Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln

Anfrage an: Bezirksamt Neukölln

den Vertrag, mit dem die Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH für das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee beauftragt wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Mai 2019
  • Frist
    18. Juni 2019
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln [#142118]
Datum
14. Mai 2019 15:49
An
Bezirksamt Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Vertrag, mit dem die Brandenburgische Stadterneuerungsgesellschaft mbH für das Sanierungsgebiet Karl-Marx-Straße/Sonnenallee beauftragt wurde.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Lea Pfau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezüglich des Vertrags mit de…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Antw: Wtrlt: Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln [#142118]
Datum
27. Mai 2019 18:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Pfau, Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz bezüglich des Vertrags mit der BSG mbH haben wir erhalten. Wir wollen Ihnen die Akteneinsicht gewähren, werden aber aufgrund der Sensibilität für die BSG diese entsprechend § 14 IFG vorher anhören. Die Anhörung läuft bis zum 11. Juni 2019 so dass die Einsichtnahme danach erfolgen kann. Wir kündigen an Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 7 / 7a wie Stundensätze zu schwärzen. Da das IFG Berlin einschlägig ist, werden wir hierfür Gebühren erheben. Nach derzeitigem Stand voraussichtlich 30 Euro, sofern sich im Rahmen der Anhörung nicht noch wesentliche Aufwendungen ergeben- wovon wir aktuell nicht ausgehen. Die Gebühren bitten wir im Vorfeld zu entrichten (Sie erhalten von uns noch einen entsprechenden Gebührenbescheid). Mit freundlichen Grüßen,
Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrte Frau Pfau, die Anhörung mit der BSG ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Wir haben uns darauf geeini…
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln [#142118]
Datum
19. Juni 2019 17:41
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
891,9 KB
Sehr geehrte Frau Pfau, die Anhörung mit der BSG ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Wir haben uns darauf geeinigt die Stundensätze zu schwärzen und ansonsten den Vertrag zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Am 27.05.2019 hatte ich Ihnen bereits mitgeteilt, das eine Gebühr zu erheben ist, diese beträgt 30 Euro. Anbei erhalten Sie den Gebührenbescheid vorab. Sobald der Geldeingang bestätigt ist kann die Einsicht erfolgen (Übermittlung des Dokuments). Wenn Sie den Vorgang beschleunigen möchten können sie mir auch einen Zahlungsnachweis mailen. Mit freundlichen Grüßen,
Lea Pfau
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsge…
An Bezirksamt Neukölln Details
Von
Lea Pfau (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln [#142118]
Datum
1. August 2019 12:15
An
Bezirksamt Neukölln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln“ vom 14.05.2019 (#142118) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Einen Zahlungsnachweis der Gebühr von 30,00 Euro sende ich Ihnen anbei. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Lea Pfau Anhänge: - dkb-deutsche-kreditbank-ag-internet-banking.pdf Anfragenr: 142118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bezirksamt Neukölln
Sehr geehrte Frau Pfau, mit der heutigen Übersendung des Zahlungsnachweises kann ich die Sache nun abschließen. …
Von
Bezirksamt Neukölln
Betreff
Vertrag mit der BSG mbH zum Sanierungsgebiet Neukölln [#142118]
Datum
1. August 2019 16:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau Pfau, mit der heutigen Übersendung des Zahlungsnachweises kann ich die Sache nun abschließen. Anbei erhalten Sie den Vertrag mit Anlagen. Die Stundensätze bzw. Summen aus denen diese abgeleitet werden können wurden zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse der BSG geschwärzt. Ebenso wurde die Unterschrift der Geschäftsführers der BSG zum Kopierschutz mit einem Balken versehen. Vertragsergänzungen wurden bisher nicht geschlossen. Bitte beachten Sie: Ob wir auch künftige Unterlagen elektronisch übermitteln können oder eine Einsichtnahme im Amt erfolgen muss klären wir noch mit dem Rechtsamt. In diesem Fall kommen wir Ihren Wunsch nach, da die Prüfung noch nicht abgeschlossen ist und wir davon ausgehen dass Sie etwaige datenschutzrechtliche Anforderungen an die Speicherung solcher Daten kennen und anwenden. Mit freundlichen Grüßen,