Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes"

den Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes"

[1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/digitaler-arbeitsplatz-lehrkraefte-schulen-bw-100.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. April 2024
  • Frist
    14. Mai 2024
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Vertrag mit Dataport über die …
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
12. April 2024 15:54
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [1] https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/digitaler-arbeitsplatz-lehrkraefte-schulen-bw-100.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305904/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen A…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
AW: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
14. Mai 2024 06:32
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes"“ vom 12.04.2024 (#305904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
15. Mai 2024 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 13.04.2024 betreffend den Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes". Wir gehen davon aus, dass Sie den Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte meinen. Die Bereitstellung der entsprechenden Vertragsunterlagen erfordert die Abstimmung mit dem Vertragspartner und ggf. auch die Durchführung eines Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 LIFG, das allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, weswegen wir die Antwortfrist gemäß § 7 Absatz 7 Satz 2 LIFG auf maximal drei Monate verlängern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragstell…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
15. Mai 2024 10:44
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischenantwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen A…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
13. Juni 2024 15:52
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes"“ vom 12.04.2024 (#305904) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 31 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsges…
Von
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
10. Juli 2024 18:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 12.04.2024 betreffend den Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes". Wir gehen davon aus, dass Sie den Digitalen Arbeitsplatz für Lehrkräfte meinen. Der Informationsanspruch mit Blick auf diesen Vertrag ist jedoch beschränkt, so dass Ihrem Antrag nur teilweise stattgegeben wird. Es besteht ein berechtigtes Interesse am Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen nach § 6 LIFG, weil die Offenlegung der Informationen geeignet ist, exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen den Marktkonkurrenten zugänglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachteilig zu beeinflussen. Geschäftsgeheimnisse zielen auf den Schutz kaufmännischen Wissens; sie betreffen alle Konditionen, durch welche die wirtschaftlichen Verhältnisse eines Unternehmens maßgeblich bestimmt werden können (u.a. Umsätze, Ertragslagen, Geschäftsbücher, Kundenlisten oder Bezugsquellen). Auch konkrete Vertragsgestaltungen, d.h. ein bestimmtes Vertragswerk, zu dem auch Angaben über beteiligte Kreditunternehmen und Finanzdienstleister, Modelle der Zwischenfinanzierung oder steuerrechtliche Abschreibungsmodalitäten und sonstige Transaktionsbeschreibungen gehören, sind als Geschäftsgeheimnis geschützt (BVerwG, Beschl. v. 08.02.2011, Az. 20 F 13/10 (Rn. 17) - zitiert nach juris). Die Beteiligung des Vertragspartners ergab, dass es sich vorliegend teilweise um geschützte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse handelt, welche der Vertragspartner zu schwärzen fordert. Darüber hinaus wurden personenbezogene Daten geschwärzt. Sie haben keine Erklärung über Ihr Interesse an personenbezogenen Daten im Sinne des Artikels 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2016/679 abgegeben, so dass die Namen von natürlichen Personen geschwärzt werden können. Die entsprechenden drei Vertragsunterlagen gehen Ihnen, wie oben ausgeführt in teilweise geschwärzter Fassung, beiliegend zu. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in &g…
An Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: EXTERN: Vertrag mit Dataport über die Bereitstellung des "digitalen Arbeitsplatzes" [#305904]
Datum
10. Juli 2024 21:57
An
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 305904 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/305904/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>