Vertrag mit CB.e

den Vertrag mit CB.e über die „interne Kommunikation zur digitalen Transformation der Senatskanzlei“ (vgl. https://www.cbe.de/interne-kommunikation)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Juli 2019
  • Frist
    27. August 2019
  • Kosten dieser Information:
    5,60 Euro
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag mit CB.e [#159593]
Datum
23. Juli 2019 13:35
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag mit CB.e über die „interne Kommunikation zur digitalen Transformation der Senatskanzlei“ (vgl. https://www.cbe.de/interne-kommunikation)
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Pfau, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird von uns geprüft und bea…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Vertrag mit CB.e [#159593]
Datum
24. Juli 2019 13:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Diese wird von uns geprüft und bearbeitet. Wir werden uns so bald wie möglich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihr Antrag vom 23. Juli 2019 Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihr Antrag vom 23. Juli 2019
Datum
20. August 2019 08:53
Status
Warte auf Antwort
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Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre E-Mail vom 23. Juli 2019 Sehr geehrte Frau Pfau, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 23. Juli 2019. Ihr Antrag auf Übersendung des zwischen dem Land Berlin und der Agentur für Kommunikation CB.e geschlossenen Vertrages über die Erarbeitung, Durchführung und Evaluation einer In-House-Maßnahme "Mitarbeiter-Führungskräfte-Workshops und zugehörige Beratung zur Teamentwicklung und Prozessoptimierung" wird derzeit geprüft. Ich möchte Sie allerdings zunächst darauf hinweisen, dass Sie für die beantragte Akteneinsicht bzw. -auskunft Verwaltungsgebühren zu tragen haben (vgl. § 16 IFG Berlin, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 GebBtrG BE, Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 bzw. Buchst. b) Nr. 1 der Anlage zur VGebO). Diese betragen im vorliegenden Fall voraussichtlich zwischen 10 und 20 EUR. Hinzu kommen ggf. Kosten für die Anfertigung von Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d) der Anlage zur VGebO, 0,15 EUR je Fotokopie). Ich bitte Sie daher, eine zustellungsfähige Postadresse anzugeben und mir mitzuteilen, ob Sie trotz der Gebührenpflicht Ihren Wunsch nach Akteneinsicht aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihr Antrag vom 23. Juli 2019 [#159593] Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag auf Ak…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 23. Juli 2019 [#159593]
Datum
2. September 2019 10:32
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich halte an meinem Antrag auf Akteneinsicht fest. Meine Postadresse ist: c/o Open Knowledge Foundation << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 159593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG) vom 23. Juli 2019 Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Ma…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG) vom 23. Juli 2019
Datum
6. September 2019 08:59
Status
Warte auf Antwort
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Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre E-Mail vom 2. September 2019 Sehr geehrte Frau Pfau, ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 2. September 2019. Bei der von Ihnen angegebenen postalischen Adresse handelt es sich um die Adresse des Open Knowledge Foundation e.V.. Ich bitte daher um Klarstellung, ob Sie den Antrag im Namen des Open Knowledge Foundation e.V. oder im eigenen Namen gestellt haben. Für den Fall, dass Sie den Antrag im eigenen Namen gestellt haben, benötige ich Ihre eigene postalische Adresse. Anderenfalls benötige ich eine von dem Verein auf Sie ausgestellte Originalvollmacht, welche an folgende Postadresse zu übersenden wäre: Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei, Referat ZS 5 Jüdenstraße 1 10178 Berlin Mit freundlichen Grüßen
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG) vom 23. Juli 2019 [#159593] Sehr geehrte<< Anrede >…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG) vom 23. Juli 2019 [#159593]
Datum
9. September 2019 11:30
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich stelle den Antrag in eigenem Namen. Anbei meine private Adresse. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anfragenr: 159593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Kein Nachrichtentext
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Via
Briefpost
Betreff
Datum
24. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
5,5 MB

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG) Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>>…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsgesetz (IFG)
Datum
27. September 2019 10:50
Status
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Frau Lea Pfau Nur per E-Mail an: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihre E-Mail vom 23. Juli 2019 und vom 9. September 2019 Sehr geehrte Frau Pfau, danke für Ihre E-Mail vom 9. September 2019. Ihr Antrag auf Zusendung des zwischen dem Land Berlin und der Agentur für Kommunikation CB.e geschlossenen Vertrages über die Erarbeitung, Durchführung und Evaluation einer In-House-Maßnahme "Mitarbeiter-Führungskräfte-Workshops und zugehörige Beratung zur Teamentwicklung und Prozessoptimierung" konnte nunmehr bearbeitet und positiv beschieden werden. Der Bescheid wurde an die von Ihnen in der E-Mail vom 09. September 2019 angegebene postalische Adresse versendet. Mit freundlichen Grüßen

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