Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Den Vertrag mit der Münchener Firma Elaman über die Nutzung eines Programms zur so-genannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wie berichtet in http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. Mai 2013
  • Frist
    7. September 2013
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Vertrag mit …
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ
Datum
4. Mai 2013 11:05
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Vertrag mit der Münchener Firma Elaman über die Nutzung eines Programms zur so-genannten "Quellen-Telekommunikationsüberwachung", wie berichtet in http://www.zeit.de/vorabmeldungen/neu-in-der-aktuellen-zeit/seite-3
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskriminalamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Programms zur sog Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Programms zur sog Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Datum
29. Mai 2013
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Prog…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Programms zur sog Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Datum
4. Juni 2013 17:17
An
Bundeskriminalamt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich den Bundesdatenschutzauftragten zur Vermittelung anrufen werden. Laut IFG § 7 Abs. 5 sind die Information dem Antragsteller unter Berücksichtigung seiner Belange unverzüglich zugänglich zu machen. Dabei soll der Informationszugang innerhalt eines Monats erfolgen. Dies ist nicht erfolgt. Da dies m.E. eine einfache Anfrage ist und eine Prüfung keineswegs aufwendig ist, klingt dieses "erweiterte Verfahren", ob man einfach zur Zeit schinden wolle. Weiterhin weiße ich Sie auf die Gebührenordnung zum IFG hin. Sollten Gebühren anfallen, so bitte ich Sie mir eine ungefähre Abschätzung ihrer Arbeitszeit zu nennen. Weiterhin möchte ich auf § 2 der Informationsgebührenverordnung verweisen. Dort heißt es, dass aus Gründen der Billigung oder des öffentlichen Interesses um 50% ermäßigt werden kann, oder in besonderen Fällen von einer Gebühr sogar davon abgesehen werden kann. ... Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskriminalamt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Programms zur sog Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Vertrag mit der Fa. Elaman über die Nutzung eines Programms zur sog Quellen-Telekommunikationsüberwachung
Datum
29. Juli 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ"
Datum
6. August 2013 11:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4100 Aus den Skandalen um den Euro Hawk sollte die logische konsequenz gezogen werden und dieser Vertrag genau beleuchtet werden: Nach einer Einschätzung der Generalstaatsanwaltschaft München vom Juni 2011 gibt es für den Einsatz von Überwachungssoftware in Form von Trojanern oder Keyloggern derzeit in Deutschland keine gesetzliche Grundlage. Insbesondere sei § 100h Abs. 1 Nr. 2 StPO nicht ausreichend. Auch das Bundesverfassungericht beantwortete diese Frage ähnlich am 27. Februar 2008. Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 Grundgesetzes garantiert das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme. Dies ist bei einem Trojaner/Keylogger oder ähnlichen Systemen nicht der Fall. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Vertrag mit Elaman über Quellen-TKÜ"
Datum
6. August 2013 11:39
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/4100 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in