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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit Alliander Stadtlicht GmbH zum Management der Verkehrsampeln in Berlin“
Generalübernehmervertrag für die - LSA-Infrastruktur in Berlin Anlage 15: Vertragsstrafen ® Puunzzs
Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsstrafen...... nernirssugrue ggg nennen Kensneserssernstsnunnnnsnunsnsanen 2 1.1 Leistungen der Modernisierung ............. ee. van nennen re EL ERaEEE amnnn rasenee 2 1.2 _ Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus ........... enemenenene nenn kuniitenene nenn BR sarah 2 1.3 _ Leistungen der Instandhaltung .......... MU ERBEERREEN na ern EEE ET nn TRETEN 2° 1.4 Leistungen des Betriebes... Kranken ann EEE EEE ERTETN ne 1.5 Kategorisierung der Fristen mit entsprechenden Reaktions- und Behebungszeiten sowie 8 Vertragsstrafen......... RS THE eig egremner Enns etin Kenaunseessens annenenne A i u ga i unse eNCweNNETE ’ 1 u A : Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin - F = Roseryor- NY. alksiaie i All Rights Reserved- Ernst & Young Real Estate GmbH Anlage 18: Verträgsstrafen
1. Vertragsstrafen In die Vertragsstrafen (vgl. $ 14.2 GÜ-Vertrag) sind Ereignisse nicht einzubeziehen, die außerhalb des Verantwortungsbereichs des Auftragnehmers liegen. Mit dem Auftraggeber abgestimmte Abschaltungen für Instandhaltungsarbeiten werden hierbei nicht gezählt. 1.1. Leistungen der Modernisierung Gegenstand: LSA und Verkehrsrechner gemäß 5 5 GÜ-Vertrag Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß 8 5 GÜ-Vertrag, Anlage 6 zum GÜ- - Vertrag Zeitliche Leiskenngsseirtiaben Zeitplan des AN für die ersten zwei Jahre und weitere Vereinba- rungen mit dem AG für die folgenden Jahre Prüfsystem: Terminübersicht mit Soll-/Ist-Vergleich des AN Hinweis: Es kommt. nicht darauf an, genau die genannten LSA oder Verkehrsrechner pro Zeiteinheit modernisiert zu haben, aber es muss die genannte Anzahl zur Modernisierung - erreicht worden sein (möglicherweise wird es dazu in Abstimmung zwischen AN und AG auch Änderungen bezüglich des Zeitplanes und dessen Inhalt geben). Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb.des Verantwortungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis auf Verursacher und Grund. Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag) 1.2 Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus Gegenstand: LSA gemäß $ 4 GÜ-Vertrag Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß $ 4 GÜ- „Vertrag, Anlagen 3, 4, 5a, 5bzum GÜ-Vertrag Zeitliche Leistungsvorgabe: Zeitplan des AN pro Projekt Prüfsystem: Terminübersicht mit Soll-/Ist-Vergleich des AN . Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor- tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis auf Verursacher und Grund. Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag). 1.3 Leistungen der Instandhaltung Gegenstand: Instandhaltungsarbeiten gemäß 8 7 GÜ-Vertrag Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß 8 7 GÜ-Vertrag, Anlage 13 zum GÜ- "Vertrag Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin - 5 älfs 3 5 AIL Rights Reserved - Ernst % Young Real Estate GmbH Anlage 15: Vervagssratey yd RE,
Zeitliche Leistungsvorgabe: Vorgabe gemäß 8 7 GÜ-Vertrag, Anlagen 2 und 13 zum GÜ- Vertrag. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, beim Auftreten einer Abweichung die in diesen Ver- tragsstrafen jeweils festgelegte Reaktions- und Behebungszeit einzuhalten. Prüfsystem: Leistungsübersicht mit Soll-/lst-Vergleich aus Störungsverwaltung der VKRZ Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor- tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN belegt und dokumentiert werden mit Hinweis auf Verursacher und Grund. \ Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag) Die Reaktionszeit bestimmt die Zeit, die von der Meldung der Abweichung bis zur Einleitung sachgerechter Abhilfemaßnahmen durch den AN höchstens vergehen darf. Die einfache Behebungszeit ist die Zeit, die seit der Meldung der Abweichung bis zu deren Behebung sowie der Behebung etwaiger Folgeabweichungen höchstens vergehen darf. Reaktions- und Behe- bungszeiten werden in Stunden, Tagen und Wochen vorgegeben. Eine Überschreitung der Reaktions- oder Behebungszeit liegt dann vor, wenn die Reaktions- oder Behebungszeit abgelaufen ist. Der AN verpflichtet sich, ein Prüfsystem zu etablieren, womit dem AG eine lückenloses Nachvollziehen der Leistungserfüllung ermöglicht wird. Sofern sich die Reaktion des AN oder die Behebung durch den AN aus Gründen verzögert, die der AN nicht zu vertreten hat, wird die Reaktions- bzw. Behebungszeit um die entsprechende Zeitverzögerung verlängert. Die nachstehende Abbildung zeigt die Reaktions- und Behebungszeiten in graphischer Form: Behehungszeit 5 Reaktionszeit ® + -® +& | | | nyl Auftritt einer Meldung der Entgegennahme der Beseitigung der Abweichung “ Abweichung über Abweichungs- Abweichung und das Service Portal meldung und Rückmeldung an (24h am Tag Einleitung von denAG möglich) ° Abhilfemaßnahmen Abbildung 1: Reaktions- und Behebungszeiten (schematische Darstellung) 1.4 Leistungen des Betriebes Gegenstand: LSA-Infrastruktur sowie Vorhalten und Laufendhalten des dMIS gemäß $ 6 GÜ- Vertrag Genetalubernechmervertiag fur cha | SA-Infrastruktun in Berl - IH Rights Reserved - Ernst & Young al Estate GmbH 3 Al Raghts Reser vecl- Ernst & Young Real Estate Gmb : Anlage 15 Vertragssteafen .
Inhaltliche Leistungsvorgabe: Leistungsinhalte gemäß $ 6 GÜ- ‚Vertrag, Anlagen 4,7,8,9, 10, 11 und 12 zum GÜ-Vertrag Zeitliche Leistungsvorgabe: Vollumfängliche Datenaktualität für die MESRREEBTTE 2 Wochen zurückliegenden Ereignisse Prüfsystem: Stichprobenkontrolle des AG Hinweis: Für eine Leistungsstörung ursächliche Ereignisse, die außerhalb des Verantwor- tungsbereichs des AN liegen, müssen vom AN. belegt und dokumentiert werden mit Hinweis auf Verursacher und Grund. Vertragsstrafe: siehe nachfolgende Tabelle unter Ziffer 1.5 (Anlage 15 zum GÜ-Vertrag) er Fristen mit entsprechenden 1.5. ehebungszeiten sowie Ver- Kate orisierung d Reaktions- und tragsstrafen bei Überschreitung der Frist und je angefangener Woche Versaurnnis der jährlichen konkretislerung dns ödernilerungs- plans ab dem 3. Vertragsjahr und jährliche Vorlage des Moderni- sierungsplans spätestens ein halbes Jahr vor Beginn des Fortschreibungszeitraumes Überschreitung von festgelegten Endterminen bei LSA- Modernisierungen Überschreitung von festgelegten Endterminen bei VSR- Modernisierungen Überschreitung von festgelegten Endterminen bei der Chekker-Bündelfunk-Ablösung Überschreitung von festgelegten Endterminen bei.der Planung der partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Software der VKRZ Überschreitung gesetzter angemessener Fristen zur Behebung festgestellter Qualitätsmängel Überschreitung gesetzter angemessener Fristen bei Beauftragun- gen nach 5 4.1 und/oder 4.2 Generalübernehmervertrag Überschreitung gesetzter angemessener Fristen zur Behebung festgestellter Qualitätsmängel LSA und je ange- | fangenern Monat je VSR und je angefangenem Monat a Qualitätsmangel undj __ —. __ jundjea angefangener Woche en nee 2 m: Beauftragung und je angefangenem Monat ER: Qualitätsmangel und je angefangener Woche Generalübernehmervertrag für die LSA-Infrastruktur in Berlin - AI Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH Anlage 15: —.)
