Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen

- den Vertrag mit dem Bauunternehmen Porr für dessen Auftrag zum Neubau der Rheinbrücke bei Leverkusen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen [#185379]
Datum
26. April 2020 19:00
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Vertrag mit dem Bauunternehmen Porr für dessen Auftrag zum Neubau der Rheinbrücke bei Leverkusen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185379
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgäng…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
WG: Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen [#185379]
Datum
18. Mai 2020 14:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach Maßgabe der hier einschlägigen Vorschriften des IFG NRW können nur Aktenvorgänge über in sich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge dem Informationssuchenden an die Hand gegeben werden. Der Vertrag an sich ist aber nicht abgeschlossen, so dass die Information nicht erteilt werden kann. Weiterhin betrifft Ihre Anfrage Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die vom IFG ebenfalls nicht eingeschlossen sind. Wir verweisen aber auf den Bericht des NRW-Landtags, der den Vorgang an sich sehr ausführlich wiedergibt. https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-3340.pdf Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen“ [#185379] [#185379]
Datum
19. Mai 2020 16:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/185379 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil sie aufgrund mir unbekannten Gründe abgelehnt wurde. Die Behörde spricht davon, dass nur "Aktenvorgänge über in sich abgeschlossene Verwaltungsvorgänge" nach dem IFG NRW herausgegeben werden dürfen. Ich finde diese Begrifflichkeiten nicht im Gesetzestext zurück. Weiterhin spricht die Behörde ohne weitere Einzelfallbegründung von "Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die vom IFG ebenfalls nicht eingeschlossen sind." Die Behörde bezieht sich damit wohl auf den Paragraphen § 8 zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Die Behörde paraphrasiert und interpretiert diesen Paragraphen jedoch völlig falsch. Ich bitte deshalb um Ihre Vermittlung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 185379.pdf Anfragenr: 185379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185379
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.4.2020 [#185379] Aktenzeichen: 209.2.3.1.10-4666/20 Sehr geehrteAntragst…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang vom 26.4.2020 [#185379]
Datum
25. November 2020 01:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Aktenzeichen: 209.2.3.1.10-4666/20 Sehr geehrteAntragsteller/in seit dem 28. Mai 2020 habe ich in der oben genannten Sache nichts mehr von Ihnen gehört. Bitte informieren Sie mich über den Stand der Vermittlung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185379/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in am 16. Juni 2020 schrieben Sie in einer E-Mail an die Landesbeauftragte für Datensch…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen [#185379]
Datum
27. November 2020 18:45
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in am 16. Juni 2020 schrieben Sie in einer E-Mail an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, dass Sie mich bezüglich meines IFG-Antrags „Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen“ vom 26. April 2020 (#185379) unmittelbar informieren werden. Von Ihnen habe ich jedoch keine E-Mail erhalten. Ich bitte daher um eine Entscheidung zu meinem IFG-Antrag. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 185379 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185379/
Landesbetrieb Straßenbau NRW
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Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
Betreff versteckt
Datum
27. November 2020 18:45
Status
Warte auf Antwort

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Landesbetrieb Straßenbau NRW
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen den Zugang zu der Vertragsakte "Porr" nicht ermöglic…
Von
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Betreff
AW: Vertrag mit Porr zum Bau der Rheinbrücke Leverkusen [#185379]
Datum
3. Dezember 2020 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihnen den Zugang zu der Vertragsakte "Porr" nicht ermöglichen. In dieser Angelegenheit sind mehrere Verwaltungsverfahren anhängig. Insoweit berufe ich mich auf den Ausschlusstatbestand gem. § 6 b) des IFG NRW. Die Verfahren befinden sich im Übrigen in einem mehrere öffentliche Verwaltungen tangierendem Status. Danach greift außerdem der Ausschlusstatbestand des § 7 Abs. 2a) IFG NRW. Des Weiteren ist aufgrund der hohen Brisanz der Angelegenheit der Vertrag in besonderer Weise schützenswert, so dass Strassen.NRW sich auf den Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen beruft. Damit greift auch der Ausschlusstatbestand des § 8 IFG NRW. Ich bedauere daher, Ihrem Antrag nach Überlassung der Informationen nicht entsprechen zu können. Mit freundlichen Grüßen