Vertrag mit der Wall AG - freie WLAN Access Points Freiburg

Vertrag mit der WALL AG zu den Werbesäulen in der Stadt,
insbesondere mit Laufzeit, Ausgestaltung und Erklärung/Sanktionen über die mit anzubringenden freien WLAN Access Points - vor allem im Bezug darauf das die seit mind. einem Jahr regelmässig und Großflächig nicht funktionieren. (Kein Internet zur Verfügung stellen)

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • Kosten dieser Information:
    2227,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Jens Rieger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vertrag mit der WALL AG zu den Wer…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Jens Rieger
Betreff
Vertrag mit der Wall AG - freie WLAN Access Points Freiburg [#269119]
Datum
31. Januar 2023 08:36
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertrag mit der WALL AG zu den Werbesäulen in der Stadt, insbesondere mit Laufzeit, Ausgestaltung und Erklärung/Sanktionen über die mit anzubringenden freien WLAN Access Points - vor allem im Bezug darauf das die seit mind. einem Jahr regelmässig und Großflächig nicht funktionieren. (Kein Internet zur Verfügung stellen)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 269119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269119/ Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger
Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Mail vom 31.01.2023. Bisher lagen uns keine Beschwerden über Funk…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: [T#59276089] AW: Vertrag mit der Wall AG - freie WLAN Access Points Freiburg [#269119]
Datum
2. Februar 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
7,4 KB
image002.png
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Rieger, vielen Dank für Ihre Mail vom 31.01.2023. Bisher lagen uns keine Beschwerden über Funktionsstörungen an den von der Wall GmbH betriebenen WLAN-Zugängen vor. Wir haben Ihren Hinweis an die Firma Wall weitergegeben und um Überprüfung und Abhilfe gebeten. Auf Ihren Antrag auf Informationszugang nach § 1 Abs. 2 LIFG werden wir baldmöglichst zurückkommen – es sei denn, dieser hätte sich für Sie mit der Unterrichtung der Firma Wall erledigt, in dem Fall bitten wir um einen kurzen Hinweis. Mit freundlichen Grüßen
Jens Rieger
Guten Tag, vielen Dank für ihre zügige Zwischenmeldung, nach weiterer Recherche und Rücksprache mit vielen mitst…
An Stadt Freiburg im Breisgau Details
Von
Jens Rieger
Betreff
AW: [T#59276089] AW: Vertrag mit der Wall AG - freie WLAN Access Points Freiburg [#269119]
Datum
2. Februar 2023 14:45
An
Stadt Freiburg im Breisgau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für ihre zügige Zwischenmeldung, nach weiterer Recherche und Rücksprache mit vielen mitstreitern im CCC scheinen fast alle innenstädtische WLAN Hotspots regelmässig ohne funktionierendes Internet. Es wird in der Regel das WALL AG WLAN ausgestrahlt, aber eine weiterleitung ins Internet findet nicht - oder bestenfalls sehr mangelhaft statt. Dieser Zustand wird anekdotisch schon für Besuche in der Innenstadt ab 2021 berichtet. (soweit die Erinnerungen zurück gehen) Konkret sind Installationen an der POST, auf der KAJO und am Schwabentor benannt worden. Keiner der Angefragten kann sich ein ein funktionierenden Hotspot in den vergangenen Monaten erinnern. Wobei das nicht strukturiert getestet und erfasst wurde. Das Auskunftsersuchen über inhalt und Laufzeit des Vertrages bleiben bestehen. (insbesondere auf die Leistungen zu den WLAN Hotspots) Mit freundlichen Grüßen Jens Rieger Anfragenr: 269119 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269119/ Postanschrift Jens Rieger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Freiburg im Breisgau
Sehr geehrter Herr Rieger, mit Mail vom 31.01.2023 haben Sie auf Grundlage von § 1 Abs. 2 LIFG beantragt, Ihnen d…
Von
Stadt Freiburg im Breisgau
Betreff
AW: [T#59276089] AW: Vertrag mit der Wall AG - freie WLAN Access Points Freiburg [#269119]
Datum
13. Februar 2023 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

image001.png
7,4 KB
image002.png
1,6 KB


Sehr geehrter Herr Rieger, mit Mail vom 31.01.2023 haben Sie auf Grundlage von § 1 Abs. 2 LIFG beantragt, Ihnen den Vertrag mit der Wall AG (jetzt: Wall GmbH) zu den Werbesäulen in der Stadt Freiburg zuzusenden. Der Anspruch auf Informationszugang besteht nach § 6 LIFG nicht, soweit und solange der Schutz geistigen Eigentums entgegensteht. Zugang zu Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen darf nur gewährt werden, soweit und solange die geschützte Person eingewilligt hat. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse sind alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Die Wall GmbH zählt den von Ihnen begehrten Vertrag zu ihren Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Sie nimmt deutschlandweit an Ausschreibungen zur Vergabe von Werberechten und Stadtmöblierungslösungen teil. Vertraglich definierte Kalkulationen bilden im Rahmen der Zuschlagsvergabe verhandelte Einzelheiten ab, die insbesondere im Hinblick auf Ausschreibungen in anderen Städten geheim zu halten sind. Zudem ist auch der Vertragsstruktur selbst sowie der Ausgestaltung zahlreicher Passagen zu technischen Details ein erheblicher wirtschaftlicher Wert beizumessen; eine Preisgabe würde Konkurrenten einen deutlichen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Auch wenn Ihr Auskunftsbegehren augenscheinlich nicht auf eine Bevorteilung aus einer Konkurrenzsituation gerichtet ist, würde eine Preisgabe des Vertrags zur Offenlegung geheimer Details führen, die über Umwege Konkurrenten aus der Branche zugänglich werden könnten. Die Wall GmbH willigt in eine Herausgabe des Vertrags nicht ein. Daher können wir Ihnen den Vertrag nicht zuschicken. Sie haben die Möglichkeit, Ihr Auskunftsersuchen zu präzisieren und auf bestimmte Punkte oder Fragen zu beschränken. Wir weisen darauf hin, dass es sich voraussichtlich nicht um eine gebührenfreie einfache Auskunft handeln dürfte. Denn da auch bei geänderter Fragestellung Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Wall GmbH berührt sein könnten, müssten wir diese voraussichtlich nach § 8 LIFG beteiligen und ggf. eine rechtliche Bewertung vornehmen, was den geringen Aufwand einer gebührenfreien einfachen Auskunft übersteigen würde. Die Höhe der Gebühr hängt von der Fragestellung und dem daraus resultierenden Verwaltungsaufwand ab; nach Ziffer 1 der Anlage 1 zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Freiburg beträgt der Gebührenrahmen 23,20 bis 2.227,40 Euro. Mit freundlichen Grüßen