Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

in einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zum Engagement des Unternehmens Palantir Technologies bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Europa heißt es:

"Palantir has signed a deal with a regional government in Germany, where it already has a 14 million euro ($15 million) contract with law enforcement in North Rhine-Westphalia, the person said."
https://www.bloomberg.com/amp/news/articles/2020-04-01/palantir-in-talks-with-germany-france-for-virus-fighting-tool?__twitter_impression=true

Hat die Landesregierung von Hessen einen Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgeschlossen? Sollte dies der Fall sein, erbitte ich die Übersendung von diesem.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. April 2020
  • Frist
    5. Mai 2020
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zu…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183824]
Datum
1. April 2020 21:38
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in in einem Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg zum Engagement des Unternehmens Palantir Technologies bei der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in Europa heißt es: "Palantir has signed a deal with a regional government in Germany, where it already has a 14 million euro ($15 million) contract with law enforcement in North Rhine-Westphalia, the person said." https://www.bloomberg.com/amp/news/articles/2020-04-01/palantir-in-talks-with-germany-france-for-virus-fighting-tool?__twitter_impression=true Hat die Landesregierung von Hessen einen Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie abgeschlossen? Sollte dies der Fall sein, erbitte ich die Übersendung von diesem. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183824
Hessische Staatskanzlei
RUV12/0647/0012 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang vom 1. April 2020 habe ich zus…
Von
Hessische Staatskanzlei
Betreff
Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183824]
Datum
15. April 2020 09:04
Status
Warte auf Antwort
image001.png
6,8 KB


RUV12/0647/0012 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihren Antrag auf Informationszugang vom 1. April 2020 habe ich zuständigkeitshalber an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in die Hessische Staatskanzlei hat Ihren Antrag auf Informationszugang zur Bearbeitung …
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183824]
Datum
22. April 2020 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in die Hessische Staatskanzlei hat Ihren Antrag auf Informationszugang zur Bearbeitung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport weitergereicht. Die Prüfung Ihres Antrags wurde eingeleitet. Sie erhalten weitere Nachricht, wenn die Prüfung abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.04.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Inf…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Vertrag mit Palantir Technologies zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie [#183824]
Datum
8. Mai 2020 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit E-Mail vom 01.04.2020 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) bei der Hessischen Staatskanzlei beantragt, Ihnen den Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie zu übersenden, wenn ein solcher Vertrag geschlossen wurde. Die Staatskanzlei hat den Antrag am 06.04.2020 zur Beantwortung an das Hessische Ministerium des Innern und für Sport abgegeben. Ein Vertrag mit Palantir Technologies im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie ist nicht abgeschlossen worden. Ihr Antrag auf Informationszugang hat sich daher erledigt. Mit freundlichen Grüßen