Vertrag mit SWR bzgl. Telekolleg

Vertragliche Vereinbarung bzgl der Durchführung des Schulfernsehens / Teleolleg der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973, die ja anscheinend bis heute in Kraft sind. Welcher Betrag zahlt das Land RLP 2016 hierfür?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2016
  • Frist
    14. Juni 2016
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vertragliche V…
An Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vertrag mit SWR bzgl. Telekolleg [#16788]
Datum
13. Mai 2016 14:40
An
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vertragliche Vereinbarung bzgl der Durchführung des Schulfernsehens / Teleolleg der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973, die ja anscheinend bis heute in Kraft sind. Welcher Betrag zahlt das Land RLP 2016 hierfür?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte bezüglich Ihrer Anfrage vom 13.05.2016 erhalten Sie anliegend die Vereinbarung zur Durchführung des …
Von
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem LTranspG, VIG - Vertrag mit SWR bzgl. Telekolleg [#16788]
Datum
13. Juni 2016 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte bezüglich Ihrer Anfrage vom 13.05.2016 erhalten Sie anliegend die Vereinbarung zur Durchführung des Schulfernseh-Programms der Länder Baden-Württemberg, Saarland und Rheinland-Pfalz sowie den Landesrundfunkanstalten Saarländischer Rundfunk, Süddeutscher Rundfunk und Südwestfunk vom 01.01.1973. Über die Höhe der Zuwendung des Landes Rheinland-Pfalz an den Südwestrundfunk im Rahmen der Anteilsfinanzierung für das Jahr 2016 wurde noch nicht entschieden, so dass hierzu derzeit keine Informationen vorliegen. Ich bitte hierfür um Verständnis. Mit freundlichen Grüßen