generalubernehmervertrag-land-berlin_alliander-stadtlicht-gmbh

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit Alliander Stadtlicht GmbH zum Management der Verkehrsampeln in Berlin

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Generalübernehmervertrag

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für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung der
Lichtsignalanlagen-Infrastruktur in Berlin

Zwischen

dem Land Berlin, vertreten durch die Verkehrslenkung Berlin der Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung und Umwelt, Tempelhofer Damm 45, Bauteil 6, 12101 Berlin,

nachfolgend Auftraggeber (AG) genannt,

und |

der Alliander Stadtlicht GmbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer Bernd Reichert-Berg, i
Rudower Chaussee 13, 12489 Berlin,

nachfolgend Auftragnehmer (AN) genannt,

wird folgender.Vertrag geschlossen: \

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1

Inhaltsverzeichnis

- Präambel

$ 1 Vertragsgegenstand

8 2 Vertragsbestandteile

8 3 Grundsätze zu Leistungen des Auftragnehmers
8 4 Um-, Neu- und Ersatzbau

85 Modernisierung und LSA-Software VKRZ

8 6 Betrieb

87 Instandhaltung

8 8 Vertragsmanagement

8 9 Vergaben an Unterauftragnehmer

$ 10 Berichtswesen und Bestandsdatenverwaltung
& 11 Abnahme und Mängel der Leistungen von Unterauftragnehmern
8 12 Eigentum, Werbung an Schaltschränken

$ 13 Mängelansprüche, Haftung

8 14 Termine

8 15 Vertragsdurchführung

$ 16 Vergütung und Sicherheitsleistung

8 17 Abrechnung und Zahlung

& 18 Laufzeit, Kündigung und Vertragsanpassung
& 19 Herausgabeanspruch

8 20 Schlussbestimmungen

DD 0 BR.»

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12
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14 |
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17

 

 

—
2

Anlagenverzeichnis

Anlage 1
Anlage 2

Anlage 3

Anlage 4
Anlage 5a

Anlage 5b

"Anlage 6
Anlage 7
Anlage 8
Anlage 9
Anlage 10
Anlage 11
Anlage 12
Anlage 13
Anlage 14
Anlage 15

Übersicht zum Bestand

Für das Land Berlin spezifische technische Vorgaben:

“ Umfang des Um-, Neu- und Ersatzbaus

Zusätzliche Leistungspflichten

Auflistung der bestehenden, baulich, noch nicht begonnenen Planungs- und
Bauvorhaben für den Um-, Neu- und Ersatzbau sowie für die Modernisierung

Auflistung der bestehenden, baulich bereits begonnenen Planungs- und Bauvorhaben
für den Um-, Neu- und Ersatzbau sowie für die Modernisierung

Modernisierungsumfang
Liste der genutzten Gebäude und Flächen -
Liste der Verträge zu den Gebäuden und Flächen der Anlage 7

Drei Listen mit den bei Dritten gemieteten Kabelkanälen

„Liste der Verträge mit Dritten über Dienste des Bündelfunks/GSM

Vertrag mit dem IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) vom 25.07./28.09.1996
Auflistung der Verträge zur Leitungsverwaltung mit der Vattenfall GmbH
Auflistung der bestehenden Instandhaltungsverträge “
Leistungsbeschreibung des digitalen Management-Informationssystems (dMIS)

Vertragsstrafen

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3

0.1

0.2

0.3

1.1

1.2

2.1

Präambel

'!Im Land Berlin besteht ein Bedarf an der Modernisierung der vorhandenen
Lichtsignalanlagen-Infrastruktur, die aus Lichtsignalanlagen, Verkehrsrechnern und.

Datenübertragungsmedien sowie der LSA-Software der Verkehrsregelungszentrale
(VKRZ) besteht (LSA-Infrastruktur). Der Auftraggeber beauftragt im Rahmen dieses

Vertrags nachfolgend näher definierte Leistungen der Planung, des Baus, Betriebs, der
. Instandhaltung und des Datenmanagements (dMIS) der LSA-Infrastruktur.

