Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135"

den Vertrag zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw ) und der RENK Aktiengesellschaft mit der Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [1]

[1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:485304-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de

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  • Datum
    25. September 2021
  • Frist
    29. Oktober 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag zwisc…
An Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr Details
Von
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Betreff
Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
25. September 2021 13:09
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw ) und der RENK Aktiengesellschaft mit der Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [1] [1] https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:485304-2021:HTML:DE:HTML&tabId=1&tabLang=de
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229606/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 25. September 2021 baten Sie u…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
25. Oktober 2021 19:40
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 25. September 2021 baten Sie um Übersendung des o.g. Vertrages zwischen dem BAAINBw sowie der Renk Aktiengesellschaft. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach dem IFG hat grundsätzlich jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Gemäß § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen jedoch nur gewährt werden, soweit der Betroffene (im vorliegenden Fall die Renk AG) eingewilligt hat. Dieses Verfahren bei Beteiligung Dritter wird in § 8 IFG weiter erläutert. Danach hat die Behörde dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da Sie in Ihrem Antrag jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, ist mir die Einleitung des vorstehend beschriebenen Verfahrens gegenwärtig nicht möglich. Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, einen entsprechenden Antrag ohne die vorgenommene Einschränkung zu stellen. Für diesen Fall weise ich vorsorglich darauf hin, dass die weitergehende Bearbeitung einschließlich des beschriebenen Drittbeteiligungsverfahrens nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft im Sinne des § 10 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden Gebühren zu erheben sein, deren genaue Höhe sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand orientiert und demzufolge nicht - wie Ihrerseits gewünscht - schon im Voraus detailliert aufgeschlüsselt werden kann. Ebenso vorsorglich mache ich in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, mein Interesse ist von allgemeiner Natur über die Form und den Inhalt von solchen …
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Von
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Betreff
AW: Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
25. Oktober 2021 20:51
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Interesse ist von allgemeiner Natur über die Form und den Inhalt von solchen Verträgen. Über möglicherweise entstehende Kosten bin ich mir durchaus bewusst und bin bereit diese zu übernehmen. Wieso Sie meine persönlichen Informationen jedoch im Rahmen des Drittbeteiligungsverfahren an die Renk AG weiterleiten müssen, ist mir jedoch immer noch nicht klar, sodass ich dies ablehne. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229606/
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BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage vom 25. Oktober 2021 beantworte ich I…
Von
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
10. November 2021 14:38
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in Ihre Nachfrage vom 25. Oktober 2021 beantworte ich Ihnen wie folgt: Gemäß § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nur gewährt werden, soweit der Betroffene eingewilligt hat. Diese Regelung trägt den Grundrechten der Eigentumsfreiheit sowie der Berufsfreiheit Rechnung und schützt geistiges Eigentum absolut. Es findet keine Abwägung der Behörde statt, der Informationszugang ist nur mit Einwilligung des Betroffenen möglich. Die Behörde muss dem Betroffenen die Gelegenheit geben, zum Antrag inklusive Begründung schriftlich Stellung zu nehmen. Vielleicht besteht Ihrerseits die Möglichkeit, den Antrag insoweit einzugrenzen, dass ich Ihnen die gewünschte Information im Rahmen einer einfachen, gebührenfreien Auskunft ohne Drittbeteiligungsverfahren zukommen lassen kann. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend §7 (2) IFG "Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil…
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Betreff
AW: Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
10. November 2021 18:34
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, entsprechend §7 (2) IFG "Besteht ein Anspruch auf Informationszugang zum Teil, ist dem Antrag in dem Umfang stattzugeben, in dem der Informationszugang ohne Preisgabe der geheimhaltungsbedürftigen Informationen oder ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand möglich ist. Entsprechendes gilt, wenn sich der Antragsteller in den Fällen, in denen Belange Dritter berührt sind, mit einer Unkenntlichmachung der diesbezüglichen Informationen einverstanden erklärt." gebe ich mich auch gerne mit einer Unkenntlichmachung der betroffenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zufrieden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229606/
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Auftragsbezeichnung "60021052…
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Betreff
AW: Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
18. Dezember 2021 12:17
An
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135"“ vom 25.09.2021 (#229606) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 51 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 229606 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/229606/
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BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird noch von der zuständigen Fachabtei…
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Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
Betreff
Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
20. Dezember 2021 16:47
Status
Warte auf Antwort
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage wird noch von der zuständigen Fachabteilung geprüft. Ich bitte die verlängerte Bearbeitungszeit Corona-bedingt zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in ich habe heute von der zuständigen Fachabteilung die…
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Betreff
Vertrag mit Auftragsbezeichnung "6002105253-BAAINBw E2.5F Getriebe, Wechsellenk- MF 135" [#229606]
Datum
22. Dezember 2021 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-16) Sehr Antragsteller/in ich habe heute von der zuständigen Fachabteilung die Rückmeldung bekommen, dass die von Ihnen angefragte Ausschreibung aufgehoben wurde und somit kein Vertrag zustande kam. Die verlängerte Bearbeitungszeit bitte ich nochmals zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen