Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen

Den Vertrag mit dem Ticket-Verkäufer CTS Eventim bezüglich der Terminvergabe zum Impfen gegen COVID-19.

"In Schleswig-Holstein werden, anders als in Hamburg und vielen anderen Bundesländern, die Termine für Corona-Schutzimpfungen nicht zentral über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern den Ticketing- und Konzertexperten Eventim vergeben. Grund für die Entscheidung sei die Erfahrung des Unternehmens aus Bremen gewesen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel der Deutschen Presse-Agentur. Nach Ansicht des Ministeriums ist das Unternehmen in der Lage, "ein begrenztes Gut", also Impftermine, auch unter hoher Auslastung von Anfragen zu vermitteln. Die Erfahrungen seien bislang positiv."
Quelle: https://www.t-online.de/region/kiel/news/id_89349498/schleswig-holstein-corona-impftermine-kann-man-bei-eventim-buchen.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag mit dem …
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
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Betreff
Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen [#209638]
Datum
26. Januar 2021 10:14
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit dem Ticket-Verkäufer CTS Eventim bezüglich der Terminvergabe zum Impfen gegen COVID-19. "In Schleswig-Holstein werden, anders als in Hamburg und vielen anderen Bundesländern, die Termine für Corona-Schutzimpfungen nicht zentral über die Kassenärztliche Vereinigung, sondern den Ticketing- und Konzertexperten Eventim vergeben. Grund für die Entscheidung sei die Erfahrung des Unternehmens aus Bremen gewesen, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums in Kiel der Deutschen Presse-Agentur. Nach Ansicht des Ministeriums ist das Unternehmen in der Lage, "ein begrenztes Gut", also Impftermine, auch unter hoher Auslastung von Anfragen zu vermitteln. Die Erfahrungen seien bislang positiv." Quelle: https://www.t-online.de/region/kiel/news/id_89349498/schleswig-holstein-corona-impftermine-kann-man-bei-eventim-buchen.html
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209638/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG) i…
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
WG: [EXTERN] Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen [#209638]
Datum
27. Januar 2021 14:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag nach § 4 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG) ist hier eingegangen. Soweit Sie mit Ihrem Antrag die Herausgabe des Vertrages mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen begehren, muss Ihr Antrag leider abgelehnt werden. Nach § 2 Abs. 4 Ziff. 2 IZG ist das Ministerium keine informationspflichtige Stelle, soweit es im Rahmen (der Gesetzgebungsverfahren oder ) beim Erlass von Rechtsverordnungen tätig wird. Das ist hier der Fall. Der von Ihnen benannte Vertrag bewegt sich im Rahmen des gesamten Maßnahmenspektrums aller Verordnungen zur Bekämpfung des COVID 19- Virus mittels Testverfahren und Impfungen und unterliegt damit nicht der Auskunftspflicht, da das Ministerium insoweit eben keine auskunftspflichtige Stelle im o.g. Sinne ist. Eine Herausgabe verbietet sich zudem nach § 10 Ziff. 3 IZG, da hier ansonsten die Preisgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der Vertragsparteien, insbesondere der Fa. Eventim, droht, die zu wettbewerbsrechtlichen Nachteilen der beteiligten Firma führen könnte. Das schutzwürdige Interesse der Fa. Eventim überwiegt das Interesse an einer öffentlichen Bekanntgabe, siehe auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts 3 BvR 2087/03, dort Rz. 78 ff. Ich bedaure, Ihnen keine positivere Nachricht zukommen lassen zu können. Dieser Bescheid ergeht kostenfrei (§ 13 Abs. 1 und 2 IZG). Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein einzulegen. Der Widerspruch kann 1. schriftlich oder zur Niederschrift beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel, 2. durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an: <<E-Mail-Adresse>> erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit lege ich Widerspruch ein. Der Widerspruchs g…
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [EXTERN] Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen [#209638]
Datum
1. Februar 2021 16:56
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Hiermit lege ich Widerspruch ein. Der Widerspruchs geht Ihnen in den nächsten Tagen per Briefpost mit meiner Unterschrift zu. Dieser wird diesen ausgedruckten Text enthalten mit meiner Unterschrift, da ich auch wünsche das die Korrespondenz hier über das Portal FragDenStaat.de geführt wird. Begründung für den Widerspruch: In meinen Augen müsste doch ein Vertrag zwischen der Landesregierung / Ministerium und dem Anbieter CTS Eventim vorliegen. Dieser Vertrag müsste die Art und Umfang der Leistungen regeln sowie die Entlohnung. Diesen Vertrag erbitte ich. Sollten Sie als Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren nicht über den Vertrag verfügen bzw. nicht an der Ausgestaltung beteiligt gewesen sein, so teilen Sie mir dies bitte mit. Sollten Sie Kenntnis haben, welche andere Behörde dies hat, bitte ich um Mithilfe dies mir mitzuteilen. Sie schreiben, dass Sie nach § 2 Abs. 4 Ziff. 2 IZG nicht auskunftsfähig seien. Dem widerspreche ich. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie mag ein ganzes Maßnahmenspektrum entsprechen und durch zahlreiche Einzelmaßnahmen erfolgen. In meinen Augen handelt es sich jedoch um einen eigenen Verwaltungsakt, wenn das Land SH hier eine Ausschreibung? vornimmt und einen Anbieter für die Vergabe und Organisation von Impfterminen auswählt. Daher ist es auch ein Verwaltungsakt mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Aufgrund meines Widerspruchs bitte ich die Angelegenheit zu überprüfen und mir den Vertrag mit CTS Eventim zugänglich zu machen. Sollten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorliegen, bitte ich diese in einem engen Rahmen zu schwärzen soweit dies notwendig ist. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209638/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Ihr Widerspruch vom 01.02.2021 Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihres Widerspruchs vom 01.02.2021 ergeht der …
Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Betreff
Ihr Widerspruch vom 01.02.2021
Datum
2. Februar 2021 11:27
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihres Widerspruchs vom 01.02.2021 ergeht der anliegende Widerspruchsbescheid. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen“ [#209638] [#209638]
Datum
2. Februar 2021 11:45
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/209638/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil In meinen Augen müsste doch ein Vertrag zwischen der Landesregierung / Ministerium und dem Anbieter CTS Eventim vorliegen. Dieser Vertrag müsste die Art und Umfang der Leistungen regeln sowie die Entlohnung. Diesen Vertrag erbitte ich. Die Behörde schreibt, dass Sie nach § 2 Abs. 4 Ziff. 2 IZG nicht auskunftsfähig seien. Dem widerspreche ich. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie mag ein ganzes Maßnahmenspektrum entsprechen und durch zahlreiche Einzelmaßnahmen erfolgen. In meinen Augen handelt es sich jedoch um einen eigenen Verwaltungsakt, wenn das Land SH hier eine Ausschreibung? vornimmt und einen Anbieter für die Vergabe und Organisation von Impfterminen auswählt. Daher ist es auch ein Verwaltungsakt mit dem Anbieter einen entsprechenden Vertrag zu schließen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 209638.pdf - 2021-02-02_1-2021_02_02_WiderspruchsbescheidNAME.docx.pdf - 2021-02-02_1-image001.png Anfragenr: 209638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209638/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
3. Februar 2021 09:52
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in ich habe die angefragte Behörde nunmehr um Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Das …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen“ [#209638] [#209638]
Datum
22. Februar 2021 10:23
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Sehr Antragsteller/in ich habe die angefragte Behörde nunmehr um Stellungnahme zu dem Vorgang aufgefordert. Das Schreiben dazu finden Sie im Anhang. Wenn ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
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Klage
An Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung Details
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Briefpost
Betreff
Klage
Datum
2. März 2021
An
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Status
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr Antragsteller/in wir hatten schon vor einiger Zeit eine Rückmeldung der Behörde erhalten, dass eine ensprec…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen“ [#209638] [#209638]
Datum
28. April 2021 16:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir hatten schon vor einiger Zeit eine Rückmeldung der Behörde erhalten, dass eine ensprechende Klage eingereicht und ein Rechtsanwalt damit beauftragt worden sei. Auch verweist man darauf, dass die bisher vertretene Rechtsposition bzgl. § 2 Abs. 4 Nr. 2 IZG-SH nicht mehr aufrecht erhalten werde. Vielmehr verweist man nun auf § 10 S. 1 Nr. 3 IZG-SH bzgl. Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Dies werde nun geprüft und innerhalb des gerichtlichen Verfahrens zu der vom Gericht festgelegten Frist konkretisiert werden. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt dazu melde. Ist diese Begründung Ihnen gegenüber inzwischen schon erfolgt? Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
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Von
Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung
Via
Briefpost
Betreff
Dokumente
Datum
3. Mai 2021
Status
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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
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Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. Mai 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank. Die Sache hat sich für mich erledigt. Das Sozialministerium hat Zugang…
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Betreff
AW: Re: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit CTS Eventim für die Terminvergabe - COVID-19 Impfungen“ [#209638] [#209638]
Datum
17. Mai 2021 15:24
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank. Die Sache hat sich für mich erledigt. Das Sozialministerium hat Zugang zu den Dokumenten ermöglicht. Der Fall meines Ersuchen / Vermittlung an das ULD ist somit erledigt. Haben Sie vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209638 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209638/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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