generalubernehmervertrag-land-berlin_alliander-stadtlicht-gmbh
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit Alliander Stadtlicht GmbH zum Management der Verkehrsampeln in Berlin“
Generalübernehmervertrag i & E ’ & f ; i } # für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin Zwischen dem Land Berlin, vertreten durch die Verkehrslenkung Berlin der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Tempelhofer Damm 45, Bauteil 6, 12101 Berlin, nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt, und | der Alliander Stadtlicht GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Reichert-Berg, i Rudower Chaussee 13, 12489 Berlin, nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt, wird folgender.Vertrag geschlossen: \ Seite 1 von 18 , A 4 | |
Inhaltsverzeichnis - Präambel $ 1 Vertragsgegenstand 8 2 Vertragsbestandteile 8 3 Grundsätze zu Leistungen des Auftragnehmers 8 4 Um-, Neu- und Ersatzbau 85 Modernisierung und LSA-Software VKRZ 8 6 Betrieb 87 Instandhaltung 8 8 Vertragsmanagement 8 9 Vergaben an Unterauftragnehmer $ 10 Berichtswesen und Bestandsdatenverwaltung & 11 Abnahme und Mängel der Leistungen von Unterauftragnehmern 8 12 Eigentum, Werbung an Schaltschränken $ 13 Mängelansprüche, Haftung 8 14 Termine 8 15 Vertragsdurchführung $ 16 Vergütung und Sicherheitsleistung 8 17 Abrechnung und Zahlung & 18 Laufzeit, Kündigung und Vertragsanpassung & 19 Herausgabeanspruch 8 20 Schlussbestimmungen DD 0 BR.» 10 41 12 12 13 | 44 14 | 14 | 15 | 16 47 17 17 —
Anlagenverzeichnis Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5a Anlage 5b "Anlage 6 Anlage 7 Anlage 8 Anlage 9 Anlage 10 Anlage 11 Anlage 12 Anlage 13 Anlage 14 Anlage 15 Übersicht zum Bestand Für das Land Berlin spezifische technische Vorgaben: “ Umfang des Um-, Neu- und Ersatzbaus Zusätzliche Leistungspflichten Auflistung der bestehenden, baulich, noch nicht begonnenen Planungs- und Bauvorhaben für den Um-, Neu- und Ersatzbau sowie für die Modernisierung Auflistung der bestehenden, baulich bereits begonnenen Planungs- und Bauvorhaben für den Um-, Neu- und Ersatzbau sowie für die Modernisierung Modernisierungsumfang Liste der genutzten Gebäude und Flächen - Liste der Verträge zu den Gebäuden und Flächen der Anlage 7 Drei Listen mit den bei Dritten gemieteten Kabelkanälen „Liste der Verträge mit Dritten über Dienste des Bündelfunks/GSM Vertrag mit dem IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) vom 25.07./28.09.1996 Auflistung der Verträge zur Leitungsverwaltung mit der Vattenfall GmbH Auflistung der bestehenden Instandhaltungsverträge “ Leistungsbeschreibung des digitalen Management-Informationssystems (dMIS) Vertragsstrafen Seite 3 von 18 ik pay nz Deren TEZTER
0.1 0.2 0.3 1.1 1.2 2.1 Präambel '!Im Land Berlin besteht ein Bedarf an der Modernisierung der vorhandenen Lichtsignalanlagen-Infrastruktur, die aus Lichtsignalanlagen, Verkehrsrechnern und. Datenübertragungsmedien sowie der LSA-Software der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) besteht (LSA-Infrastruktur). Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen dieses Vertrags nachfolgend näher definierte Leistungen der Planung, des Baus, Betriebs, der . Instandhaltung und des Datenmanagements (dMIS) der LSA-Infrastruktur. "Der Auftragnehmer setzt im Rahmen des Betriebs die verkehrlichen Vorgaben des Auftraggebers um und nimmt mit seinem eigenen Unternehmen im Wesentlichen Auftraggeberaufgaben, insbesondere des Managements und der Steuerung der.von ihm einzusetzenden Unterauftragnehmer wahr. Die Aufgaben der Verkehrssteuerung und -lenkung, nicht übertragbare hoheitliche Aufgaben sowie die Bereitstellung von Verkehrsinformationen verbleiben beim Auftraggeber. Ziel dieses Vertrags ist es, die zum 01.01.2006 erfolgte betriebswirtschaftliche Neuordnung der Lichtsignalisierung fortzuführen und teilweise zu optimieren. 8 1 Vertragsgegenstand 'Der Auftragnehmer erbringt als Generalübernehmer (GÜ) gegenüber dem Auftraggeber Leistungen der Planung, des Baus, Betriebs und der Instandhaltung der LSA-Infrastruktur. ?Er modernisiert sie dabei innerhalb des vertraglichen Rahmens eigenverantwortlich. 'Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Verträge für alle operativen Planungs-, Bau- und Instandhaltungsleistungen mit den Unterauftragnehmern im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ab. ?Er holt dabei selbst Angebote ein, erteilt Aufträge und nimmt die Auftraggeberfunktionen für die Planungs-, Bau- und Instandhaltungsleistungen wahr. !Die Leistung bezieht sich auf die: Gesamtheit der im Land Berlin vorhandenen. öffentlichen LSA-Infrastruktur, deren Bestandsunterlagen in Anlage 1 aufgeführt sind und die während der Vertragslaufzeit hinzukommende LSA-Infrastruktur. °Der Auftragnehmer hat sich vor dem Vertragsschluss durch. umfassende Prüfungen der Unterlagen und Besichtigungen der vorhandenen Anlagen detailliert über den Bestand - informiert. 8 2 Vertragsbestandteile Vertragsbestandteile sind folgende Unterlagen: a) Vertragsurkunde b) Anlagen zur Vertragsurkunde ec) Protokoll über das Verhandlungsgespräch vom 26.03.2015 nebst Anlagen, das zugleich die Verhandlungsgespräche am 06., 12. und 26.03.2015 dokumentiert d) Aufforderung zur Abgabe ‚eines rechtsgeschäftlichen Angebots mit Bewerbungsbedingungen vom 24.04.2015 in der Fassung vom 20.05.2015 . e) Für Bauleistungen VOB Teile B und C, für sonstige Leistungen im Sinne ihrer Seite 4 von 18,, / / | AK 5 i E E
2.2 3:1 3.2 3.3 Präambel VOL Teil B f) Angebot des Auftragnehmers vom 27.05.2015 Im Fall von Widersprüchen. gelten die Unterlagen in der aufgeführten absteigenden Rangfolge. Be $ 3 Grundsätze zu Leistungen des Auftragnehmers !Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber durch Unterauftragnehmer Leistungen des Baus, im Wesentlichen durch Unterauftragnehmer Leistungen der Planung und der Instandhaltung sowie im Wesentlichen in Eigenleistung Leistungen des Betriebs und des Datenmanagements der LSA-Infrastruktur. ?Für die Planung der partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Software der VKRZ ist es dem Auftragnehmer freigestellt, ob er sie in Eigenleistung oder durch Unterauftragnehmer erbringt. °Die Umsetzung der Maßnahmen in der VKRZ erfolgt durch Unterauftragnehmer. "Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit ‘den geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere des Straßenverkehrsrechts und Straßenrechts, den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA) und den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils gültigen Fassung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C) und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. ”Der Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden Rechtsvorschriften und anderen Regelwerke und steht für deren Einhaltung ein. Zudem sind die Leistungen nach den in Anlage 2 enthaltenen