Vertrag mit der DB AG über Bereitsstellung von 580 Waggons und Lokomotiven

den kompletten Vertrag bezüglich der Bereitstellung von Waggons und Lokomotiven von der DB AG für die Bundeswehr und/oder anderen NATO-Partnern.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    24. April 2021
  • Frist
    28. Mai 2021
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den kompletten Vertrag bez…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit der DB AG über Bereitsstellung von 580 Waggons und Lokomotiven [#219153]
Datum
24. April 2021 18:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den kompletten Vertrag bezüglich der Bereitstellung von Waggons und Lokomotiven von der DB AG für die Bundeswehr und/oder anderen NATO-Partnern.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 219153 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219153/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Betreff: Ihre Email vom 24. April 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Einga…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vertrag mit der DB AG über Bereitsstellung von 580 Waggons und Lokomotiven [#219153]
Datum
26. April 2021 10:55
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Betreff: Ihre Email vom 24. April 2021 Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Email vom 24. April 2021. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1583 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vertrag mit der DB AG über Bereitsstellung von 580 Waggons und Lokomotiven [#219153]
Datum
2. Juni 2021 15:59
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 Az 39-22-17/-1583 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 24.04.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 24.04.2021 (Bezug). Hierzu teile ich Ihnen mit, dass der Vorgang an das BAAINBw abgegeben wurde. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium der Verteidigung
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-11) Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 24. April 2021 baten Sie um Üb…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Vertrag mit der DB AG über Bereitsstellung von 580 Waggons und Lokomotiven [#219153]
Datum
30. Juni 2021 18:36
Status
Anfrage abgeschlossen
BAAINBw ZA1.1 - 39-22-17 (IFG 21-11) Sehr Antragsteller/in mit Ihrer Anfrage vom 24. April 2021 baten Sie um Übersendung des Vertrages bezüglich der Bereitstellung von Waggons und Lokomotiven der DB AG für die Bundeswehr und/oder andere NATO-Partner. Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach dem IFG hat grundsätzlich jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Gemäß § 6 IFG darf der Zugang zu Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen jedoch nur gewährt werden, soweit der Betroffene (im vorliegenden Fall die DB AG) eingewilligt hat. Dieses Verfahren bei Beteiligung Dritter wird in § 8 IFG weiter erläutert. Danach hat die Behörde dem Dritten, dessen Belange durch den Antrag auf Informationszugang berührt sind, schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Da Sie in Ihrem Antrag jedoch der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, ist mir die Einleitung des vorstehend beschriebenen Verfahrens gegenwärtig nicht möglich. Selbstverständlich steht es Ihnen jederzeit frei, einen entsprechenden Antrag ohne die vorgenommene Einschränkung zu stellen. Für diesen Fall weise ich vorsorglich darauf hin, dass die weitergehende Bearbeitung einschließlich des beschriebenen Drittbeteiligungsverfahrens nicht mehr gebührenfrei im Rahmen einer einfachen Auskunft im Sinne des § 10 IFG erfolgen kann. Vielmehr werden Gebühren zu erheben sein, deren genaue Höhe sich wesentlich am tatsächlich entstandenen Verwaltungsaufwand orientiert und demzufolge nicht - wie Ihrerseits gewünscht - schon im Voraus detailliert aufgeschlüsselt werden kann. Ebenso vorsorglich mache ich in diesem Zusammenhang auf die Begründungspflicht gemäß § 7 Absatz 1 Satz 3 IFG aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen