anlage-15-zum-gu-vertrag_vertragsstrafen

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit Alliander Stadtlicht GmbH zum Management der Verkehrsampeln in Berlin

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Generalübernehmervertrag
für die -
LSA-Infrastruktur in Berlin

Anlage 15: Vertragsstrafen

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1

Inhaltsverzeichnis

1. Vertragsstrafen...... nernirssugrue ggg nennen Kensneserssernstsnunnnnsnunsnsanen 2
1.1 Leistungen der Modernisierung ............. ee. van nennen re EL ERaEEE amnnn rasenee 2
1.2 _ Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus ........... enemenenene nenn kuniitenene nenn BR sarah 2
1.3 _ Leistungen der Instandhaltung .......... MU ERBEERREEN na ern EEE ET nn TRETEN 2°
1.4 Leistungen des Betriebes... Kranken ann EEE EEE ERTETN ne

1.5 Kategorisierung der Fristen mit entsprechenden Reaktions- und Behebungszeiten sowie 8
Vertragsstrafen......... RS THE eig egremner Enns etin Kenaunseessens annenenne A i

 

 

 

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A : Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin - F
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All Rights Reserved- Ernst & Young Real Estate GmbH Anlage 18: Verträgsstrafen
2

1. Vertragsstrafen

In die Vertragsstrafen (vgl. $ 14.2 GÜ-Vertrag) sind Ereignisse nicht einzubeziehen, die
außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen. Mit dem Auftraggeber
abgestimmte Abschaltungen für Instandhaltungsarbeiten werden hierbei nicht gezählt.

1.1. Leistungen der Modernisierung

Gegenstand: LSA und Verkehrsrechner gemäß 5 5 GÜ-Vertrag

Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß 8 5 GÜ-Vertrag, Anlage 6 zum GÜ-
- Vertrag

Zeitliche Leiskenngsseirtiaben Zeitplan des AN für die ersten zwei Jahre und weitere Vereinba-
rungen mit dem AG für die folgenden Jahre

Prüfsystem: Terminübersicht mit Soll-/Ist-Vergleich des AN

Hinweis: Es kommt. nicht darauf an, genau die genannten LSA oder Verkehrsrechner pro
Zeiteinheit modernisiert zu haben, aber es muss die genannte Anzahl zur Modernisierung -
erreicht worden sein (möglicherweise wird es dazu in Abstimmung zwischen AN und AG auch
Änderungen bezüglich des Zeitplanes und dessen Inhalt geben). Für eine Leistungsstörung
ursächliche Ereignisse, die außerhalb.des Verantwortungsbereichs des AN liegen, müssen
vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis auf Verursacher und Grund.

Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag)

1.2 Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus

Gegenstand: LSA gemäß $ 4 GÜ-Vertrag

Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß $ 4 GÜ- „Vertrag, Anlagen 3, 4, 5a,
5bzum GÜ-Vertrag

Zeitliche Leistungsvorgabe: Zeitplan des AN pro Projekt
Prüfsystem: Terminübersicht mit Soll-/Ist-Vergleich des AN

. Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor-
tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis
auf Verursacher und Grund.

Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag).

1.3 Leistungen der Instandhaltung

Gegenstand: Instandhaltungsarbeiten gemäß 8 7 GÜ-Vertrag

Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß 8 7 GÜ-Vertrag, Anlage 13 zum GÜ-
"Vertrag

Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin -

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AIL Rights Reserved - Ernst % Young Real Estate GmbH Anlage 15: Vervagssratey yd
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3

Zeitliche Leistungsvorgabe: Vorgabe gemäß 8 7 GÜ-Vertrag, Anlagen 2 und 13 zum GÜ-
Vertrag.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Auftreten einer Abweichung die in diesen Ver-
tragsstrafen jeweils festgelegte Reaktions- und Behebungszeit einzuhalten.