technischen Vorgaben für das Land Berlin auszuführen. *Der Auftraggeber kann die technischen Vorgaben für das Land Berlin einseitig für die Zukunft ändern. °Sofern diese Änderungen zu Kostenveränderungen führen, hat jede Partei einen Anspruch auf eine entsprechende Anpassung der Leistung. °Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine Mehrvergütung. ”Die Anpassung erfolgt durch Veränderung der Bewertung der von der Änderung betroffenen Leistungen in Punkten nach den Mehr- oder Minderkosten, bei Modernisierungsleistungen durch entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs. Mehrkosten führen zu einer Bewertung der konkreten Leistung mit einer höheren Punktzahl, Minderkosten zu einer geringeren Punktzahl. Dabei werden auch Folgekosten des Auftragnehmers berücksichtigt. ''Mehr- und Minderkosten sind im Vergleich der zur Zeit der Änderung aktuellen Marktpreise der bisherigen Leistung zur geänderten Leistung zu ermitteln. . ‘Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle für seine Leistungen eingesetzten technischen Lösungen soweit wie objektiv möglich mit auf dem Markt frei erhältlichen technischen Systemen und Standards kompatibel sind. ?Der Auftragnehmer stellt sicher, dass sämtliche von ihm genutzten Verfahren zur Erfüllung der von ihm nach. diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nach Beendigung dieses Vertrags auch vom Auftraggeber oder einem ‚vom Auftraggeber bestimmten Dritten genutzt werden können, ohne dass dem Auftraggeber oder dem Dritten hierfür besondere Kosten, etwa in Form von Lizenzentgelten, entstehen, es sei denn der Auftraggeber hat vorher schriftlich zugestimmt. ®Im. Fall einer auf eine Schutz- oder Urheberrechtsverletzung beruhenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Forderungen dieser. Dritten frei. *Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die Verletzung zu vertreten hat. °Die Übertragung der Aufgaben im Sinne des $ 1 auf einen vom Auftragnehmer bestimmten Dritten nach Beendigung dieses Vertrages, der Ausbau, Umbau, Rückbau, der Betrieb und die Instandhaltung der gesamten LSA- Seite 5 von 18 KL } KW
4.1 4.2 Infrastruktur müssen für den Auftraggeber ohne Beschränkungen .oder ihm nicht zugängliche Sonderkenntnisse möglich sein. Bei Verstößen gegen diese Anforderung haftet der Auftragnehmer für den entstehenden Schaden. 8 4 Um-, Neu- und Ersatzbau "Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus (einschließlich Änderungen von LSA- Programmen) sind Leistungen, die der Auftragnehmer auf besondere Veranlassung des Auftraggebers außerhalb der Modernisierung ausführen lässt. *Für die Einordnung als Um-, Neu- und Ersatzbau ist es unschädlich, wenn der Einbau der neuen Anlage oder des neuen Anlagenteils faktisch zu einer Modernisierung der Gesamtanlage führt. °Der Auftragnehmer schuldet während der Vertragslaufzeit Leistungen nach Maßgabe von Anlage 3. “Die jährliche Anzahl der auszuführenden Um-, Neu- und Ersatzbaumaßnahmen über- oder unterschreitet 1/10 der Gesamtleistung dabei höchstens um 20 %. °Die Summe der Abweichungen darf zu keiner Zeit 20 % von 1/10 der Gesamtleistung überschreiten. °Bei der Ermittlung der Summe gleichen sich Über- und Unterschreitungen in den einzelnen Jahren aus. "Der Auftragnehmer führt. die Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus nach den Vorgaben des Auftraggebers aus. ®Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Ausführung verpflichtet; für Lichtsignalanlagen gilt insoweit der Regelablaufplan der Anlage 4. 'Der Auftragnehmer führt darüber hinaus zusätzlich Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus (einschließlich Änderungen von LSA-Programmen) auf besondere . Anforderung innerhalb der vom Auftraggeber verbindlich bestimmten Fristen aus, die angemessen gesetzt sein müssen. ?Für diese Leistungen sind Eigenleistungen ausgeschlossen. °Die zusätzlichen Leistungen nach Satz 1 können im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auch unmittelbar durch Dritte beauftragt. werden, wodurch ein Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nur gegenüber dem Dritten entsteht. *Öffentlich geförderte Maßnahmen des Landes Berlin oder Dritter (zusammen: Vorhabenträger), für die nach den Förderbedingungen ein eigenes Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, Arbeiten an der öffentlichen Beleuchtung, die im Zuge von LSA-Projekten verändert werden muss, sowie Projekte im Zusammenhang mit der Verlegung von VSR-Steuerkabeln bei Brückensanierungen (insbesondere Rückbau von funktionsfähigen VSR-Steuerkabeln, Schaffung von Provisorien während der Brückenbauzeiten und der anschließende Trassenneubau) führt der Auftragnehmer im Auftrag des Vorhabenträgers auf der Grundlage einer Kostenschätzung aus. °Die Leistungen enthalten: 1. Projektmanagement 2. Angebotseinholung, Vergabe und Beauftragung der Planungsleistungen nach HOAI Teil 3 Abschnitt 4 Honorarzone Ill Mindestsatz, jeweils die Leistungsphasen 3, 4 und 5. Örtliche Bauüberwachung im erforderlichen Umfang als Besondere Leistung bei Verkehrsanlagen i. S. v. $3 Abs. 3 Satz 3 HOAI, für die nach $ 3 Abs. 4 HOAI die Wirtschaftlichkeit zu wahren ist. Abweichend davon können die Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 5 vom Vorhabenträger beigestellt werden. . 3. Erbringen der Leistungsphasen 1 und 2 (beide nur wenn erforderlich) sowie 6, - 7, 8 und 9 nach $ 47 Abs. 1 HOAI. Der AN ist berechtigt, die Arbeiten nach Leistungsphasen 2 und 8 an Subunternehmer zu vergeben. 4, Ausschreibung, Vergabe und .ggf. Beauftragung der Bauleistungen komplett Seite 6 von 18 x H i i ä | i 3 ä }
4.3 4.4 4.5 . Managementpauschale vo nach VOB und landesrechilichen Vergabebestimmungen °Für das Projektmanagement_erhält der Auftragnehmer vom Vorhabenträger eine Maßnahme nach Kostenfeststellung. Der Auftragnehmer prüft und bezahlt die Rechnungen der Planungs- und. Bauleistungen (Pos. 2 und 4) und rechnet diese Kosten sowie die von ihm selbst erbrachten eigen der Pos. 1 und 3 unmittelbar gegenüber dem Vorhabenträger ab. .'Mit Wirkung zum Beginn des vierten und siebten Vertragsjahrs passen die Parieien die Anlage .3 einvernehmlich der Preisentwicklung der vertragsgegenständlichen LSA- Infrastruktur des vorangegangenen Vertragszeitraums ‚(Bewertungszeitraums) an. "Ausgehend von der bestehenden Anlage 3 .und dem ursprünglichen Leistungsverzeichhis ordnen sie dabei den einzelnen aufgeführten Leistungen jeweils einen Punktwertt zu. "Bei: Preiserhöhungen erhöht sich die Punktzahl, bei ' Preisreduzierungen verringert sich die Punktzahl. *Die Anpassung berechnet sich getrennt nach den in Anlage 3 und dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis einzeln aufgeführten Leistungen nach den durchschnittlichen Preisen .im jeweiligen Bewertungszeitraum im Verhältnis zu den Preisen im ersten Jahr dieses Bewertungszeitraums. "Sofern mindestens eine Partei’ dies wünscht, berücksichtigen die Parteien bei der Anpassung die bei. Angebotsabgabe im verschlossenen Umschlag übergebene Urkalkulation, die nur in ANWESaruuE des Auftragnehmers geöffnet werden darf. 'Der Aufttsgnehmer: nimmt die, Funktlohen des "Auftraggebers in. Bezug auf die vorstehend genannten Planungs- und Bauleistungen selbst, wahr. ?Dabei koordiniert - und überwacht er clie Leistungen seiner Unterauftragnehmer. °Die Planungen umfassen erforderlich werdende Fachplanungen, wie den Straßenentwurf, die Planung von Tiefbauarbeiten, die . Kabelplanung, sowie die Markierungs- und Verkehrszeichenplanung. “Abstimmungen mit‘ Behörden und - verschiedenen zuständigen Stellen innerhalb von Behörden, die im Zuge der Planung und/oder Baumaßnahmen erforderlich werden, 'hat der Auftragnehmer selbständig vörzunehmen. SGleiches git für die Abstimmung mit Stellen der Daseinsvorsorge (z. B. Verkehrsunternehmen, Energieversorgung und Wasserver-- und -entsorgung), Verbänden und Berechtigten im Rahmen der Leitungsverwaltungen. °Eine nähere Bestimmüng der Leistungspflichten ergibt sich aus der Anlage 4. Der. Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer vor dem Leistungsbeginn als aktualisierte Anlage 5a eine Liste mit den planerisch beauftragten, begonnenen oder ‚abgeschlossenen und baulich vom bisherigen Generalübernehmer noch. nicht begonnenen. Vorhaben des Um-, Neu- und Ersatzbaus und der Modernisierung. ’Diese Vorhaben lässt der Auftragnehmer. baulich ausführen, wobei der. Umfang der - Leistungen auf den jeweils vereinbarten Leistungsumfang. angerechnet wird. “Der bisherige Generalübernehmer bleibt insoweit: nur dann Auftraggeber der jeweiligen Planungsverträge, wenn der Auftragnehmer keine Übernahme der Verträge wünscht. “Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer vor dem Leistungsbeginn zudem als Anlage 5b eine Liste mit durch den bisherigen Generalübernehmer baulich bereits begonnenen Vorhaben des Um-, Neu- und Ersatzbaus und der Modernisierung. °Der bisherige Generalübernehmer führt diese Leistungen zu Ende, worauf der Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers hinwirkt. Nur soweit ein Abschluss der Vorhaben durch den bisherigen Generalübernehmer bis zum 31.12.2016 nicht gelingt, streben die Parteien eine einvernehmliche Regelung zur Überleitung der Leistungen auf dien Auftragnehmer an, in die der Aufwand der noch zu leistenden Arbeiten eingeht. Seite 7 von 18 I er Kosten für die Planungs- und Bauleistungen der L SEAT INTER a mn nenn aan Gera tun ange na Er neunLiacı, art En haprag THE EI Fan Feet ERTL nme gender aater nn Eucäh SeianTamiheriag nenne ern enamer: Mind uSpiATENItANmERREr Lo. IUmARTUNSTe Sr ae TER er ven snereenE wear Tr
4.6 5.1 2 6.1 6.2 6.3 "Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Planung und dem Bau der LSA-Infrastruktur die straßenverkehrsbehördlichen Vorgaben. *Hierfür stimmt er die Planung mit der Straßenverkehrsbehörde ab und erwirkt gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen, Anordnungen, Freigaben und Abnahmen. °Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer _ dabei, soweit zumutbar und erforderlich, unterstützen. “Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer erforderliche Vollmachtsurkunden bzw. Ermächtigungen zum Auftreten gegenüber Dritten, 85 Modernisierung und LSA-Software VKRZ Der Auftragnehmer schuldet während der Vertragslaufzeit die Modernisierung der