Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zum Engagement des Unternehmens Palantir Technologies bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Europa heißt es:

"Palantir has signed a deal with a regional government in Germany, where it already has a 14 million euro ($15 million) contract with law enforcement in North Rhine-Westphalia, the person said."
https://www.bloomberg.com/amp/news/arti…

Hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgeschlossen? Sollte dies der Fall sein, erbitte ich die Übersendung von diesem.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Bericht der …
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183822]
Datum
1. April 2020 21:24
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zum Engagement des Unternehmens Palantir Technologies bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Europa heißt es: "Palantir has signed a deal with a regional government in Germany, where it already has a 14 million euro ($15 million) contract with law enforcement in North Rhine-Westphalia, the person said." https://www.bloomberg.com/amp/news/arti… Hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen einen Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgeschlossen? Sollte dies der Fall sein, erbitte ich die Übersendung von diesem. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183822
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in der Link in meiner gerade versendeten Anfrage zum Bericht von Bloomberg ist leider d…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183822]
Datum
1. April 2020 21:30
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in der Link in meiner gerade versendeten Anfrage zum Bericht von Bloomberg ist leider defekt. Der korrekte Link lautet: https://www.bloomberg.com/amp/news/articles/2020-04-01/palantir-in-talks-with-germany-france-for-virus-fighting-tool?__twitter_impression=true Bitte entschuldigen Sie dieses Versehen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183822
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbei…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183822]
Datum
6. April 2020 07:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre o. a. Anfrage nehme ich Bezug. Bevor die Angelegenheit hier weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie, mir Ihre Postanschrift mitzuteilen. Hinweise und Informationen zur Verarbeitung und Speicherung Ihrer persönlichen Daten finden Sie hier: https://www.land.nrw/de/datenschutzhinweise. Nach § 4 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) hat jede natürliche Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten Stellen Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Da mir keine verifizierbaren Informationen über Ihre Identität vorliegen, kann ich nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausschließen, dass hinter Ihrem Namen eine juristische Person oder Personengruppe steht, die als Anspruchsberechtigte ausscheidet. Zudem sehen die allgemeinen Grundsätze des Verwaltungsverfahrens vor, dass ein Antrag inhaltlich einen Mindeststandard erfüllen muss. So müssen unter anderem der Name und die Anschrift des Antragstellers angegeben werden, um eine Rückführbarkeit des Antrages auf eine konkrete Person zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Meine Postadresse befindet sich am Ende die…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183822]
Datum
6. April 2020 08:18
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre heutige Nachricht. Meine Postadresse befindet sich am Ende dieser Email. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183822 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183822 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihre IFG-Anfrage über "fragdenstaat.de" vom 1. April 2020 "Vertrag mit Palantir Technologies zur Be…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG-Anfrage über "fragdenstaat.de" vom 1. April 2020 "Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COViD-19-Pandemie [#183822]"
Datum
8. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
370,9 KB
in Beantwortung Ihrer oben genannten IFG-Anfrage, in deren Zusammenhang Sie auf meine Nachfrage mit E-Mail vom 6. April 2020 Ihre Anschrift angegeben hatten, teile ich Ihnen mit, dass die Landesregierung im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie keinen Vertrag mit Palantir Technologies abgeschlossen hat.