Prüfsystem: Leistungsübersicht mit Soll-/lst-Vergleich aus Störungsverwaltung der VKRZ
Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor-
tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis
auf Verursacher und Grund. \

Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag)

Die Reaktionszeit bestimmt die Zeit, die von der Meldung der Abweichung bis zur Einleitung
sachgerechter Abhilfemaßnahmen durch den AN höchstens vergehen darf. Die einfache
Behebungszeit ist die Zeit, die seit der Meldung der Abweichung bis zu deren Behebung sowie
der Behebung etwaiger Folgeabweichungen höchstens vergehen darf. Reaktions- und Behe-
bungszeiten werden in Stunden, Tagen und Wochen vorgegeben. Eine Überschreitung der
Reaktions- oder Behebungszeit liegt dann vor, wenn die Reaktions- oder Behebungszeit
abgelaufen ist.

Der AN verpflichtet sich, ein Prüfsystem zu etablieren, womit dem AG eine lückenloses
Nachvollziehen der Leistungserfüllung ermöglicht wird. Sofern sich die Reaktion des AN oder
die Behebung durch den AN aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, wird
die Reaktions- bzw. Behebungszeit um die entsprechende Zeitverzögerung verlängert.

Die nachstehende Abbildung zeigt die Reaktions- und Behebungszeiten in graphischer Form:

Behehungszeit
5
Reaktionszeit
® + -® +&

| | |

nyl

Auftritt einer Meldung der Entgegennahme der Beseitigung der
Abweichung “ Abweichung über Abweichungs- Abweichung und
das Service Portal meldung und Rückmeldung an
(24h am Tag Einleitung von denAG
möglich) °  Abhilfemaßnahmen

Abbildung 1: Reaktions- und Behebungszeiten (schematische Darstellung)

1.4 Leistungen des Betriebes

Gegenstand: LSA-Infrastruktur sowie Vorhalten und Laufendhalten des dMIS gemäß $ 6 GÜ-
Vertrag

Genetalubernechmervertiag fur cha | SA-Infrastruktun in Berl -

IH Rights Reserved - Ernst & Young al Estate GmbH 3
Al Raghts Reser vecl- Ernst & Young Real Estate Gmb : Anlage 15 Vertragssteafen .
4

Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß $ 6 GÜ- ‚Vertrag, Anlagen 4,7,8,9, 10,
11 und 12 zum GÜ-Vertrag

Zeitliche Leistungsvorgabe: Vollumfängliche Datenaktualität für die MESRREEBTTE 2 Wochen
zurückliegenden Ereignisse

Prüfsystem: Stichprobenkontrolle des AG

Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor-
tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN. belegt und dokumentiert werden mit Hinweis
auf Verursacher und Grund.

Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag)

er Fristen mit entsprechenden

1.5.
ehebungszeiten sowie Ver-

Kate orisierung d
Reaktions- und

tragsstrafen

bei Überschreitung
der Frist und je angefangener
Woche

Versaurnnis der jährlichen konkretislerung dns ödernilerungs-
plans ab dem 3. Vertragsjahr und jährliche Vorlage des Moderni-
sierungsplans spätestens ein halbes Jahr vor Beginn des
Fortschreibungszeitraumes

Überschreitung von festgelegten Endterminen bei LSA-
Modernisierungen

Überschreitung von festgelegten Endterminen bei VSR-
Modernisierungen

Überschreitung von festgelegten Endterminen bei der
Chekker-Bündelfunk-Ablösung

Überschreitung von festgelegten Endterminen bei.der Planung der

partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Software der
VKRZ

Überschreitung gesetzter angemessener Fristen zur Behebung
festgestellter Qualitätsmängel

Überschreitung gesetzter angemessener Fristen bei Beauftragun-

gen nach 5 4.1 und/oder 4.2 Generalübernehmervertrag

Überschreitung gesetzter angemessener Fristen zur Behebung
festgestellter Qualitätsmängel

 

LSA und je ange-

| fangenern Monat

je VSR und je
angefangenem Monat

a Qualitätsmangel

undj __  —. __ jundjea angefangener Woche

en nee 2

m: Beauftragung und

je angefangenem Monat

ER: Qualitätsmangel

und je angefangener Woche

Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin -

AI Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH

Anlage 15: —.)
5

TER: ii Reaktlonsze
I laeltajalk I rsıeatelälnlasiktäntejelgr
| petgnenligkzein)

ed

TS EBENEN INH SALBEN ERBRE ET RE] EEE EN
Verzögerung bei der Reaktions-/Behebungszeiten gemäß nn Leistungsstörung
Registrierung und Beseiti- | Anlage 2 und je angefangener Woche
gung auftretender Schäden oo
an der LSA-Infrastruktur,
dazu gehört auch die
Beseitigung von plötzlich
auftretenden Gerätefeh-
lern, Schäden durch
Dritteinwirkung und
Wetterschäden

Verzögerung bei der Reaktions-/Behebungszeiten gemäß en: Leistungsstörung

Behebung aller von der Anlage 2 . und Je angefangener Woche
"| VKRZ gemeldeten Störun- .

gen

Verzögerung bei der 24 Stunden : nicht gemeldeter

Meldung der Störungsbe- . Störungsbeseitigung und

seitigung an die VKRZ angefangenem Tag \

aseleldine Neeehiontzen | Blelntelbiöinteszehi/, | Vertraussträte
| IHEreionis Nelatelilsiatafslel,
EBehenkndszeit)

Überschreitung gesetzter 1 Stunde an je Ereignis ge- er Ereignis und ange-
‚angemessener Fristen bei Arbeitstagenin | setzte angemes- | fangenen 24 Stunden

der Bearbeitung von der Zeit von sene Frist |

Anfragen, Stellungnahmen | 9:00 bis 16:00

vom AG Uhr je Ereignis

Hinweis: Bei dringlichen
Fragen kann der AG die
sofortige Bearbeitung

verlangen :

Tägliche 24-stündige B je Tag mit. Unterbre-
Rufbereitschaft nicht chung in der Rufbereitschaft

verfügbar

' Vom AG gemeldete nach Anlage 2 24 Stunden GER: angefangenem Tag
dauerhafte Kommunikati- sofern Anlage2 | \
onsunterbrechung zwi- keine abweichen-
schen.LSA und VSR de Regelung
(Störungszeit länger als | vorsieht
eine Stunde, jeweils
bezogen auf eine Stö-
rungsursache in einem
kabelgebundenen Abschnitt
oder einer kabellosen
Übertragungsstrecke )

 

. " Generalübernchmervertrag tur die 1.SA-intrastrukti in Berlin -
Acht, Reserved - t&Yo “al Estatc \ 5
Alt Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH . Antage 15: Vertragsstrafen
6

dMIS: Verfügbarkeit der
geforderten Funktionen ist
nicht gegeben bzw. die
Funktionalität entspricht
nicht den Anforderungen
nach Maßgabe des Gene-
ralübernehmervertrags

dMIS Aktualität und Pflege

der Daten: Dokumentation
und Pflege aller durch den
AN betreuten Planungs-,

Bau- und Instandhaltungs-

leistungen sowie die darauf
bezogenen Vergabevor-
gänge und Projektsteue-
rungsvorgänge in dMIS
nach Maßgabe der Anlage
14 \

Überschreitung gesetzter
angemessener Fristen zur
Vorlage von Controlling-
Berichten an den AG (z. B.
Finanzreport) nach Maßga-
'be der Anlage 14 .

24 Stunden

T Woche

m

| srsiaslid) |
elseitejal:

ee

Veltipatopsuig
I toeilelsteläfslsrzilisisteneeie
ESIEHÜER-EDIEF

we: nicht erfolgreicher
Stichprobe durch AG und je

angefangenem Tag

je nicht anlagenbe-
zogenem Datensatz der von
den Anforderungen abweicht,
und je angefangener Woche

je Bericht und je
angefangener Woche

 

Tabelle 1: Vertragsstrafen zum Generalübernehmervertrag für die LSA -Infrastruktur:in Berlin

AN Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH

Generalubernchmervertag für die LSA-Infrastruktur in Berlin -

Anlage 15: Vertragsstralen 7 ”)

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DA
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