LSA- Infrastruktur sowie die Planung und Umsetzung der partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Software der VKRZ nach Maßgabe der Anlage 6. !Der Auftragnehmer setzt die Modernisierung unter Einhaltung des Zeitplans gemäß seinem Konzept 5 nach Maßgabe der Anlagen 4 und 6 selbständig und ohne weitere Veranlassung des Auftraggebers um. ?Er erbringt dabei gegenüber dem Auftraggeber unter Einschaltung von Unterauftragnehmern die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen. ®Der Auftragnehmer konkretisiert den Modernisierungsplan jährlich unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse und’ technologischer Entwicklungen und schreibt ihn erforderlichenfalls im Übrigen fort. *Bei der Fortschreibung berücksichtigt er . auch Anregungen des Auftraggebers und gibt ihm spätestens ein halbes Jahr vor Beginn des Fortschreibungszeitraums den aktualisierten Modernisierungsplan zur Kenntnis. °Der Auftraggeber darf konkrete Modernisierungsmaßnahmen bis zum Beginn der Planungsleistungen aus dem Modernisierungsplan herausnehmen und als Um-, Neu- und Ersatzbau ausführen lassen oder von einer solchen Festlegung absehen. °In beiden Fällen ersetzt der Auftragnehmer die entfallene Maßnahme durch eine andere Modernisierungsmaßnahme. ”In jedem Fall hat der Auftragnehmer den in Anlagen 4 und 6 bestimmten Mindestumfang an Modernisierungsmaßnahmen einzuhalten. °88 4.4, 4.5 und 4.6 gelten entsprechend. 8& 6 Betrieb !Der Auftragnehmer betreibt die LSA-Infrastruktur. *Zum Betrieb gehören alle Tätigkeiten einschließlich zugehöriger Nebenleistungen, die zur Aufrechterhaltung und Sicherstellung des laufenden,‘ ordnungsgemäßen Betriebs der LSA-Infrastruktur ‚notwendig sind. ”Nicht eingeschlossen in’ den Betrieb sind die Verkehrssteuerung und - lenkung sowie verbundene Tätigkeiten, z. B. Schaltung von LSA-Programmen, Daten- Fernversorgung der LSA, Verkehrsbeobachtungen, Modifizierung von LSA- Programmparametern, Auswertungen von in Verkehrssteuerungsrechnern (VSR) gespeicherten Verkehrsdaten (z. B. Verkehrsstärken). ‘Der Betrieb umfasst auch die nachfolgend aufgeführten Leistungen. ' !Der Auftragnehmer unterhält eine täglich 24-stündig besetzte Rufbereitschaft. *Er behebt alle ihm von der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) gemeldeten Störungen innerhalb der in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschlossenen Instandhaltungsverträgen festgelegten Reaktionszeiten. ®Der Auftragnehmer stellt die unverzügliche Meldung der Störungsbeseitigung an die VKRZ sicher. “Störungen, die ihm anderweitig bekannt werden, meldet er unverzüglich der VKRZ. '!Der Auftragnehmer registriert und beseitigt unverzüglich auftretende Schäden. °Er übernimmt ferner die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber etwaigen Seite 8 von ha 7
6.4 "Schädigern einschließlich deren gerichtlicher Durchsetzung. °Dabei steht as im Ermessen des Auftragnehmers, davon abzusehen, falls die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen im Einzelfall unwirtschaftlich erscheint. *Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die für die gerichtliche Durchsetzung nötige Ermächtigung in einer gesonderten Urkunde übermitteln, die bei Gericht vorgelegt werden kann. Eine Aufwertung der LSA-Infrastruktur durch den Ersatz neu für alt bei Schäden ist in der Preisbildung dieses Vertrages berücksichtigt. "Der Auftraggeber stellt die Versorgung der LSA-Infrastruktur sowie der Gebäude nach ' 8 6.7 mit elektrischer Energie. Der Auftragnehmer prüft die laufenden Rechnungen und zeichnet sie sachlich und rechnerisch richtig. *Er archiviert die Stromverbräuche der’ . „LSA-Infrastruktur zusätzlich getrennt nach einzelnen Anlagen und zeitaktuell im dIMIS. 6.5 6.6 6.7 'Der Auftraggeber bearbeitet grundsätzlich Anfragen, Eingaben, Stellungnahmen u.a. aus der Verwaltung und Öffentlichkeit bezüglich der LSA- Infrastruktur und des Betriebs. Der Auftragnehmer leitet bei ihm eingehende Anfragen, Eingaben, Stellungnahmen u.a. an den Auftraggeber weiter. °Soweit zumutbar, unterstützt er den Auftraggeber bei der Bearbeitung, z.B. indem er Informationen bereitstellt, die bei ihm vorhanden sind. “Dabei richtet er sich nach den formalen Mustern des Auftraggebers. °Die Einzelheiten regelt Anlage 4. "Der Auftragnehmer bearbeitet und beantwortet Anfragen zu Kabeln und Leitungen der - LSA-Infrastruktur eigenständig und eigenverantwortlich und nutzt dabei auf eigene, Kosten dien Datendienst des Internet-Portals eStrasse. ?Das schließt die Abstimmung im Rahmen von Koorciinierungsleistungen Dritter für clie erforderlichen Maßnahmen ein. "Der Auftraggeber vermietet dem. Auftragnehmer hiermit die Gebäude bzw. bei gemischt genutzten Gebäuden die Gebäudeteile (Gebäude), in denen sich LSA- Infrastruktur befindet, nicht jedoch das Gebäude der VKRZ. “Der derzeitige Bestand dieser Gebäude ist in Anlage 7 aufgeführt, *®Der Mietpreis (Miete) gt für alle vermieteten Gebäude in ihrem jeweiligen Bestand ner Jahr einschließlich der gesetzlicher Umsatzsteuer. *Der Auftragnehmer übernimmt die Gebäude wie sie stehen und liegen unter Ausschluss aller Mängel- und Gewährleistungsansprüche. Der Mietvertrag endet mit Beendigung dieses Vertrags. Sobald sich in einem Gebäude keine genutzte LSA-Infrastruktur mehr befindet, gibt der . Auftragnehmer dieses Gebäude geräumt an: den Auftraggeber zurück. ’Der 6.8 Auftragnehmer erbringt das Management für die. Gebäude. ®Hierzu zählen alle . Tätigkeiten ‘zum Betrieb des Gebäüdes auf der Grundlage der zwischen dem: Auftraggeber und Dritten bestehenden Verträge. "Dies umfasst die Beauftragung und Vergütung der Straßen-- und Hausreinigung, Unterhaltung der Gartenanlage, Schneebeseitigung - und Glättebekämpfung, Tragung der Heizkosten (auch für ' Gaslieferungen), Wasserver- und -entsorgung, erforderliche Schönheitsreparaturen, die Überprüfung der Feuerlöscher sowie die Begleichung der Grundsteuer und Versicherungsprämie. Der genaue Umfang .der Leistungen richtet sich nach den vorhandenen Verträgen nach Maßgabe cder Anlage 8, in die der Auftragnehmer eintritt. "Soweit der Eintritt in die Verträge nicht gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als sei der Eintritt erfolgt. "Für die von’ Dritten gemieteten Kabelkanäle, deren derzeit bekannter Bestand in Anlage 9 aufgeführt ist, zahlt der Auftragnehmer dem Vermieter die Miete. ?Er zahlt auch die Vergütung für Dienste des Bündelfunks/GSM, die in Anlage 10 aufgeführt sind sowie etwaige hinzukommende Dienste des Bündelfunks/GSM. °Zwischen dem Auftraggeber und dem IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) bestehen ein Vertrag see 9 von 4 Y Bettadee is ihm a wrtnnu en Rennens nannn eating en Bann DAN FERTIE Satans LE EEE Bu sur ag ENTER nesanUnd AreEsEnd SAermsunganetaL us ER nAE I Spur NEE ira TEST Pen AR a BETEN aaa LA Am earth
7.4 7.2 7.3 8.1 8.2 über die wechselseitige kostenlose Mitnutzung von Kabelkanälen, der als Anlage 11 beiliegt und Verträge über die Leitungsverwaltung mit der Vattenfall GmbH, die in Anlage 12 aufgeführt sind. *Der Auftragnehmer berücksichtigt die Inhalte dieser Verträge bei seinen Leistungen nach 88 4 bis 7. °Soweit der Eintritt in die Verträge nicht‘ gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als sei der Eintritt erfolgt. & 7 Instandhaltung 'Der Auftragnehmer schuldet die Instandhaltung der LSA-Infrastruktur im Sinne der DIN 31051, Ausgabe September 2012. ’Dazu gehören alle Leistungen, die für ein sicheres und zuverlässiges Funktionieren der Anlagen erforderlich sind. °Die Instandhaltung umfasst auch die Beseitigung von plötzlich auftretenden Gerätefehlern, Schäden durch Dritteinwirkung und Wetterschäden. *Die eigene Tätigkeit des Auftragnehmers beschränkt sich auf die Beauftragung und. Überwachung von geeigneten Unterauftragnehmern, ‚die in seinem Auftrag alle operativen Instandhaltungsarbeiten auf der Grundlage von anlagenbezogenen Verträgen erbringen. Der Auftragnehmer tritt zum Vertragsbeginn in alle für die LSA-Infrastruktur bestehenden Instandhaltungsverträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten sowie zwischen dem früheren Generalübernehmer und Dritten als Auftraggeber ein, insbesondere in diejenigen, die in Anlage 13 aufgelistet sind und auf die Anlage 13 verweist. Soweit der Eintritt in die Verträge nicht gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als sei der Eintritt erfolgt. ’Der Auftragnehmer lässt die LSA-Infrastruktur während der Laufzeit dieses Vertrags unverzüglich instandsetzen, wenn sie negativ vom Sollzustand abweicht. °Dies gilt unabhängig davon, wer Verursacher der Abweichung ist. 'Die Reaktionszeiten bei Anlagenstörungen sind in den bei Vertragsschluss mit Dritten bestehenden Instandhaltungsverträgen geregelt. ?Bei eventuellen Nachverhandlungen und/oder Neuabschlüssen sind die Reaktionszeiten beizubehalten. ”Sofern solche Bestimmungen fehlen oder der Auftragnehmer Instandhaltungsverträge für neue Anlagen schließt, gelten mindestens die Reaktionszeiten aus ‚Anlage 2. ‘Der Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der Reaktionszeiten und ergreift bei Nichteinhaltung erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung. '!Der Auftragnehmer nimmt die Funktionen des Auftraggebers in Bezug auf die Leistungen der Instandhaltung selbst wahr. ’Dabei überwacht er die Leistungen seiner Unterauftragnehmer, insbesondere durch stichprobenartige Sicht- und Funktionsprüfungen, Kontrollen des Betriebsbuchs und, soweit möglich, durch Auslesen elektronischer Informationen. °Er protokolliert alle Kontrollen im dMIS. “Der Auftragnehmer ergreift im Bedarfsfall unverzüglich, selbständig und auf eigene Kosten geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Vertragspflichten . seiner Unterauftragnehmer. & 8 Vertragsmanagement Der Auftragnehmer darf die Verträge, in die er als Auftraggeber eintritt, zur Erhöhung . der.Wirtschaftlichkeit neu verhandeln. 'Der Auftragnehmer schließt für die in den 88 4 bis 7 genannten Leistungen, die er nicht selbst erbringt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit Unterauftragnehmern ab. ?Der Auftragnehmer verfolgt etwaige Mängelansprüche aus diesen Verträgen ohne eine gesonderte Vergütung selbst. Bei Vertragsbeendigung müssen die Verträge für die Instandhaltung noch eine Laufzeit von mindestens zwei Seite 10 von 18 3 r 5