kenntnisse. Vor- Konzepte sowie Informalionen. die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Wi- zu bewahren. 72 Allgemeinheit bekannt sind. Sie bestehen auch insoweit nicht, als eine gesetzliche Verpflichtung zur Bekannt- gabe bestimmter Informationen besteht. 73   Die Parteien werden im Rahmen dieses Kooperationsvertrages und des Modellvorhabens die einschlägigen Gesetze, insbesondere die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften, einhalten. Sollte nach gültigem Datenschutzrecht im Zusammenhang mit diesem Kooperationsvertrag der Abschluss einer Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung erforderlich sein oder werden, werden die Parteien eine solche Vereinbarung in rechtskonformer    Weise abschließen. Anlagen Die folgenden Anlagen sind wesentlicher Bestandteil dieses Kooperationsvertrages: Anlage A                Leistungsbeschreibung  der Software 91  Änderungen oder Ergänzungen dieses Kooperationsvertrages bedürfen für ihre Wirksamkeit unter Ausschluss der Regelung   des $ 127 Abs. 2 BGB der Schriftform nach $ 126 BGB sowie der ausdrücklichen             Bezugnahme auf diesen Kooperationsvertrag. Das gilt auch für eine Vereinbarung, von diesem Formerfordemis abzuweichen oder es aufzuheben. Dieser Kooperationsvertrag unterliegt unter Ausschluss derjenigen Normen des internationalen Privatrechts, die zur Anwendung des Rechts eines anderen Staates führen, ausschließlich deutschem Recht. . 9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Kooperati- onsvertrag, seinem Zustandekommen oder seiner Durchführung ist Jena, Deutschland. 94  Sollte eine Bestimmung dieses Kooperationsvertrages ganz oder teilweise nichtig. unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar    sein oder werden, so werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit          der übrigen Bestimmungen     davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich vielmehr bereits jetzt, anstelle der fehlerhaf- ten Bestimmung eine solche zu vereinbaren, die im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck dieses Kooperationsvertrages vereinbart hätten, wenn sie Seite  3 von 4
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Kooperationsvertrag die Fehlerhaftigkeit der Bestimmung erkannt hätten. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken in diesem Ko- operationsvertrag. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, dass diese salvatorische Klausel keine bioße Beweislastumkehr     zur Folge hat, sondem $ 139  BGB  insg esamt abbed ungen  ist. zn cn _F.3. 2021                                              a             ET Herr Dr. Thomas Nitzsche                                   vertreten durch Patrick Hi Jena, den       23.2084                                    Berlin, den        83          nr Stadt Jena vertreten durch den Oberbürgermeister                          GmbH Herr Dr. Thomas Nitzsche                                                    a Seite 4 von 4
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