TER: ii Reaktlonsze I laeltajalk I rsıeatelälnlasiktäntejelgr | petgnenligkzein) ed TS EBENEN INH SALBEN ERBRE ET RE] EEE EN Verzögerung bei der Reaktions-/Behebungszeiten gemäß nn Leistungsstörung Registrierung und Beseiti- | Anlage 2 und je angefangener Woche gung auftretender Schäden oo an der LSA-Infrastruktur, dazu gehört auch die Beseitigung von plötzlich auftretenden Gerätefeh- lern, Schäden durch Dritteinwirkung und Wetterschäden Verzögerung bei der Reaktions-/Behebungszeiten gemäß en: Leistungsstörung Behebung aller von der Anlage 2 . und Je angefangener Woche "| VKRZ gemeldeten Störun- . gen Verzögerung bei der 24 Stunden : nicht gemeldeter Meldung der Störungsbe- . Störungsbeseitigung und seitigung an die VKRZ angefangenem Tag \ aseleldine Neeehiontzen | Blelntelbiöinteszehi/, | Vertraussträte | IHEreionis Nelatelilsiatafslel, EBehenkndszeit) Überschreitung gesetzter 1 Stunde an je Ereignis ge- er Ereignis und ange- ‚angemessener Fristen bei Arbeitstagenin | setzte angemes- | fangenen 24 Stunden der Bearbeitung von der Zeit von sene Frist | Anfragen, Stellungnahmen | 9:00 bis 16:00 vom AG Uhr je Ereignis Hinweis: Bei dringlichen Fragen kann der AG die sofortige Bearbeitung verlangen : Tägliche 24-stündige B je Tag mit. Unterbre- Rufbereitschaft nicht chung in der Rufbereitschaft verfügbar ' Vom AG gemeldete nach Anlage 2 24 Stunden GER: angefangenem Tag dauerhafte Kommunikati- sofern Anlage2 | \ onsunterbrechung zwi- keine abweichen- schen.LSA und VSR de Regelung (Störungszeit länger als | vorsieht eine Stunde, jeweils bezogen auf eine Stö- rungsursache in einem kabelgebundenen Abschnitt oder einer kabellosen Übertragungsstrecke ) . " Generalübernchmervertrag tur die 1.SA-intrastrukti in Berlin - Acht, Reserved - t&Yo “al Estatc \ 5 Alt Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH . Antage 15: Vertragsstrafen
dMIS: Verfügbarkeit der geforderten Funktionen ist nicht gegeben bzw. die Funktionalität entspricht nicht den Anforderungen nach Maßgabe des Gene- ralübernehmervertrags dMIS Aktualität und Pflege der Daten: Dokumentation und Pflege aller durch den AN betreuten Planungs-, Bau- und Instandhaltungs- leistungen sowie die darauf bezogenen Vergabevor- gänge und Projektsteue- rungsvorgänge in dMIS nach Maßgabe der Anlage 14 \ Überschreitung gesetzter angemessener Fristen zur Vorlage von Controlling- Berichten an den AG (z. B. Finanzreport) nach Maßga- 'be der Anlage 14 . 24 Stunden T Woche m | srsiaslid) | elseitejal: ee Veltipatopsuig I toeilelsteläfslsrzilisisteneeie ESIEHÜER-EDIEF we: nicht erfolgreicher Stichprobe durch AG und je angefangenem Tag je nicht anlagenbe- zogenem Datensatz der von den Anforderungen abweicht, und je angefangener Woche je Bericht und je angefangener Woche Tabelle 1: Vertragsstrafen zum Generalübernehmervertrag für die LSA -Infrastruktur:in Berlin AN Rights Reserved - Ernst & Young Real Estate GmbH Generalubernchmervertag für die LSA-Infrastruktur in Berlin - Anlage 15: Vertragsstralen 7 ”) Are DA