Vertrag mit Firma VUPEN

Aus der Presse ist zu entnehmen, daß das BSI mit der Firma VUPEN einen Vertrag geschlossen hatte.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-will-informationen-ueber-software-sicherheitsluecken-einkaufen-a-1001844.html

Bitte senden Sie mir diesen Vertrag zu. Sollten weitere Verträge oder Vereinbarungen mit der Firma VUPEN bestehen, bitte ich Sie, mir diese Verträge/Unterlagen ebenfalls zuzusenden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. November 2014
  • Frist
    12. Dezember 2014
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aus der Presse i…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Firma VUPEN [#7951]
Datum
9. November 2014 21:14
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aus der Presse ist zu entnehmen, daß das BSI mit der Firma VUPEN einen Vertrag geschlossen hatte. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bnd-will-informationen-ueber-software-sicherheitsluecken-einkaufen-a-1001844.html Bitte senden Sie mir diesen Vertrag zu. Sollten weitere Verträge oder Vereinbarungen mit der Firma VUPEN bestehen, bitte ich Sie, mir diese Verträge/Unterlagen ebenfalls zuzusenden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
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Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Dezember 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
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