Vertrag mit Netcologne für Schulen

Alle Verträge mit der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, welche den technischen Support von Schulen betreffen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Oktober 2017
  • Frist
    7. November 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Netcologne für Schulen [#24863]
Datum
5. Oktober 2017 22:26
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Verträge mit der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, welche den technischen Support von Schulen betreffen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ vom 05.10.…
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit Netcologne für Schulen [#24863]
Datum
13. November 2017 20:52
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ vom 05.10.2017 (#24863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ vom 05.10.…
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Vertrag mit Netcologne für Schulen [#24863]
Datum
24. November 2017 22:59
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ vom 05.10.2017 (#24863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an mein Schulamt gerichteten E-Mails vom 13.11.2…
Von
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG NRW
Datum
5. Dezember 2017 11:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre an mein Schulamt gerichteten E-Mails vom 13.11.2017 sowie vom 24.11.2017 liegen mir zuständigkeitshalber vor. Nach Recherchen im Hause habe ich keinen Eingang des von Ihnen erwähnten Antrags vom 05.10.2017 feststellen können. Insofern bitte ich zunächst um Übersendung des Antrags. Zudem bitte ich zur weiteren Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Identitätsfeststellung um Übermittlung einer ladungsfähigen Anschrift, da sich diese ihren oben genannten E-Mails nicht entnehmen lässt. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Netcologne für Schulen [#24863]
Datum
10. Dezember 2017 14:31
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Verträge mit der NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH, welche den technischen Support von Schulen betreffen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017 Sehr geehrte ***, gemäß § 8 IFG NRW habe heute das Unternehmen, welche…
Von
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Via
Briefpost
Betreff
lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017
Datum
12. Dezember 2017
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
157,4 KB
Sehr geehrte ***, gemäß § 8 IFG NRW habe heute das Unternehmen, welches den technischen Support an Schulen des Rheinisch-Bergischen Kreises durchführt, um Stellungnahme zu Ihrem Antrag gebeten. Eine Entscheidung über Ihren Antrag kann ich erst treffen, wenn mir diese Stellungnahme vorliegt. Ich bitte um Ihr Verständnis. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
AW: lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017 [#24863] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre …
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017 [#24863]
Datum
14. Dezember 2017 17:02
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre lobenswert schnelle, schriftliche Antwort. Ich bitte Sie jedoch erneut ausdrücklich darum, mir die Antworten elektronisch zuzusenden, da ein Ausdruck reine Papier- und Geldverschwendung ist. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH zu 100% der GEW Köln AG gehört, welche, z.T. über die Stadtwerke Köln Gmbh, vollständig der Stadt Köln gehört. NetCologne ist also zu 100% ein Unternehmen der Stadt Köln und somit ein öffentliches Unternehmen, bei welchem ich ebenfalls nach dem Dokument fragen könnte. Mit freundliche Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017 [#24863] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfrei…
An Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: lhr Antrag nach dem IFG NRW vom 10.12.2017 [#24863]
Datum
31. Januar 2018 09:13
An
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ vom 05.10.2017 (#24863) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Kein Nachrichtentext
Von
Schulamt für den Rheinisch-Bergischen Kreis
Via
Briefpost
Betreff
Datum
7. Februar 2018
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
773,0 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-We…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ [#24863]
Datum
9. Februar 2018 20:23
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte Sie bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG) nach Ihrer Einschätzung, ob bei der Anfrage tatsächlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse offenbart werden und, wenn ja, ob eine Abwägung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen mit öffentlichem Interesse gemäß §8 IFGNRW trotzdem die Veröffentlichung des Dokuments rechtfertigen würde, insbesondere weil die Digitalisierung von Schulen und eine Grundgesetzänderung zur Förderung dieser aktuell in Medien und Politik viel diskutiert werden. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24863 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.02.2018 wird hiermit bestätigt.
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Netcologne für Schulen“ [#24863]
Datum
14. Februar 2018 10:16
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.02.2018 wird hiermit bestätigt.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.10.2017 Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.10.2017 Aktenzeichen: 209.…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.10.2017
Datum
26. Juli 2018 16:11
Status
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 5.10.2017 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-721/18 Stellungnahme des Landrats vom 19.7.2018 ________________________________ Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Kenntnisnahme leite ich Ihnen die Stellungnahme des Landrats vom 19.7.2018 weiter. Aus dieser ergibt sich der Leistungsumfang des von Ihnen Beantragten und damit ein von mir in meiner Email vom 22.3.2018 angesprochener Teilzugang. Mit freundlichen Grüßen