"Der Auftragnehmer setzt im Rahmen des Betriebs die verkehrlichen Vorgaben des

Auftraggebers um und nimmt mit seinem eigenen Unternehmen im Wesentlichen
Auftraggeberaufgaben, insbesondere des Managements und der Steuerung der.von
ihm einzusetzenden Unterauftragnehmer wahr. Die Aufgaben der Verkehrssteuerung
und -lenkung, nicht übertragbare hoheitliche Aufgaben sowie die Bereitstellung von
Verkehrsinformationen verbleiben beim Auftraggeber.

Ziel dieses Vertrags ist es, die zum 01.01.2006 erfolgte betriebswirtschaftliche
Neuordnung der Lichtsignalisierung fortzuführen und teilweise zu optimieren.

8 1 Vertragsgegenstand

'Der Auftragnehmer erbringt als Generalübernehmer (GÜ) gegenüber dem
Auftraggeber Leistungen der Planung, des Baus, Betriebs und der Instandhaltung der
LSA-Infrastruktur. ?Er modernisiert sie dabei innerhalb des vertraglichen Rahmens
eigenverantwortlich.

'Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Verträge für alle operativen Planungs-,
Bau- und Instandhaltungsleistungen mit den Unterauftragnehmern im eigenen Namen
und auf eigene Rechnung ab. ?Er holt dabei selbst Angebote ein, erteilt Aufträge und
nimmt die Auftraggeberfunktionen für die Planungs-, Bau- und
Instandhaltungsleistungen wahr.

!Die Leistung bezieht sich auf die: Gesamtheit der im Land Berlin vorhandenen.

öffentlichen LSA-Infrastruktur, deren Bestandsunterlagen in Anlage 1 aufgeführt sind
und die während der Vertragslaufzeit hinzukommende LSA-Infrastruktur. °Der
Auftragnehmer hat sich vor dem Vertragsschluss durch. umfassende Prüfungen der

Unterlagen und Besichtigungen der vorhandenen Anlagen detailliert über den Bestand -

informiert.

8 2 Vertragsbestandteile
Vertragsbestandteile sind folgende Unterlagen:
a) Vertragsurkunde

b) Anlagen zur Vertragsurkunde

ec) Protokoll über das Verhandlungsgespräch vom 26.03.2015 nebst Anlagen, das

zugleich die Verhandlungsgespräche am 06., 12. und 26.03.2015 dokumentiert

d) Aufforderung zur Abgabe ‚eines rechtsgeschäftlichen Angebots mit
Bewerbungsbedingungen vom 24.04.2015 in der Fassung vom 20.05.2015

. e) Für Bauleistungen VOB Teile B und C, für sonstige Leistungen im Sinne ihrer

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2.2

3:1

3.2

3.3

Präambel VOL Teil B
f) Angebot des Auftragnehmers vom 27.05.2015

Im Fall von Widersprüchen. gelten die Unterlagen in der aufgeführten absteigenden
Rangfolge. Be

$ 3 Grundsätze zu Leistungen des Auftragnehmers

!Der Auftragnehmer erbringt gegenüber dem Auftraggeber durch Unterauftragnehmer
Leistungen des Baus, im Wesentlichen durch Unterauftragnehmer Leistungen der
Planung und der Instandhaltung sowie im Wesentlichen in Eigenleistung Leistungen
des Betriebs und des Datenmanagements der LSA-Infrastruktur. ?Für die Planung der
partiellen Optimierung und Erweiterung der LSA-Software der VKRZ ist es dem
Auftragnehmer freigestellt, ob er sie in Eigenleistung oder durch Unterauftragnehmer
erbringt. °Die Umsetzung der Maßnahmen in der VKRZ erfolgt durch
Unterauftragnehmer.

"Alle Leistungen sind in Übereinstimmung mit ‘den geltenden Rechtsvorschriften,
insbesondere des Straßenverkehrsrechts und Straßenrechts, den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen (RiLSA) und den anwendbaren EN- und DIN-Normen in der jeweils
gültigen Fassung, der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil C (VOB/C)
und den zur Ausführungszeit anerkannten Regeln der Technik zu erbringen. ”Der
Auftragnehmer informiert sich eigenständig über alle seine Leistungen betreffenden
Rechtsvorschriften und anderen Regelwerke und steht für deren Einhaltung ein.
Zudem sind die Leistungen nach den in Anlage 2 enthaltenen technischen Vorgaben
für das Land Berlin auszuführen. *Der Auftraggeber kann die technischen Vorgaben für
das Land Berlin einseitig für die Zukunft ändern. °Sofern diese Änderungen zu
Kostenveränderungen führen, hat jede Partei einen Anspruch auf eine entsprechende
Anpassung der Leistung. °Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf eine
Mehrvergütung. ”Die Anpassung erfolgt durch Veränderung der Bewertung der von der
Änderung betroffenen Leistungen in Punkten nach den Mehr- oder Minderkosten, bei
Modernisierungsleistungen durch entsprechende Anpassung des Leistungsumfangs.
Mehrkosten führen zu einer Bewertung der konkreten Leistung mit einer höheren
Punktzahl, Minderkosten zu einer geringeren Punktzahl. Dabei werden auch
Folgekosten des Auftragnehmers berücksichtigt. ''Mehr- und Minderkosten sind im
Vergleich der zur Zeit der Änderung aktuellen Marktpreise der bisherigen Leistung zur
geänderten Leistung zu ermitteln. .

‘Der Auftragnehmer stellt sicher, dass alle für seine Leistungen eingesetzten
technischen Lösungen soweit wie objektiv möglich mit auf dem Markt frei erhältlichen
technischen Systemen und Standards kompatibel sind. ?Der Auftragnehmer stellt
sicher, dass sämtliche von ihm genutzten Verfahren zur Erfüllung der von ihm nach.
diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nach Beendigung dieses Vertrags auch vom
Auftraggeber oder einem ‚vom Auftraggeber bestimmten Dritten genutzt werden
können, ohne dass dem Auftraggeber oder dem Dritten hierfür besondere Kosten, etwa
in Form von Lizenzentgelten, entstehen, es sei denn der Auftraggeber hat vorher
schriftlich zugestimmt. ®Im. Fall einer auf eine Schutz- oder Urheberrechtsverletzung
beruhenden Inanspruchnahme durch Dritte stellt der Auftragnehmer den Auftraggeber
von allen Forderungen dieser. Dritten frei. *Dies gilt nicht, soweit der Auftraggeber die
Verletzung zu vertreten hat. °Die Übertragung der Aufgaben im Sinne des $ 1 auf einen
vom Auftragnehmer bestimmten Dritten nach Beendigung dieses Vertrages, der
Ausbau, Umbau, Rückbau, der Betrieb und die Instandhaltung der gesamten LSA-

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KW
5

4.1

4.2

Infrastruktur müssen für den Auftraggeber ohne Beschränkungen .oder ihm nicht
zugängliche Sonderkenntnisse möglich sein. Bei Verstößen gegen diese Anforderung
haftet der Auftragnehmer für den entstehenden Schaden.

8 4 Um-, Neu- und Ersatzbau

"Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus (einschließlich Änderungen von LSA-
Programmen) sind Leistungen, die der Auftragnehmer auf besondere Veranlassung des
Auftraggebers außerhalb der Modernisierung ausführen lässt. *Für die Einordnung als
Um-, Neu- und Ersatzbau ist es unschädlich, wenn der Einbau der neuen Anlage oder
des neuen Anlagenteils faktisch zu einer Modernisierung der Gesamtanlage führt. °Der
Auftragnehmer schuldet während der Vertragslaufzeit Leistungen nach Maßgabe von
Anlage 3. “Die jährliche Anzahl der auszuführenden Um-, Neu- und
Ersatzbaumaßnahmen über- oder unterschreitet 1/10 der Gesamtleistung dabei
höchstens um 20 %. °Die Summe der Abweichungen darf zu keiner Zeit 20 % von 1/10
der Gesamtleistung überschreiten. °Bei der Ermittlung der Summe gleichen sich Über-
und Unterschreitungen in den einzelnen Jahren aus. "Der Auftragnehmer führt. die
Leistungen des Um-, Neu- und Ersatzbaus nach den Vorgaben des Auftraggebers aus.

®Der Auftragnehmer ist zur unverzüglichen Ausführung verpflichtet; für

Lichtsignalanlagen gilt insoweit der Regelablaufplan der Anlage 4.

'Der Auftragnehmer führt darüber hinaus zusätzlich Leistungen des Um-, Neu- und

Ersatzbaus (einschließlich Änderungen von LSA-Programmen) auf besondere .

Anforderung innerhalb der vom Auftraggeber verbindlich bestimmten Fristen aus, die
angemessen gesetzt sein müssen. ?Für diese Leistungen sind Eigenleistungen
ausgeschlossen. °Die zusätzlichen Leistungen nach Satz 1 können im Einvernehmen
mit dem Auftraggeber auch unmittelbar durch Dritte beauftragt. werden, wodurch ein
Vergütungsanspruch des Auftragnehmers nur gegenüber dem Dritten entsteht.
*Öffentlich geförderte Maßnahmen des Landes Berlin oder Dritter (zusammen:
Vorhabenträger), für die nach den Förderbedingungen ein eigenes Vergabeverfahren
durchgeführt werden muss, Arbeiten an der öffentlichen Beleuchtung, die im Zuge von
LSA-Projekten verändert werden muss, sowie Projekte im Zusammenhang mit der
Verlegung von VSR-Steuerkabeln bei Brückensanierungen (insbesondere Rückbau von
funktionsfähigen VSR-Steuerkabeln, Schaffung von Provisorien während der
Brückenbauzeiten und der anschließende Trassenneubau) führt der Auftragnehmer im
Auftrag des Vorhabenträgers auf der Grundlage einer Kostenschätzung aus. °Die
Leistungen enthalten:

1. Projektmanagement

2. Angebotseinholung, Vergabe und Beauftragung der Planungsleistungen nach
HOAI Teil 3 Abschnitt 4 Honorarzone Ill Mindestsatz, jeweils die

Leistungsphasen 3, 4 und 5. Örtliche Bauüberwachung im erforderlichen
Umfang als Besondere Leistung bei Verkehrsanlagen i. S. v. $3 Abs. 3 Satz 3
HOAI, für die nach $ 3 Abs. 4 HOAI die Wirtschaftlichkeit zu wahren ist.
Abweichend davon können die Planungsleistungen bis einschließlich
Leistungsphase 5 vom Vorhabenträger beigestellt werden. .

3. Erbringen der Leistungsphasen 1 und 2 (beide nur wenn erforderlich) sowie 6,
- 7, 8 und 9 nach $ 47 Abs. 1 HOAI. Der AN ist berechtigt, die Arbeiten nach
Leistungsphasen 2 und 8 an Subunternehmer zu vergeben.

4, Ausschreibung, Vergabe und .ggf. Beauftragung der Bauleistungen komplett

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4.3

4.4

4.5

. Managementpauschale vo

nach VOB und landesrechilichen Vergabebestimmungen

°Für das Projektmanagement_erhält der Auftragnehmer vom Vorhabenträger eine

 

Maßnahme nach Kostenfeststellung. Der Auftragnehmer prüft und bezahlt die
Rechnungen der Planungs- und. Bauleistungen (Pos. 2 und 4) und rechnet diese
Kosten sowie die von ihm selbst erbrachten eigen der Pos. 1 und 3 unmittelbar
gegenüber dem Vorhabenträger ab.

.'Mit Wirkung zum Beginn des vierten und siebten Vertragsjahrs passen die Parieien die

Anlage .3 einvernehmlich der Preisentwicklung der vertragsgegenständlichen LSA-

Infrastruktur des vorangegangenen Vertragszeitraums ‚(Bewertungszeitraums) an.

"Ausgehend von der bestehenden Anlage 3 .und dem ursprünglichen
Leistungsverzeichhis ordnen sie dabei den einzelnen aufgeführten Leistungen jeweils

einen Punktwertt zu. "Bei: Preiserhöhungen erhöht sich die Punktzahl, bei '

Preisreduzierungen verringert sich die Punktzahl. *Die Anpassung berechnet sich
getrennt nach den in Anlage 3 und dem ursprünglichen Leistungsverzeichnis einzeln
aufgeführten Leistungen nach den durchschnittlichen Preisen .im jeweiligen
Bewertungszeitraum im Verhältnis zu den Preisen im ersten Jahr dieses
Bewertungszeitraums. "Sofern mindestens eine Partei’ dies wünscht, berücksichtigen
die Parteien bei der Anpassung die bei. Angebotsabgabe im verschlossenen Umschlag
übergebene Urkalkulation, die nur in ANWESaruuE des Auftragnehmers geöffnet werden
darf.

'Der Aufttsgnehmer: nimmt die, Funktlohen des "Auftraggebers in. Bezug auf die
vorstehend genannten Planungs- und Bauleistungen selbst, wahr. ?Dabei koordiniert

- und überwacht er clie Leistungen seiner Unterauftragnehmer. °Die Planungen umfassen

erforderlich werdende Fachplanungen, wie den Straßenentwurf, die Planung von

 Tiefbauarbeiten, die . Kabelplanung, sowie die Markierungs- und

Verkehrszeichenplanung. “Abstimmungen mit‘ Behörden und - verschiedenen
zuständigen Stellen innerhalb von Behörden, die im Zuge der Planung und/oder
Baumaßnahmen erforderlich werden, 'hat der Auftragnehmer selbständig vörzunehmen.
SGleiches git für die Abstimmung mit Stellen der Daseinsvorsorge (z. B.
Verkehrsunternehmen, Energieversorgung und Wasserver-- und -entsorgung),
Verbänden und Berechtigten im Rahmen der Leitungsverwaltungen. °Eine nähere
Bestimmüng der Leistungspflichten ergibt sich aus der Anlage 4.

Der. Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer vor dem Leistungsbeginn als
aktualisierte Anlage 5a eine Liste mit den planerisch beauftragten, begonnenen oder

‚abgeschlossenen und baulich vom bisherigen Generalübernehmer noch. nicht

begonnenen. Vorhaben des Um-, Neu- und Ersatzbaus und der Modernisierung. ’Diese

Vorhaben lässt der Auftragnehmer. baulich ausführen, wobei der. Umfang der -

Leistungen auf den jeweils vereinbarten Leistungsumfang. angerechnet wird. “Der
bisherige Generalübernehmer bleibt insoweit: nur dann Auftraggeber der jeweiligen
Planungsverträge, wenn der Auftragnehmer keine Übernahme der Verträge wünscht.
“Der Auftraggeber übergibt dem Auftragnehmer vor dem Leistungsbeginn zudem als
Anlage 5b eine Liste mit durch den bisherigen Generalübernehmer baulich bereits
begonnenen Vorhaben des Um-, Neu- und Ersatzbaus und der Modernisierung. °Der
bisherige Generalübernehmer führt diese Leistungen zu Ende, worauf der
Auftragnehmer im Namen des Auftraggebers hinwirkt. Nur soweit ein Abschluss der
Vorhaben durch den bisherigen Generalübernehmer bis zum 31.12.2016 nicht gelingt,
streben die Parteien eine einvernehmliche Regelung zur Überleitung der Leistungen auf
dien Auftragnehmer an, in die der Aufwand der noch zu leistenden Arbeiten eingeht.

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er Kosten für die Planungs- und Bauleistungen der

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4.6

5.1

2

6.1

6.2

6.3

"Der Auftragnehmer berücksichtigt bei der Planung und dem Bau der LSA-Infrastruktur
die straßenverkehrsbehördlichen Vorgaben. *Hierfür stimmt er die Planung mit der
Straßenverkehrsbehörde ab und erwirkt gegebenenfalls erforderliche Genehmigungen,

Anordnungen, Freigaben und Abnahmen. °Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer _

dabei, soweit zumutbar und erforderlich, unterstützen. “Der Auftraggeber erteilt dem
Auftragnehmer erforderliche Vollmachtsurkunden bzw. Ermächtigungen zum Auftreten
gegenüber Dritten,

85 Modernisierung und LSA-Software VKRZ

Der Auftragnehmer schuldet während der Vertragslaufzeit die Modernisierung der LSA-

Infrastruktur sowie die Planung und Umsetzung der partiellen Optimierung und
Erweiterung der LSA-Software der VKRZ nach Maßgabe der Anlage 6.

!Der Auftragnehmer setzt die Modernisierung unter Einhaltung des Zeitplans gemäß
seinem Konzept 5 nach Maßgabe der Anlagen 4 und 6 selbständig und ohne weitere
Veranlassung des Auftraggebers um. ?Er erbringt dabei gegenüber dem Auftraggeber
unter Einschaltung von Unterauftragnehmern die erforderlichen Planungs- und
Bauleistungen. ®Der Auftragnehmer konkretisiert den Modernisierungsplan jährlich
unter Einbeziehung neuer Erkenntnisse und’ technologischer Entwicklungen und
schreibt ihn erforderlichenfalls im Übrigen fort. *Bei der Fortschreibung berücksichtigt er

. auch Anregungen des Auftraggebers und gibt ihm spätestens ein halbes Jahr vor

Beginn des Fortschreibungszeitraums den aktualisierten Modernisierungsplan zur
Kenntnis. °Der Auftraggeber darf konkrete Modernisierungsmaßnahmen bis zum
Beginn der Planungsleistungen aus dem Modernisierungsplan herausnehmen und als
Um-, Neu- und Ersatzbau ausführen lassen oder von einer solchen Festlegung
absehen. °In beiden Fällen ersetzt der Auftragnehmer die entfallene Maßnahme durch
eine andere Modernisierungsmaßnahme. ”In jedem Fall hat der Auftragnehmer den in
Anlagen 4 und 6 bestimmten Mindestumfang an Modernisierungsmaßnahmen
einzuhalten. °88 4.4, 4.5 und 4.6 gelten entsprechend.

8& 6 Betrieb

!Der Auftragnehmer betreibt die LSA-Infrastruktur. *Zum Betrieb gehören alle
Tätigkeiten einschließlich zugehöriger Nebenleistungen, die zur Aufrechterhaltung und
Sicherstellung des laufenden,‘ ordnungsgemäßen Betriebs der LSA-Infrastruktur

‚notwendig sind. ”Nicht eingeschlossen in’ den Betrieb sind die Verkehrssteuerung und -

lenkung sowie verbundene Tätigkeiten, z. B. Schaltung von LSA-Programmen, Daten-
Fernversorgung der LSA, Verkehrsbeobachtungen, Modifizierung von LSA-
Programmparametern, Auswertungen von in Verkehrssteuerungsrechnern (VSR)
gespeicherten Verkehrsdaten (z. B. Verkehrsstärken). ‘Der Betrieb umfasst auch die
nachfolgend aufgeführten Leistungen. '

!Der Auftragnehmer unterhält eine täglich 24-stündig besetzte Rufbereitschaft. *Er
behebt alle ihm von der Verkehrsregelungszentrale (VKRZ) gemeldeten Störungen
innerhalb der in den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geschlossenen
Instandhaltungsverträgen festgelegten Reaktionszeiten. ®Der Auftragnehmer stellt die
unverzügliche Meldung der Störungsbeseitigung an die VKRZ sicher. “Störungen, die
ihm anderweitig bekannt werden, meldet er unverzüglich der VKRZ.

'!Der Auftragnehmer registriert und beseitigt unverzüglich auftretende Schäden. °Er
übernimmt ferner die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegenüber etwaigen

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7
8

6.4

"Schädigern einschließlich deren gerichtlicher Durchsetzung. °Dabei steht as im

Ermessen des Auftragnehmers, davon abzusehen, falls die Verfolgung von
Schadensersatzansprüchen im Einzelfall unwirtschaftlich erscheint. *Der Auftraggeber

wird dem Auftragnehmer die für die gerichtliche Durchsetzung nötige Ermächtigung in

einer gesonderten Urkunde übermitteln, die bei Gericht vorgelegt werden kann. Eine
Aufwertung der LSA-Infrastruktur durch den Ersatz neu für alt bei Schäden ist in der
Preisbildung dieses Vertrages berücksichtigt.

"Der Auftraggeber stellt die Versorgung der LSA-Infrastruktur sowie der Gebäude nach '

8 6.7 mit elektrischer Energie. Der Auftragnehmer prüft die laufenden Rechnungen und

zeichnet sie sachlich und rechnerisch richtig. *Er archiviert die Stromverbräuche der’

. „LSA-Infrastruktur zusätzlich getrennt nach einzelnen Anlagen und zeitaktuell im dIMIS.

6.5

6.6

6.7

'Der Auftraggeber bearbeitet grundsätzlich Anfragen, Eingaben, Stellungnahmen u.a.
aus der Verwaltung und Öffentlichkeit bezüglich der LSA- Infrastruktur und des Betriebs.
Der Auftragnehmer leitet bei ihm eingehende Anfragen, Eingaben, Stellungnahmen
u.a. an den Auftraggeber weiter. °Soweit zumutbar, unterstützt er den Auftraggeber bei
der Bearbeitung, z.B. indem er Informationen bereitstellt, die bei ihm vorhanden sind.
“Dabei richtet er sich nach den formalen Mustern des Auftraggebers. °Die Einzelheiten
regelt Anlage 4.

"Der Auftragnehmer bearbeitet und beantwortet Anfragen zu Kabeln und Leitungen der

- LSA-Infrastruktur eigenständig und eigenverantwortlich und nutzt dabei auf eigene,

Kosten dien Datendienst des Internet-Portals eStrasse. ?Das schließt die Abstimmung
im Rahmen von Koorciinierungsleistungen Dritter für clie erforderlichen Maßnahmen ein.

"Der Auftraggeber vermietet dem. Auftragnehmer hiermit die Gebäude bzw. bei
gemischt genutzten Gebäuden die Gebäudeteile (Gebäude), in denen sich LSA-
Infrastruktur befindet, nicht jedoch das Gebäude der VKRZ. “Der derzeitige Bestand
dieser Gebäude ist in Anlage 7 aufgeführt, *®Der Mietpreis (Miete) gt für alle
vermieteten Gebäude in ihrem jeweiligen Bestand ner Jahr
einschließlich der gesetzlicher Umsatzsteuer. *Der Auftragnehmer übernimmt die
Gebäude wie sie stehen und liegen unter Ausschluss aller Mängel- und
Gewährleistungsansprüche. Der Mietvertrag endet mit Beendigung dieses Vertrags.
Sobald sich in einem Gebäude keine genutzte LSA-Infrastruktur mehr befindet, gibt der

. Auftragnehmer dieses Gebäude geräumt an: den Auftraggeber zurück. ’Der

6.8

Auftragnehmer erbringt das Management für die. Gebäude. ®Hierzu zählen alle .

Tätigkeiten ‘zum Betrieb des Gebäüdes auf der Grundlage der zwischen dem:
Auftraggeber und Dritten bestehenden Verträge. "Dies umfasst die Beauftragung und
Vergütung der Straßen-- und Hausreinigung, Unterhaltung der Gartenanlage,
Schneebeseitigung - und Glättebekämpfung, Tragung der Heizkosten (auch für

' Gaslieferungen), Wasserver- und -entsorgung, erforderliche Schönheitsreparaturen, die

Überprüfung der Feuerlöscher sowie die Begleichung der Grundsteuer und
Versicherungsprämie. Der genaue Umfang .der Leistungen richtet sich nach den
vorhandenen Verträgen nach Maßgabe cder Anlage 8, in die der Auftragnehmer eintritt.

"Soweit der Eintritt in die Verträge nicht gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als

sei der Eintritt erfolgt.

"Für die von’ Dritten gemieteten Kabelkanäle, deren derzeit bekannter Bestand in
Anlage 9 aufgeführt ist, zahlt der Auftragnehmer dem Vermieter die Miete. ?Er zahlt
auch die Vergütung für Dienste des Bündelfunks/GSM, die in Anlage 10 aufgeführt sind
sowie etwaige hinzukommende Dienste des Bündelfunks/GSM. °Zwischen dem
Auftraggeber und dem IT Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) bestehen ein Vertrag

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7.4

7.2

7.3

8.1

8.2

über die wechselseitige kostenlose Mitnutzung von Kabelkanälen, der als Anlage 11

 beiliegt und Verträge über die Leitungsverwaltung mit der Vattenfall GmbH, die in

Anlage 12 aufgeführt sind. *Der Auftragnehmer berücksichtigt die Inhalte dieser

Verträge bei seinen Leistungen nach 88 4 bis 7. °Soweit der Eintritt in die Verträge nicht‘

gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als sei der Eintritt erfolgt.

& 7 Instandhaltung

'Der Auftragnehmer schuldet die Instandhaltung der LSA-Infrastruktur im Sinne der DIN
31051, Ausgabe September 2012. ’Dazu gehören alle Leistungen, die für ein sicheres
und zuverlässiges Funktionieren der Anlagen erforderlich sind. °Die Instandhaltung
umfasst auch die Beseitigung von plötzlich auftretenden Gerätefehlern, Schäden durch
Dritteinwirkung und Wetterschäden. *Die eigene Tätigkeit des Auftragnehmers
beschränkt sich auf die Beauftragung und. Überwachung von geeigneten
Unterauftragnehmern, ‚die in seinem Auftrag alle operativen Instandhaltungsarbeiten auf
der Grundlage von anlagenbezogenen Verträgen erbringen. Der Auftragnehmer tritt
zum Vertragsbeginn in alle für die LSA-Infrastruktur bestehenden
Instandhaltungsverträge zwischen dem Auftraggeber und Dritten sowie zwischen dem
früheren Generalübernehmer und Dritten als Auftraggeber ein, insbesondere in
diejenigen, die in Anlage 13 aufgelistet sind und auf die Anlage 13 verweist. Soweit
der Eintritt in die Verträge nicht gelingt, werden die Parteien sich so stellen, als sei der
Eintritt erfolgt. ’Der Auftragnehmer lässt die LSA-Infrastruktur während der Laufzeit
dieses Vertrags unverzüglich instandsetzen, wenn sie negativ vom Sollzustand

abweicht. °Dies gilt unabhängig davon, wer Verursacher der Abweichung ist.

'Die Reaktionszeiten bei Anlagenstörungen sind in den bei Vertragsschluss mit Dritten
bestehenden Instandhaltungsverträgen geregelt. ?Bei eventuellen Nachverhandlungen
und/oder Neuabschlüssen sind die Reaktionszeiten beizubehalten. ”Sofern solche
Bestimmungen fehlen oder der Auftragnehmer Instandhaltungsverträge für neue
Anlagen schließt, gelten mindestens die Reaktionszeiten aus ‚Anlage 2. ‘Der
Auftragnehmer überwacht die Einhaltung der Reaktionszeiten und ergreift bei
Nichteinhaltung erforderliche Maßnahmen zur Sicherstellung.

'!Der Auftragnehmer nimmt die Funktionen des Auftraggebers in Bezug auf die
Leistungen der Instandhaltung selbst wahr. ’Dabei überwacht er die Leistungen seiner
Unterauftragnehmer, insbesondere durch stichprobenartige Sicht- und
Funktionsprüfungen, Kontrollen des Betriebsbuchs und, soweit möglich, durch
Auslesen elektronischer Informationen. °Er protokolliert alle Kontrollen im dMIS. “Der
Auftragnehmer ergreift im Bedarfsfall unverzüglich, selbständig und auf eigene Kosten
geeignete Maßnahmen zur Durchsetzung der Vertragspflichten . seiner
Unterauftragnehmer.

& 8 Vertragsmanagement

Der Auftragnehmer darf die Verträge, in die er als Auftraggeber eintritt, zur Erhöhung

. der.Wirtschaftlichkeit neu verhandeln.

'Der Auftragnehmer schließt für die in den 88 4 bis 7 genannten Leistungen, die er
nicht selbst erbringt, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit

Unterauftragnehmern ab. ?Der Auftragnehmer verfolgt etwaige Mängelansprüche aus

diesen Verträgen ohne eine gesonderte Vergütung selbst. Bei Vertragsbeendigung
müssen die Verträge für die Instandhaltung noch eine Laufzeit von mindestens zwei

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