Vertrag mit Google Ireland Limited zur Nutzung von Geodaten

Bitte übersenden Sie mir alle Vertragsdokumente in Bezug auf die Lieferung von Geodaten an die Google Ireland Limited (http://google-latlong.blogspot.de/2011/12/updating-maps-of-united-kingdom-germany.html).

"For example, Germany's Federal Agency for Cartography and Geodesy (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) supplied us harmonized data from surveying and mapping agencies of all 16 federal states (Länder)."

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2012
  • Frist
    10. Juli 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
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Betreff
Vertrag mit Google Ireland Limited zur Nutzung von Geodaten
Datum
6. Juni 2012 16:55
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Bitte übersenden Sie mir alle Vertragsdokumente in Bezug auf die Lieferung von Geodaten an die Google Ireland Limited (http://google-latlong.blogspot.de/2011/12/updating-maps-of-united-kingdom-germany.html). "For example, Germany's Federal Agency for Cartography and Geodesy (Bundesamt für Kartographie und Geodäsie) supplied us harmonized data from surveying and mapping agencies of all 16 federal states (Länder)."
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
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Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Via
Briefpost
Betreff
Datum
6. Juli 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
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