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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Vertrag mit juris

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,. .. Die juris GmbH - Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, vertreten durch ihren Geschäftsführer • • • • • • • • • • • • • • • • • • • • im Folgenden Auftragnehmer, und das Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz, Emst-Ludwig-Straße 3, 55116 Mainz, im Folgenden Auftraggeber, schließen folgenden Vertrag §1 Gegenstand 1. Gegenstand des Vertrages ist b.) der Aufbau und Betrieb eines BOrgerservices mit Verwaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz. 2. §2 Vertragsbestandteile Es gelten nacheinander als Vertragsbestandteile:
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-2- §5 Leistungen für den Bürgerservice Der Auftragnel:lmer übernimmt für den Auftraggeber den Aufbau und das Hosting eines - für die Allgemeinheit kostenlosen - Bürgerservices im Internet mit Verwaltungsvorschriften in der jeweils aktuellen konsolidierten Fassung mit einer .einfachen Volltextsuche. Eine Beschränkung durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.
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-3- P f l e g e - - . des Bürgerservice Im Rahmen der Pflege erfasst und formatiert der Auftraggeber die Verwaltungsvorschriften - Zudem bearbeitet die Daten dokumentarisch nach und führt die technische wird der Bürgerservice durch ihn aktualisiert und gepflegt. •fh-.:3nnohrno!lor ...... _ I "· .. §9 Vergütung
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-4- §10 DurchführungNerfügbarkeH 1. Jede Vertragspartei benennt einen Ansprachpartner für die Abwicklung der mit diesem Vertrag zusammenhängenden inhaltlichen und technischen Fragen. 2. ,;' .. i.. 2. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen und Kündigung dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftfonn. ! ~-.·· 3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame durch eine wirksame Vertragsbestimmung ersetzen, die den geschäftlichen Absichten am nächsten kommt die. die Parteien mit der unwirksamen Vertragsbestimmung verfolgt haben. 4. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mainz. Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz jurisGmbH
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• -- --· -·· -----oie-- ·ju'i'is···-·GmhH;- Jünstiscfies · rriformationssystem ······-··-··--·--··-·-······- ·········---~ Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken, vertreten .. ·--···-· fOr die Bundesrepublik Deutschland, GeschäftsfOhrer nachfolgend Auftragnehmer, und das ~nd Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, Diether--von-lsenburg-Straße 1, 55116 Mainz, nachfolgend Auftraggeber, schließen folgenden • Aufbau und Betrieb eines Bürgerservices mit Venlvaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz § 1 Gegenstand Gegenstand dieses Änderungsvertrags ist die vollständige Erfassung, Konsolidierung und Dokumentation aller rheinland-pfälzischen Verwaltungsvorschriften durch den Auftragnehmer auf Basis der Auswertung der Veröffentlichungsblätter Rheinland-Pfalz. Der Vertrag über den Aufbau Borgerservices mit Verwaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz wird nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen geändert.
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• JUrts· {1) § 6 des- Vertrags - Pflege des Bürgerservice - erhalt folgende Fassung: "§ 6 Pflege lrn Rahmen der Pflege erfasst der des Bürgerservice Auftragn~hmer alle Verwaltungsvorschriften Rheinland-Pfalz, die in den Veröffentlichungsblättern Rheinland-Pfalz veröffentlicht wurden. Der Auftragnehmer dokumentiert und konsolidiert die Er stellt in den Bürgerservice der Auftragnehmer die _technische Pflege, das Hosting und die Bereitstellung {2) § 9 Nr. 1 Satz 2 des Vertrags §3 des Bürgerservices_~ Vergütung - wird wie folgt gefasst
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JU r1s· • § S Schriftform Änderungen und Ergänzungen bedQrfen der Schriftform. MOndliehe Nebenabreden sind nicht getroffen und haben keine Wirksamkeit § 6 Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so bleiben die Obrigen Bestimmungen davon unberuhrt. Anstelle der unwirksamen Regelung soll in diesem Fall eine solche Bestimmung treten, die vom inhaltliehen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt fOr den Fall einer LOcke im Vertrag. Mainz, Ministerium der Justiz SaarbrUcken,
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