Vertrag mit Microsoft bzgl. Produkt "Microsoft Office 365 Pro Plus"

Die Schulen im Zuständigkeitsbereich der Bez.-Reg. (darunter bspw. die Schule "Freiherr-vom-Stein Gymnasium Münster") verwenden das Produkt "Microsoft Office 365 Pro Plus" zur Digitalisierung der Schulen. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz fordere ich aufgrund von Datenschutzbedenken hiermit eine Kopie des Vertrages, den die Schulen bzw. die Bez.-Reg. mit Microsoft bzgl. dieses Produktes geschlossen hat an.
Unabhängig ob die Bez.-Reg. die eigentliche Vertragspartei ist, verfügt sie vermutlich dennoch über besagten Vertrag/Verträge, daher ist diese Anfrage erst einmal an Sie gerichtet.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    26. Januar 2021
  • Frist
    2. März 2021
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Bezirksregierung Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Microsoft bzgl. Produkt "Microsoft Office 365 Pro Plus" [#209785]
Datum
26. Januar 2021 21:50
An
Bezirksregierung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Schulen im Zuständigkeitsbereich der Bez.-Reg. (darunter bspw. die Schule "Freiherr-vom-Stein Gymnasium Münster") verwenden das Produkt "Microsoft Office 365 Pro Plus" zur Digitalisierung der Schulen. Gemäß Informationsfreiheitsgesetz fordere ich aufgrund von Datenschutzbedenken hiermit eine Kopie des Vertrages, den die Schulen bzw. die Bez.-Reg. mit Microsoft bzgl. dieses Produktes geschlossen hat an. Unabhängig ob die Bez.-Reg. die eigentliche Vertragspartei ist, verfügt sie vermutlich dennoch über besagten Vertrag/Verträge, daher ist diese Anfrage erst einmal an Sie gerichtet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 209785 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/209785/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bezirksregierung Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 26.01.2021. Das Umweltinformationsgeset…
Von
Bezirksregierung Münster
Betreff
AW: Vertrag mit Microsoft bzgl. Produkt "Microsoft Office 365 Pro Plus" [#209785]
Datum
5. Februar 2021 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage vom 26.01.2021. Das Umweltinformationsgesetz und das Verbraucherinformationsgesetz sind hier nicht einschlägig. Es handelt sich ausschließlich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ihrem Informationsbegehren kann ich nicht nachkommen. Der in § 4 Abs. 1 IFG verankerte Anspruch auf Zugang zu einer amtlichen Information setzt ausweislich seines Wortlauts unter anderem voraus, dass die Information bei der Stelle vorhanden ist. Verträge über die in Schulen eingesetzten Softwareprogramme werden jedoch nicht mit der Bezirksregierung Münster geschlossen. Letztere ist insofern weder Vertragspartner, noch liegen ihr diese Verträge vor. Eine Pflicht, im Sinne eines Informationsverschaffungsanspruches die Information zu besorgen, existiert darüber hinaus nicht (Schwartmann in: BeckOK Informations- und Medienrecht, Gersdorf/Paal, 30. Ed. Stand: 01.02.2020, § 4 IFG NRW Rn. 11). Unabhängig davon, dass die Bezirksregierung Münster für Ihren Anspruch nicht zuständig ist, können Sie diesen auch aus den vorstehenden Gründen nicht gegenüber der Bezirksregierung Münster durchsetzen. Ihren Antrag leite ich nicht weiter, da Sie der Weitergabe Ihrer Daten ausdrücklich widersprochen haben und es darüber hinaus an einer diesbezüglichen Verpflichtung fehlt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann nunmehr innerhalb einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Münster, Piusallee 38, 48147 Münster erhoben werden. Die Klage ist zu richten gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster und schriftlich einzureichen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären. Die Klage kann auch in elektronischer Form eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und an die elektronische Poststelle des Gerichts übermittelt werden. Falls die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen