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Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH

Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Verkehrsampeln einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner seit 1. Januar 2006 ist die Alliander Stadtlicht GmbH.
Angesichts von Verzögerungen bei der Anpassung von Lichtsignalanlagen und Störungen möchte ich Sie bitten, mir Einsicht in die Vertragsmodalitäten zu gewähren. Das Land Berlin hat den Vertrag erst 2015 um 10 Jahre verlängert, ich würde insbesondere gerne wissen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Sanktionsmechanismen und Kündigungsanlässe im Falle des Nichtnachkommens. Dazu gehört auch, wie die Evaluation der Leistungserbringung geregelt wurde.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2017
  • Frist
    24. Oktober 2017
  • Kosten dieser Information:
    266,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Betreff
Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH [#24652]
Datum
20. September 2017 10:38
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Land Berlin hat für das Management von Planung, Bau, Betrieb und Instandhaltung von Verkehrsampeln einen Generalübernehmer beauftragt. Vertragspartner seit 1. Januar 2006 ist die Alliander Stadtlicht GmbH. Angesichts von Verzögerungen bei der Anpassung von Lichtsignalanlagen und Störungen möchte ich Sie bitten, mir Einsicht in die Vertragsmodalitäten zu gewähren. Das Land Berlin hat den Vertrag erst 2015 um 10 Jahre verlängert, ich würde insbesondere gerne wissen, welche Leistungen vereinbart wurden und welche Sanktionsmechanismen und Kündigungsanlässe im Falle des Nichtnachkommens. Dazu gehört auch, wie die Evaluation der Leistungserbringung geregelt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Kerstin Stark <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kerstin Stark << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrte Frau Stark, hiermit möchte ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 20.09.2017 zur o.g. Akteneinsi…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
AW: Anfrage nach IFG: WG: Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH [#24652]
Datum
21. September 2017 13:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Stark, hiermit möchte ich Ihnen den Eingang Ihres Antrages vom 20.09.2017 zur o.g. Akteneinsicht bestätigen. Ich bitte für die Prüfung Ihres Anliegens um etwas Geduld, da neben der rechtlichen Würdigung auch der Vertragspartner Alliander Stadtlicht GmbH zu der ggf. gewährten Akteneinsicht sein Einverständnis erklären muss. Bezüglich des voraussichtlichen Verwaltungsaufwandes sowie der anhängigen Kosten werden Sie noch einen Zwischenbescheid erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Sehr geehrter Frau Stark, Sie haben mit E-Mail vom 20. September 2017 Aktenauskunft in dem vom Land Berlin mit ei…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Aktenauskunft: Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH; Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin; Kostenmitteilung (i.V.m. Vorkasse)
Datum
13. Oktober 2017 16:14
Status
Warte auf Antwort

Vorkasse

Behörden dürfen den Zugang zu Informationen in der Regel nicht von der Zahlung im Voraus abhängig machen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Bescheid

Dies scheint ein endgültiger Bescheid der Behörde zu sein. Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wenn dies in der Rechtsbehelfsbelehrung so angegeben ist. Außerdem können Sie die Datenschutzbeauftragte um Vermittlung bitten.

Sehr geehrter Frau Stark, Sie haben mit E-Mail vom 20. September 2017 Aktenauskunft in dem vom Land Berlin mit einem Generalübernehmer (hier: Alliander Stadtlicht GmbH) für die Planung, den Bau, den Betrieb und die Instandhaltung von Verkehrsampeln geschlossenen Vertrag gebeten. Die dahingehenden Voraussetzungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG Bln) wurden von der Verkehrslenkung geprüft und insoweit bereits (teilweise) realisiert (realisiert wurde bereits die im vorliegenden Fall aus Rechtsgründen zwingend erforderliche Zustimmung der Alliander Stadtlicht GmbH). Die von Ihnen begehrte Akteneinsicht in den Generalübernehmer-Vertrag und eine Anlage zu den ingenieurtechnischen Bedingungen/Vorgaben kann ich insofern in teilgeschwärzter Fassung gewähren (vergleiche nachfolgende kostenbezogene Bedingung, nach § 12 Satz 2 IFG Bln sind bei Akteneinsicht geheimhaltungsbedürftige Aktenteile unkenntlich zu machen oder abzutrennen). Bejahendenfalls gilt zu beachten, dass die Kopien vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Rahmen des mit Ihrem Antrag auf Akteneinsicht vom 20. September 2017 verfolgten Zwecks zu verwenden sind. Im Übrigen steht der begehrten Akteneinsicht § 7 Satz 1 IFG Bln entgegen (betrifft soweit die übrigen Anlagen zum GÜ-Vertrag). Nach dieser Vorschrift besteht das Recht auf Akteneinsicht oder Aktenauskunft nicht, soweit dadurch ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis offenbart wird oder den Betroffenen durch die Offenbarung ein nicht nur unwesentlicher wirtschaftlicher Schaden entstehen kann. Dies ist vorliegend gegeben; ein das schutzwürdige Interesse der Betroffenen an der Geheimhaltung überwiegende Informationsinteresse liegt nicht vor. Die Durchführung Akteneinsicht oder Aktenauskunft wäre im vorliegenden Fall gebührenpflichtig. Ihr Verweis auf Belange nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), wonach kostenfreie Auskunft gewährt werden kann, verfängt nicht. Sie hatten darum gebeten, vorweg über die entstehenden Kosten informiert zu werden. Sollten Sie die Aktenauskunft weiterhin bejahen, würden Ihnen gegen eine Verwaltungsgebühr i. H. v. 266 € die relevanten Unterlagen digital per E-Mail übermittelt (sofern einzelne Papierkopien und die Übersendung per gewöhnlicher Post gewünscht wären, entstünden höhere Kosten (bitte gegebenenfalls explizit beantragen)). Der Vereinfachung halber böte es sich an, wenn Sie bei einem fortbestehenden Interesse an der Aktenauskunft den genannten Betrag bis zum 31. Oktober 2017 auf eines der nachstehend aufgeführten Konten bei der Landeshauptkasse Berlin unter Angabe des Kassenzeichens 0830001929748, des Grundes (Aktenauskunft GÜ-Vertrag) und Ihres Namens überweisen. Postbank Berlin IBAN: DE47100100100000058100, BIC: PBNKDEFF100 Berliner Sparkasse IBAN: DE25100500000990007600, BIC: BELADEBEXXX Bundesbank, Filiale Berlin IBAN: DE53100000000010001520, BIC: MARKDEF1100 Bitte informieren Sie mich kurz über Ihre Entscheidung und die Anweisung des genannten Kostenbetrages (Valuta), so dass die Herausgabe der Daten gegebenenfalls beschleunigt werden kann. Begründung Gemäß § 16 IFG Bln sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben. Für die Bemessung der Gebühren ist das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden. Nach § 6 GebBtrG i.V.m. der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) ist die vorgenannte Amtshandlung innerhalb der in Tarifstelle 1004 des Gebührenverzeichnisses genannten Rahmengebühren gebührenpflichtig. Innerhalb dieser Rahmengebühren hat die Verkehrslenkung Berlin zur Sicherstellung einer einheitlichen und effizienten Bemessung der Kosten Regelgebühren definiert. Die Aktenauskunft setzt sich im vorliegenden Fall aus einer Gebühr für die umfangreiche Auskunft (250 €) zuzüglich einer Gebühr für das Kopieren gespeicherter Daten (16 €) zusammen. Anmerkung: Sofern Sie einen rechtsbehelfsfähigen Bescheid (inklusive Vorkasse-Anforderung) unter Beachtung der Schriftform wünschen, senden Sie mir bitte eine entsprechende Mitteilung Freundliche Grüße
Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort, entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort…
An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Kerstin Stark (Changing Cities e.V.)
Betreff
AW: Aktenauskunft: Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH; Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin; Kostenmitteilung (i.V.m. Vorkasse) [#24652]
Datum
15. November 2017 08:38
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für Ihre Antwort, entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort. Ich bin nach wie vor an der Auskunft interessiert, die Gebühr von 266 EUR tut aber ihren Zweck und schreckt mich etwas ab. Ich muss zunächst prüfen, wie ich damit umgehe und wie dieser Betrag geleistet werden kann. Bitte geben Sie eine kurze Rückmeldung, dass Sie diese Ankündigung, dass ich mehr Bedenkzeit benötige, zur Kenntnis genommen haben. Mit freundlichen Grüßen Kerstin Stark Anfragenr: 24652 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Kerstin Stark << Adresse entfernt >>

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Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Guten Morgen Frau Stark, ich bestätige gerne den Eingang Ihrer Zwischenmitteilung. Sie unterliegen im Übrigen ke…
Von
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Betreff
Aktenauskunft II: Vertrag mit der Alliander Stadtlicht GmbH; Entscheidung der Verkehrslenkung Berlin; Kostenmitteilung (i.V.m. Vorkasse) [#24652]
Datum
15. November 2017 09:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Morgen Frau Stark, ich bestätige gerne den Eingang Ihrer Zwischenmitteilung. Sie unterliegen im Übrigen keinen zeitlichen Einschränkungen – die Auskunft kann auch zu einem späteren Zeitpunkt abgerufen bzw. geleistet werden. Freundliche Grüße