Vertrag mit DeGruyter

Vertrag mit de Gruyter über die Abgabe der Rechte am Bibliotheksdienst.

Genaue Beschreibung der zu den Verhandlungen mit de Gruyter vorliegenden Unterlagen: Aktenzeichen. Titel der Akte. Umfang der Akte (geschätzt, falls nicht paginiert).

Bei Kostenentstehung informieren Sie mich bitte vorab.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2015
  • Frist
    24. November 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit DeGruyter [#11699]
Datum
23. Oktober 2015 19:31
An
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag mit de Gruyter über die Abgabe der Rechte am Bibliotheksdienst. Genaue Beschreibung der zu den Verhandlungen mit de Gruyter vorliegenden Unterlagen: Aktenzeichen. Titel der Akte. Umfang der Akte (geschätzt, falls nicht paginiert). Bei Kostenentstehung informieren Sie mich bitte vorab.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist bei uns eingegangen. Innerhalb der uns zustehenden …
Von
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Betreff
AW: Vertrag mit DeGruyter [#11699]
Datum
29. Oktober 2015 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Akteneinsicht ist bei uns eingegangen. Innerhalb der uns zustehenden Frist von 2 Wochen werden wir Ihnen mitteilen, wie wir Ihren Antrag bescheiden. Nach einer ersten Prüfung Ihres Anliegens können die Gebühren lt. Gebühren- und Auslagenverzeichnis, Teil A Gebühren, Punkt 3, bei bis zu 500,00 EUR liegen. Beste Grüße Anja Richling Leiterin Abteilung Verwaltung <<E-Mail-Adresse>> Zentral- und Landesbibliothek Berlin, Breite Str. 30-36, 10178 Berlin www.zlb.de Postanschrift: Postfach 61 01 79, 10922 Berlin -------- Original-Nachricht -------- Betreff: Vertrag mit DeGruyter [#11699] Datum: Fri, 23 Oct 2015 17:31:37 -0000 Von: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> Antwort an: Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vertrag mit de Gruyter über die Abgabe der Rechte am Bibliotheksdienst. Genaue Beschreibung der zu den Verhandlungen mit de Gruyter vorliegenden Unterlagen: Aktenzeichen. Titel der Akte. Umfang der Akte (geschätzt, falls nicht paginiert). Bei Kostenentstehung informieren Sie mich bitte vorab. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie unser Schreiben, mit dem wir die Ablehnung Ihres Antrags fristge…
Von
Stiftung Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Betreff
Anfrage nach IFG: Vertrag mit DeGruyter [#11699]
Datum
6. November 2015 11:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt finden Sie unser Schreiben, mit dem wir die Ablehnung Ihres Antrags fristgerecht bescheiden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertrag mit DeGruyter" [#11699]
Datum
6. November 2015 12:30
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11699 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die ZLB nicht außerhalb ihrer Aufgaben tätig werden darf und die Begründung daher unzutreffend ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11699 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>